Ist es schwer eine neue Kfz Versicherung zu finden wenn die der Vertrag seitens der Versicherung gekündigt wurde?
7 Antworten
Nicht unbedingt. Kommt auch ein bisschen darauf an weswegen die Versicherung einem gekündigt hat. Bei vielen liegt es oft am finanziellen. Da wurden dann die Beiträge nicht Bezahlt. In so einem Fall kann es dann sein, dass die neue Versicherung eine Vorauszahlung haben möchte. So etwas ist mir als armer Azubi vor Jahren leider mal passiert. Die neue Versicherung wollte von mir 6 Monatsbeiträge im voraus haben. Und wenn jemand zu viele Schäden hat wird es bestimmt so sein dass aufgrund des erhöhten Risikos eines Schadens, die Beiträge nach oben wandern werden. Im Zweifel musst du einfach Klinken putzen gehen und so lange suchen, bis dich eine Versicherung aufnimmt.
Echt ist das so.... Na guck mal an. Soll mal einer sagen hier lernt man nichts... Danke...
Der Antrag ( auf Abschluß eines Haftpflichtversicherungsvertrages)darf nur abgelehnt werden, wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherungsunternehmens dem Abschluß des Vertrags entgegenstehen...
Zitat Absatz 4 aus: https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__5.html
Also muss nicht jeder Versicherer den Antrag annehmen!
*......Soll mal einer sagen hier lernt man nichts........*
Na watt denn nu, also doch nichts gelernt?
...man(n) lernt NIE aus...
Das ist wahr.....
Nicht bei der Kfz-Haftpflichtversicherung - hier besteht Kontrahierungszwang: https://www.autoversicherung.de/ratgeber/artikel/kontrahierungszwang.html
Jedoch kann der neue Versicherer z.B. den Jahresbeitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung im Voraus verlangen, wenn du in der "schwarzen Liste" geführt bist z.B. wg. Nichtzahlung der Prämie beim Vorversicherer😥!
Gruß siola55
Eine neue Kfz-Versicherung bekommst du bei jedem anderen Kfz-Versicherer, allerdings nur mit der gesetzlichen Deckung der Kfz--Haftpflicht, ohne Kasko und mit jährlicher Zahlungsweise im Voraus.
Wenn man nicht in der Lage ist seine Kfz-Versicherungsbeiträge zu zahlen, sollte man von sich aus, das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle der zuständigen Gemeinde abmelden.
Wegen der Kontrahierungspflicht muss dich JEDER Versicherer annehmen, der dir nicht bereits selbst gekündigt hat.
Die Frage ist zu welcher Bedingung.
Richte dich schon mal darauf ein, dass du den ersten Jahresbetrag im Voraus zahlen musst, bevor du überhaupt die eVB bekommst.
Meist hat der Berater/Makler ja Pläne, also meist nicht.
Zudem kommt es auf den Kündigungsgrund an. Leider ist die Frage sehr dünn gestellt.
Weshalb empfiehlst du ihm nicht die HUK, die würde sich sicherlich über eine Anfrage von ihm freuen.
Warum sollte ich hier Werbung machen müssen?
Die haben im letzten Jahr 1 Million neue Verträge geschrieben. So viele haben "Deine" Versicherung alle zusammen nicht einmal im Bestand!
Und wer solche Fragen hier stellt, nicht einmal Nachfragen beantwortet, ist so was von fit, der hat die bisher bestimmt noch nie gerechnet.
"Deine" Versicherung alle zusammen nicht einmal im Bestand!
Da muss ich dich enttäuschen, mir gehört kein einziges Versicherungsunternehmen.
Dies ist nicht erforderlich, jeder andere Kfz-Versicherer muss ihn nehmen.