Darf mein Vermieter ohne Belege Kaution einbehalten?

14 Antworten

Wenn aus dem beendeten Mietverhältnis keine offenen Forderungen mehr bestehen ist die Kaution unverzüglich + Zinsen auszuzahlen.

Um zu prüfen ob und welche Forderungen noch offen sind hat der Vermieter bis 6 Monate Zeit.

Zu evtl. offenen Forderungen können auch noch ausstehende Betriebskostenabrechnungen gehören. Dafür, wenn Nachzahlungen zu erwarten sind, darf der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten.

Wenn mit deinem Vermieter nicht zu reden ist, hilft die Justiz. Wende dich an den Mieterbund oder - wenn die nicht helfen können, weil du noch nicht lange genug Mitglied bist - einen Anwalt. Jemand muss überprüfen, ob die Kaution zurückzuzahlen ist und das Gericht muss den Vermieter dazu veranlassen, dies auch wirklich zu tun, es sei denn, er liefert Beweise, dass die Kaution einzubehalten ist.

du musst auch nicht mit ihm reden. So etwas klärt man schriftlich!

Fordere den Vermieter auf, die Kaution fristgemäß auszuzahlen. Dazu hat er bis 6 Monate nach deinem Auszug Zeit und kann, falls wahrscheinlich, einen gewissen Teil für die Begleichung einer offenen Nebenkostenabrechnung einbehalten.

d.h. vor Ablauf der 6 Monate kannst du rechtlich eh nichts machen.

Rückt er die Kaution nicht raus, kannst du einen Mahnbescheid beantragen, den kann man online ausfüllen, kostet dich ein paar Euro. Reagiert er darauf nicht, folgt der Vollstreckungsbescheid und die Pfändung bei ihm.

Das wäre der "normale" Weg.

Auch für eine WG müsste es doch Protokolle, sowohl bei Bezug als auch bei Auszug gegeben.

Ausserdem muss der Kautionsempfänger nachweisen dass dieses Geld auf einem verzinslichen Sonderkonto deponiert ist. Wie hoch ist die hinterlegte Kaution ? Wann war Auszug ?

Sofern ich mich im Recht zu wissen glaube, würde ich dem Guten einen MB zu kommen lassen, gegen den der wohl Widerspruch einlegen wird. Gut dann würde ich Klage erheben. In der Klage würde ich den "G" auffordern lassen, seine Begründung vorzu tragen, weshalb der die Rückerstattung verweigert. Dieser Auforderung muss der "G" Folge leisten  und aus dem Schriftsatz ergäbe sich die dann weitere Vorgehensweise.

Allerdings gibt es da im Vorfeld einige Dinge/Voraussetzungen zu beachten, welche in den Berech des Auszuges gehören.

 

Hallo,

sofern er nichts vorlegen kann, was ein Rückhalten der Kaution berechtigen würde, solltest Du zu einem Fachanwalt für Mietrecht gehen.

 

Dies wird von Deiner Rechtschutzversicherung übernommen.

 

Mache beim Auszug unter Zeugen Bilder der Wohnung.

Nicht daß der Vermieter noch auf die Idee kommt und absichtlich Schäden baut, um die Rückzahlung zu verweigern.

 

Ein Vermieter ist verpflichtet, für jede Wohnung ein Konto einzurichten.

Ideal wären Sparbücher, da die Kaution verzinst werden muß.

 

Man kann jedoch auch selber ein Sparbuch einrichten und dieses bei einer Bank verpfänden lassen.

Das Sparbuch verbleibt bei der Bank und man erhält einen Beleg für den Vermieter über das Kautionskonto.

 

Sollte es zu Unstimmigkeiten mit einem Vermieter kommen, wird die Bank das Sparbuch erst herausgeben, sobald die Unstimmigkeiten geklärt wurden, oder man sich einig ist.