darf mein vermieter mich kündigen?
guten abend, wir haben einen parkhof wofür wir nebenkosten zahlen. leider hat mein auto damals öltropfen hinterlassen was ich der vermieterin auch mitgeteilt habe darauf hin habe ich meine erste abmahnung bekommen wegen schädigung der mietsache. leider hat mein auto schon wieder öl getropf ich habe dort streuzeug drauf geschüttelt aber leider ist der fleck immer noch da jetzt vor eine woche und daher auch der zweite brief mit der aussage das ich jetzt nicht mehr den parkhof benutzen darf bzw nicht parken darf. darf da es eine schädigung der mietsache ist.
darf sie das?
darf sie das
5 Antworten
Natürlich schädigst Du die Mietsache, nämlich ihren Grund. Das Öl kann in das Grundwasser gelangen etc. Das gehört sich nicht und ist auch verboten.
Also: Lass das KFZ doch reparieren....
Klar, ein paar Tröppel sind sicher nicht soooo schlimm, aber es summiert sich ja. Stell es doch einfach ab.
Ein Nachbar hat mal hier einen satten, fetten Ölflecken hinterlassen, ist echt eine Sauerei gewesen.... Kümmerte ihn aber nicht.
Ich habe das dann mit Streusalz entfernt.... dick draufstreuen und mit der Giesskanne (mit Regneraufsatz) etwas anfeuchten... mehrmals wiederholt, hat echt geklappt, aber ich sage Dir das ohne Gewähr.
@ Medinmeti ... Aha, und was kann der Vermieter dafür? richtig, noch weniger. Schau mal in die Verordnungen der Städte und Gemeinden, dort ist das versickern lassen von Öl wohl ausdrücklich verboten und kann im Extremfall eine teure Sonderentsorgung mit sich bringen. Und genau aus diesem Grund (und weil es natürlich auch eine optische Beeinträchtigung ist) muss und will der Vermieter darauf einwirken.
es war ja keine absicht
Dennoch bist Du der Verursacher und musst dafür geradestehen.
Das kommt alleine auf deinen Mietvertrag an.
Insofern der dir ein Nutzungsrecht einräumt kann sie dir gar nichts, nur ein neuer Vertrag könnte dir das Recht nehmen.
Falls der Vertrag es nicht regelt wäre die Hausordnung noch relevant.
Aber ich vermute es ist im Vertrag geregelt, da hilft keine Abmahnung um das zu ändern.
Du wirst aber für Schäden die ausserhalb normaler Nutzung sind aufkommen müssen.
Es kann aber durchaus sein dass ein Parkplatz rechtlich mit Öl beschmutzt werden kann, da das vorkommen kann.
Das ist aber eher Sache für einen Anwalt um das herauszufinden.
Sorry, aber etwas muss ich hier widersprechen:
Ein Auto hat nicht mit Öl zu tropfen, und das Auto des Fragestellers macht dieses nun wohl zum wiederholtem Male. Er hat das Auto zu reparieren (lassen), und das ist auch absolut richtig so!
Nicht umsonst würde er so auch bei der nächsten Hauptuntersuchung keine Plakette bekommen, da bin ich mir ganz sicher.....
es waren 2 verschiedene autos mein altes und mein neues leider pech bei beidem gehabt
Du widersprichst wobei ?
Ob das Auto tropft oder nicht hat überhaupt nichts mit der Sache zu tun.
Wie schon oben eigentlich erwähnt:
Wenn der Mietvertrag ihm zusichert dort zu parken dann kann er das nutzen, basta. Selbst wenn er es mit einer Tonne Fischexkrementen verunreinigt.
Für übermäßige Nutzung muss er Reparaturen bezahlen, ob Ölflecken übermäßige Nutzung sind hat ein Gericht zu klären im Zweifelsfall.
Ein Vermieter kann weder Mahnen noch den Zutritt zum eigenen Parkplatz oder zur eigenen Wohnung beschränken.
Erkann aber freundlich drum bitten besser aufuzpassen.
@Medinmeti:
Falls du dort nicht mehr parken willst kannst du dich mit dem Vermieter einigen.
Zum einen natürlich keine Nebenkosten, zum anderen eine geringere Miete weil der Parkplatz fehlt.
@Medinmeti hat deine Sichtweise aber bisher nicht mit mietvertraglichen Details gestützt. Du kommentierst hier auf der Grundlage von Vermutungen.
Exakt, da ich in meinem Leben noch nie einen Mietvertrag gesehen habe bei dem der Parkplatz nicht erwähnt war.
