Darf mein Vermieter von mir verlangen das ich den mit angemieteten Kellerraum nicht abschließen darf und für ihn frei zugänglich lasse?
Meine Vermieterin ist ohne mein Wissen in meinen kellerraum den ich mit vermietet bekam von ihr ,ich habe das bemerkt da sie einfach Fenster öffnet und schließt in diesem Raum .Jetzt habe ich abgeschlossen.
Daraufhin verlangt sie das ich den Raum offen lasse da angeblich Wasser und Fallrohre nur dort zugänglich seien .
Sie hat aber weder in der Hausordnung noch bei der erst kürzlichen Anmietung der Räume etwas davon erwähnt !
Ich möchte wissen ob sie das darf und wie ihr euch an meiner Stelle verhalten würdet !?
Danke für eure Mithilfe
Gruß Mirjam
10 Antworten
Du darfst selbstverständlich abschließen. Das ist dein gutes Recht. Das ist dein Mieteigentum. Und das darfst du schützen.
Nur der Kellerinhalt ist MIETereigentum. Der Keller selbst ist MIETerbesitz aber Eigentum des Hauseigentümers
Abschließen kannst Du Deinen Keller immer.Wenn Absperrhähne für die Hauptwasserleitung darin sind und dann noch die Wasseruhr, ist es natürlich verständlich,daß dann der Vermieter Zugang haben will.Da kann man sich ja einigen und einen Zweitschlüssel abgeben.
Meine Vermieterin ist ohne mein Wissen in meinen kellerraum den ich mit vermietet bekam von ihr ,ich habe das bemerkt da sie einfach Fenster öffnet und schließt in diesem Raum .
Hausfriedensbruch
Jetzt habe ich abgeschlossen.
Richtig so.
Daraufhin verlangt sie das ich den Raum offen lasse da angeblich Wasser und Fallrohre nur dort zugänglich seien.
Das muss nicht 24/7/365 Zugänglich sein.
Ich möchte wissen ob sie das darf und wie ihr euch an meiner Stelle verhalten würdet !?
Darf sie nicht aber Du kannst Ihr anbieten, das sie Dir einen anderen gleichwertigen Keller geben kann.
Sie darf nicht ohne dein Wissen rein.
Ich würde abschließen,oder die Miete Kürzen.
Abschließen ja, aber für Miete kürzen liegt kein Grund vor.