Versicherungsmakler stellt Rechnung?
Hallo, haben vor Monaten bei einem Versicherungsmakler alle Versicherungen gewechselt, klappte super. Danach wollte er uns noch eine Rentenversicherung anbieten, waren wir auch erst dafür . Leider haben wir uns nochmal in Ruhe beraten und haben es in der Frist gekündigt . Jetzt hat uns der Makler eine Rechnung gestellt von 3,800€. Ist das überhaupt rechtlich richtig ? Im Vertrag kann ich nicht über solche Zahlung find . Grus
7 Antworten
Im Versicherungsmaklervertrag sollte das Thema festgehalten sein.
Wenn ihr in irgendeiner Sparte eine sog. Nettopolice haben wolltet, so wäret ihr verpflichtet die Courtagezahlung anstelle des Versicherungsunternehmens, bei dem der Vertrag zustandekommt, direkt an dem Makler zu zahlen und nicht über die Zillmerung eurer Beiträge.
Dieser Fall scheint hier aber nicht vorzuliegen. Der Makler (wirklich ein Makler?) hat hier ein Storno bekommen für euren Widerruf (Widerruf und Kündigung sind NICHT das gleiche) und möchte seine Verluste begrenzen. Nur ist das leider sein unternehmerisches Risiko.
... also, erst wird so ein Dienstleister in Anspruch genommen und dann wird er für seine Tätigkeit einfach nur so nicht bezahlt. Wie soll das denn gehen?
Der Markt ist voll von Beraterb und a., die kostefrei für die Kunden da sind. Die sollten es aber nicht sein.
Die Hausreinigung wird doch auch bezahlt, auch wenn es danach wieder dreckig gemacht wurde.
Leider haben wir uns nochmal in Ruhe beraten und haben es in der Frist gekündigt.
Hey Binebinebine, du meinst wohl du hast innerhalb der Widerrufsfrist den Rentenvertrag widerrufen???
Jetzt hat uns der Makler eine Rechnung gestellt von 3,800€. Ist das überhaupt rechtlich richtig?
Hast du denn einen Maklervertrag abgeschlossen? Falls ja, dann solltest du erst mal die Vertragsbedingungen nachlesen - eine Ferndiagnose ist so ohne Vertragstext leider nicht möglich... :-((
Gruß einer ehem. Versichmaklerin
Den Rentenvertrag haben wir in der Kündigungsfrist gekündigt, selber - nicht der Makler.
Gekündigt ist leider das falsche Vorgehen - nach Erhalt der Police kann diese richtigerweise nur mit 14 Tage Widerrufsrecht widerrufen werden. Andernfalls muß der erste Jahresbeitrag entrichtet werden bei einer Kündigung :-((
...die Bezahlung des Makler erfolgt über Provision und Courtagen.
Da müßte auch was drin stehen im Maklervertrag, wie bei Widerruf, Kündigung oder Stornierung die Provision abgerechnet wird!?!
Sorry ,meinte natürlich wiederruf. Haben wir auch auch in den 14 Tagen gemacht. Mehr stellt da nicht mehr drin zum Thema kosten. Habe es mehrmals durchgelesen , das war alles . Grus
Versicherungen ist nicht mein Fachgebiet, aber das Widerrufsrecht gibt es ja auch bei uns Bauträgern und ich würde meinen, dass das so in Ordnung ist und Du keine Provision etc. zu zahlen hast. Der Makler hat wohl sicher mit dem Geld gerechnet und grämt sich nun bzgl. des unerwartet "verlorenen" Umsatzes. Da wird es dann einfach mal "probiert", der Kunde könnte ja "freiwillig" zahlen, auch wenn er denn nicht müsste.
Ich vermute (befürchte), dass die neuen Verträge in den Geschäftsräumen des Vermittlers unterschrieben wurden und nicht in der Wohnung der Kunden, greift da das Recht auf Widerruf (Frist) auch? ich glaube nämlich nicht.
Hey du AchIchBins, nach Erhalt der Police steht ausrücklich die Widerrufsfrist in der Rentenpolice vermerkt! Eine Kündigung wäre der falsche Weg, da dann die Beiträge für das erste Versich.jahr bezahlt werden müssen :-((
Hallo nochmals liebe Binebinebine,
da hilft dir evtl. der Versich.ombudsmann weiter bei Streitigkeiten: https://www.versicherungsombudsmann.de/
Jetzt hat uns der Makler eine Rechnung gestellt von 3.800€.