Deine Kommentarsprache weicht vom mietgegenständlichen Vokabular ab. Ein Parkhof habt ihr vermutlich nicht sondern einen Parkplatz für den eigenen PKW. Diesen Parkplatz habt Ihr gemietet und bezahlt dafür vermutlich Miete aber doch keine Nebenkosten. Die Nebenkosten werden als Betriebskosten im Mietvertrag der Wohnung integriert sein.
Die Beschaffenheit des Untergrundes des gemieteten Parkplatzes ist ein Kriterium in deiner Frage. Unbefestigter Untergrund wird durch Öl aus deinem PKW verunreinigt, was bis zum Bodenaustausch als Gegenmaßnahme führen kann, da reicht Bindemittel nicht. Hier hätte der Vermieter tatsächlich das Recht zu einer Abmahnung. Bei einem Betonuntergrund ist die Reinigung unproblematisch.
Neues Auto und schon wieder Ölfleck auf dem Parkplatz? Wie wäre es denn mit einer Ölauffangwanne unter dem Motorblock?
Die Weisung des Vermieters ist unwirksam. Er müsste den gesamten Mietvertrag kündigen, aber dazu ist der Grund nicht ausreichend. Frag mal bei deiner Haftpflichtversicherung nach, ob die für die nachhaltige Beseitigung der Ölflecken sorgen kann.
lesen!
parkhof! nicht parkplatz es ist ein großer parkhof für alle bewohne des hauses 7 bewohner jeder kann parken wo er will auf dem hof wo halt platz ist
Zu deiner Beruhigung: ich bin des Lesens kundig!
Rückfrage: Steht im Mietvertrag unter § nn Beschreibung der Mietsache ausdrücklich Wohnung mit Parkhof ??? Parken nach Bedarf? Im Mietpreis wird nach Wohnung und Parkhof aufgeschlüsselt etwa so: Grundmiete 550,45€, monatliche Betriebskostenvorauszahlung 136,20€, Nutzung des Parkhofes 45,00€ > Gesamtmiete 731,65€?
Sollte der Parkhof in deiner Summe der Gesamtmiete fehlen, dann hast du die Nutzung des Hofes nicht gebucht. Der Vermieter hat die Nutzung also bisher nur geduldet und kann dir die Nutzung durch Verbot entziehen. Dazu bedarf es keiner Kündigung.
Was ist nun mit diesen sogenannten NEBENKOSTEN? Bezahlst du neben der Gesamtmiete extra "Nebenkosten" für die Benutzung des Parkhofes?
Wie viel Liter Öl hat dein Auto denn verloren?
Ist der Hof gepflastert, asphaltiert oder betoniert?
Die will dich nur loswerden.
Ölflecken kann man entfernen und falls du den Parkhof nicht mehr benutzen darfst entsprechend die Nebenkosten neu aushandeln.
Evtl. finden sich noch andere Gründe die Miete zu kürzen...
Hau rein
ich kann das also annehmen und so die nebenkosten kürzen?
Leider ist es nicht soo einfach.
Wenn sie dir aber explizit verbietet den Hof zu nutzen würde ich sie aber schon darauf hinweisen, daß sie dir dann auch bei den Nebenkosten entgegen kommen muß.
Ich fall' vom Glauben ab: Das Geschwafel über Nebenkosten nimmt kein Ende!
Allgemein werden in der deutschen Bevölkerung Betriebskosten "neben" der Grundmiete als "Nebenkosten" bezeichnet. Wenn der Stellplatz auf dem "Parkhof" mietvertraglich fixiert ist, so fällt seine Entgeltung unter den Begriff "Miete".
Was genau hast Du gemietet was wurde dir zugesagt nutzen zu dürfen?
es ist ein hinterhof mit 10 stellplätzen für die mieter
wo frei ist kann mann parken extra für uns ist der hof und dafür zahlen wir 100€ nebenkosten inkl mülltonnen
Wenn Miete (nicht Nebenkosten) gezahlt wird für eine Stellplatznutzung, dann besteht auch eine Mietvertrag, ob mündlich oder schriftlich, ist jetzt mal egal. Was nun die Kosten für Abfallentsorgung dabei für eine Rolle spielen, wäre noch zu hinterfragen. Liegt hier eine räumliche Trennung vom Mietobjekt vor?
ein paar öltropfen? was kann ich denn dafür wenn mein auto tropft ich habs ja irgendwann bemerkt und es auch reparieren lassen das mein zweites dann auch mal tropft ist halt blöd aber mein gott das passiert doch mal