Darf mein Vermieter mir verbieten einen Nachmieter zu suchen?
Da ich im April 2017 ein Kind erwarte muss ich in eine größere Wohnug ziehen. Ich habe meine Wohnung in gekündigt, mit der 3 Monate kündigungsFrist wird die Wohnung am 31.1.17 übergeben. Ich habe jedoch ab dem 1.12.16 bereits eine neue Wohnung und habe den Vermieter gebeten, einen Nachmieter suchen zu dürfen, der schon früher einzieht, da ich keine doppelte Miete zahlen kann und da ich Angst habe, sonst nicht rechtzeitig eine andere Wohnung zu finden. Der Vermieter hat mir verboten einen Nachmieter zu suchen und hat gesagt, dass er selber suchen will und auch erst zum 31.1.2017. Ich bin schockiert darüber, dass er so unzuvorkommend ist, immerhin ist es nachvollziehbar, dass ich mit meinem Kind und meinem Freund nicht in einer 1,5 Zimmer Wohnung wohnen kann, ich habe sozusagen keine Wahl als umzuziehen, und möchte das nicht erst tun, wenn das Baby da ist, da ich dann ohnehin viel zu tun haben werde und weniger Geld in der Elternzeit haben werde, um mich auf andere Wohnungen zu bewerben. Habe ich in dieser Situation irgendwelche Rechte?
18 Antworten
Darf mein Vermieter mir verbieten einen Nachmieter zu suchen?
Er kann alle von Dir vorgeschlagenen Interessenten ablehnen.
Habe ich in dieser Situation irgendwelche Rechte?
Du hast das Recht bis zum 31. 1. in der Wohnung zu wohnen und musst keine Renovierungen für den Nachmieter dulden.
Wenn der Vermieter so stur ist, würde ich die Übergabe auch erst Ende Januar machen.
Also zum einen bist Du selbst schuld an der Planung. Denn Du weisst ja schon länger wann das Baby kommen soll. An der 3-Monats-Frist liegt es also nicht, dass Du jetzt eventuell doppelt Miete zahlen musst.
Du hättest ja früher die Wohnung kündigen können.
Es liegt wohl eher daran, dass Du die Wohnung erst kündigen wolltest wenn Du eine neue fest hast.....
Die Schwangerschaft spielt dabei keine Rolle oder ist kein besonderer Kündigungsgrund.
Der Vermieter muss weder einen Nachmieter den Du empfiehlst akzeptieren noch den Mietvertrag vorzeitig auflösen. Er muss nicht mal neu vermieten.
Du hast einen Vertrag und die Kündigungsbedingungen akzeptiert.
Ja, aber dann darf man auch nicht erwarten, dass der aktuelle Vermieter einem entgegen kommt. Freundlich fragen - ok. Aber ein Nein muss man dann eben akzeptieren und darf nicht erwarten hier Sonderregelungen zu bekommen.
Das Problem haben ja auch andere, die nicht schwanger sind und gerne umziehen möchten.
Du hast meine uneingeschränkte Zustimmung. Aber wie oft liest man hier das Gejammer: "Ich habe meine Wohnung gekündigt, aber noch keine neue. Jetzt will der böse Vermieter dass ich zum Ende der Kündigungsfrist ausziehe..... heul"
Richtig - aber eine Schwangerschaft dauert 9 Monate. Die jetzt vorzuschieben um die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht einhalten zu müssen ist ja wohl lächerlich!
So ist das Leben. Man muss bei freiwilligem Umzug halt damit leben, dass das mehr Geld kostet als wohnen zu bleiben und das man eventuell 1 - 2 Monate doppelte Miete zu zahlen hat.
Suchen können Sie 24 Stunden lang. Ob er einen Nacchmieter nimmt, entscheidet er nur selbst.
Eine Kündigungfrist ist gesetzlich vorgeschrieben und kann, wegen einer neuen Bleibe, nicht oder nur mit Einverständnis des bisherigen Vermieters gekürzt werden.
Nett ist es nicht von deinem Vermieter, aber es ist sein gutes Recht. Du hast deine Kündigungsfrist einzuhalten und der Vermieter muss keinen Nachmieter akzeptieren. Leider.
Solange im Mietvertrag keine echte Nachmieterklausel vereinbart wurde, hast Du auch keinen Anspruch auf die Stellung eines Nachmieters.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind hier einzuhalten.
Solange im Mietvertrag keine echte Nachmieterklausel vereinbart wurde
Selbst wenn hätte der Vermieter eine Überlegungsfrist von bis 3 Monate welchen vorgeschlagenen Interessenten er akzeptiert.
Was ja auch durchaus sinnvoll ist. Schwanger und ohne Wohnung da zu stehen ist doch auch blöd. Zumindest blöder als doppelt Miete zu zahlen. :-)