Welchen Beitrag und welche Laufzeit hätte denn der Vertrag gehabt??? Weil du immer von einer Kündigung schreibst, welche falsch gewesen wäre :-((
Entweder handelt es sich hierbei um den Jahresbeitrag, welchen du bei einer Kündigung bezahlen mußt, oder dies ist seine anteilige Provison... wie hoch ist/war denn die Rentenversich.?
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Es war ein Vertrag von monatlich 300 Euro und eine Einmalzahlungen von 10.000€ . Der Vertrag wäre dann bis zur Rente gezahlt worden.
Also ist der Erstbeitrag (Jahresbeitrag) in Höhe von 12 x 300 € = 3.600 € fällig wegen der falschen Kündigung anstatt richtigerweise einem Widerruf!
Für die restlichen 200 € habe ich momentan noch keine Erklärung, oder habt ihr sonst noch was gekündigt anstatt widerrufen???
Seine Rechnung die er uns gestellt hat war für Juli- Oktober a 32 Stunden x 119€ .
Dies wäre ja ein Honorar, welches im Maklervertrag ausgeschlossen wird:
...die Bezahlung des Makler erfolgt über Provision und courtagen. Ein darüber hinau gehender Anspruch des Makler entsteht nicht!
Ich denke mal, da habt ihr es mit einem "Schlitzohr" zu tun: entweder ist er Honorarberater, dann darf er aber keine Versich.verträge abschließen (nur beraten!) oder er ist wirklich Versich.makler, dann darf er kein Honorar verlangen.
Er macht scheint's beides??? :-((
Du hast ja bestimmt eine Visitenkarte von ihm, dann geh' doch bitte mal damit ins Vermittlerregister, ob du ihn da findest und als was er angemeldet ist z.B. als Versich.makler tätig steht dann im Vermittlerverzeichnis:
Mir kommt es langsam so vor , als ob diese "falsche" Honorarabrechnung die Antwort auf eure Kündigung - sorry jetzt doch richtigerweise Widerruf? - ist, da er bei einem Widerruf (also Storno per Vertragsbeginn leer ausgeht!).
Er hat euch doch einen Rechtsschutzvertrag abgeschlossen - beim Neuvertrag (neues Risiko) muß die 3 Monate Wartezeit beachtet werden; hat vorher schon ein RS-Vertrag bestanden, dann besteht lückenloser Rechtsschutz!
Also kann nur noch ein Anwalt oder auch der Versich.ombudsmann weiterhelfen...
Viel Glück dabei wünscht euch siola55 ;-)
Analog gibt es ein Honorarberaterverzeichnis: https://www.verbund-deutscher-honorarberater.de/
https://www.verbund-deutscher-honorarberater.de/honorarberater-finden/honorarberater-register/
Versicherungsmakler probieren zunehmend Honorarberatung und -vermittlung als zweites Standbein. Den betriebswirtschaftlichen Vergleich schaffen viele allerdings bei beiden Vergütungsformen nicht. Die Kalkulation entscheidet über Gewinn oder Verlust.
Diese Info ist mir jetzt neu...
Beispiel zur Vergütung in einem Maklervertrag:
7. Die Vergütung
Auch wenn es nicht um die Vermittlung von courtagefreien Tarifen geht, spielen Vergütungsvereinbarungen eine immer wichtigere Rolle. Gerade in Zeiten immer weiter sinkender Courtagesätze sind viele Versicherungsmakler bestrebt für bestimmte Zusatzdienstleistungen ein gesondertes Honorar zu erheben. Hierzu bedarf es natürlich einer genauen Vergütungsregelung im Maklervertrag.
Jetzt hat uns der Makler eine Rechnung gestellt von 3,800€. Ist das überhaupt rechtlich richtig ? Im Vertrag kann ich nichts über solche Zahlung finden...
Danach kam die Rentenversicherung. Ist auch innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt . Bestätigung erhalten.
Hi Bine..., hast du denn schon mal die Künd.bestätigung genauer angesehen: falls der Vertragsbeginn z.B. zum 1.10.2018 erfolgte, müßte die Künd.bestätigung zum 30.09.2019 datiert sein!!!???
Den rentenvertrag haben wir in der Kündigungsfrist gekündigt,selber nicht der Makler. Haben ein spartenmaklerautrag,Vollmacht und erstinformation unterschrieben. Unter dem Punkt kosten steht : die Bezahlung des Makler erfolgt über Provision und courtagen. Ein darüber hinau gehender Anspruch des Makler entsteht nicht. Sollen wir das lieber durch ein Anwalt klären ? Danke