Auszug wegen verkauf.

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Kauf bricht nicht Miete. Ihr werdet also "mitverkauft", euren Mietvertrag übernimmt der neue Eigentümer und ob der neue Eigentümer selbst drin wohnen will, bleibt erstmal abzuwarten. Er könnte sowieso erst dann wegen Eigenbedarfes kündigen, wenn er im Grundbuch steht, das kann also alles noch dauern.

Wenn ihr viel in die Wohnung investiert habt, hättet ihr womöglich einen Schadensersatzanspruch, wenn es zur Eigenbedarfskündigung kommt, dann ihr konntet ja davon ausgehen, länger in der Wohnung zu bleiben. Also erstmal ruhig Blut behalten.

johnnymcmuff  18.07.2013, 20:39

Wenn ihr viel in die Wohnung investiert habt, hättet ihr womöglich einen Schadensersatzanspruch,

Manchmal kommt Eigenbedarf oder Hausverkauf aus heiterem Himmel, deswegen hat man noch lange kein Schadenersatzanspruch.

wenn es zur Eigenbedarfskündigung kommt, dann ihr konntet ja davon ausgehen, länger in der Wohnung zu bleiben.

Wieso. der Käufer erwirbt das Haus um darin zu wohnen.gegen den Eigenbdarf gibt es dann keinerlei Ansprüche.

Für mich ist das nicht die hilfreicste Antwort, für den Fragesteller eine Antwort die man gerne hört.

Wer eine Haus oder eine Wohnung kauft, wird nicht nur neuer Eigentümer, sondern auch neuer Vermieter. Er tritt in den alten, bestehenden Mietvertrag ein und kann nicht verlangen, dass ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird. Auch Aktualisierungen oder geringfügige Änderungen sind völlig überflüssig. Miete und monatliche Vorauszahlungen für die Betriebskosten müssen natürlich an den neuen Vermieter überwiesen werden. Er ist auch für die Betriebskostenabrechnung verantwortlich. Anders nur, wenn es sich um Abrechnungszeiträume handelt, die schon vor dem Verkauf des Hauses abgeschlossen waren. Dann muss der alte Vermieter abrechnen.

http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/lexikon/v/verkauf-der-mietwohnung.html

Bist Du sicher, dass Euch die Wohnung vom neuen Eigentümer gekündigt werden soll? Das darf dann auch nur wegen Eigenbedarf getan werden und in Eurem Fall mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Ein Verkauf hat mit einer Kündigung ja oft gar nichts zu tun.

Ich wohne mit dem Kind und meine Freundin in eine Wohnung seit 4 Monaten. Vor kurzem Vermieter hat uns Angerufen und gesagt, das er die Wohnung verkaufen will, das uns noch Makler anruft wegen Besichtigungstermin. Die Frage ist so, ob der Vermieter darf sowas Machen überhaupt, uns einfach so rausschmeißen.

Das ein Haus verkauft wird, heißt nicht unbedingt, das Ihr raus müsst.

Zunächst gilt:

§ 566 Kauf bricht nicht Miete

(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.

(2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.


Wenn der Käufer dann im Grundbuch eingetragen ist, kann er, wenn es berechtigt ist, den Eigenbedarf anmelden.

Die Frage ist so, ob der Vermieter darf sowas Machen überhaupt, uns einfach so rausschmeißen

Der Nochvermieter darf Euch nicht kündigen, nur weil er das Haus verkaufen will.

Natürlich ist es einfacher ein Haus zu verkaufen ohne Mieter.

Wenn er der jetzige Eigentümer / Vermieter Euch raus haben will, dann soll er die Umzugskosten und einen Entschädigung zahlen.

Vorsorglich würde ich mich aber schon mal auf die Suche nach einer neuen Wohnung machen.

MfG

Johnny

Er sagt doch nur etwas von Verkauf der Wohnung und Besichtigungstermine, aber nichts von Kündigung.

Das darf wegen dem Verkauf ohnehin nicht.

Also ganz ruhig bleiben.

Er muss eucfh schriftlich kündigen dann darf er das wegen Eigenbedarf oder so das ja aber nur am Telefon zählt nicht!! Und wenn er schriftlich gekündigt hat darf er auch Besichtigungen machen wenn ihr vorher bescheid bekommt!!

anitari  21.06.2013, 18:05

Er muss eucfh schriftlich kündigen dann darf er das wegen Eigenbedarf

Verkauf ist kein Eigenbedarf.

Und wenn er schriftlich gekündigt hat darf er auch Besichtigungen machen ...

Das darf ein Vermieter auch ohne Kündigung.

Lene28  21.06.2013, 18:17
@anitari

Das stimmt aber nur mit ankündigung! Und wenn er Verkaufen will und ihnen Kündigen will muss das schriftlich ein und mit 3 Monaten Kündigungsfrist

anitari  21.06.2013, 19:23
@Lene28

Und wenn er Verkaufen will und ihnen Kündigen will muss das schriftlich ein und mit 3 Monaten Kündigungsfrist

Wegen Verkauf kann/darf der VM nicht kündigen. Aus anderen Gründen schon. Dann u. U. mit Kündigungsfrist 6, 9 oder sogar 12 Monate.

MosqitoKiller  21.06.2013, 19:24
@Lene28

Der Vermieter darf wegen Verkauf nicht kündigen...