darf mein Vermieter meine Sachen vor die Tür stellen?
Mein Mietverhältnis endet am 01.08, ich habe meiner Vermieterin gesagt das ich die Wohnung bis dahin ausräume aber nicht alles auf einmal holen kann (nicht mit meinem kleinen Corsa). Darin hat sie auch kein Problem gesehen, gestern hat sie aber einfach Kartons, Taschen und ein Beistelltischechen raus auf die Terasse gestellt. Weil sie sagt das man mit all den Sachen, die Wohnung keinem potenziellen Nachmieter zeigen kann.
Sie hat mich also nicht darüber informiert das sie in meine Wohnung geht, noch das sie anfängt einfach Sachen ins freie zu stellen.
Auch habe ich sie gebeten mir zu sagen, wenn sich jemand die Wohnung ansehen möchte, damit ich dann aufschließen kann. Aber sie hat noch einen Schlüssel und lässt die Leute jetzt einfach rein.
Darf sie das denn?
Was mache ich denn, wenn sie Sachen von mir wieder vor die Tür stellt, obwohl ich ihr gesagt habe sie soll das lassen. Und wenn diese Sachen gestohlen oder beschädigt werden?
16 Antworten
Sie darf weder das eine noch das andere. Du kannst das Schloss auswechseln.
Sie darf das nicht. Es ist immer noch Deine Wohnung und einen Schlüssel darf sie auch nicht haben.
Einen Schlüssel darf sie schon haben
Aber nur mit freiwilligem Einverständnis des Mieters! Ansonsten sind bei Übergabe der Wohnung an den Mieter diesem alle Schlüssel auszuhändigen - der Mieter dürfte sogar ohne Probleme das Schloss auswechseln.
Sie darf weder Deine Sachen vor die Tür stellen noch ohne Deine Zustimmung bzw. Anwesenheit die Wohnung betreten.
Wirksames Mittel, auch wenn nur um 10 Tage geht, Schließzylinder für ca. 10 € im Baumarkt kaufen, den gegen den vorhandenen austauschen und Ruhe ist.
Bei Mietende den Originalen natürlich wieder einsetzen.
Kann deine Vermieterin auf keinen Fall machen. Dein Mietverhältnis läuft bis 31.7.2014 und ohne Ankündigung darf sie auch niemand in die Wohnung ohne dein Einverständnis lassen
Nein, das darf sie NICHT. Sie darf ja nicht mal eine Schlüssel besitzen! Wenn sie ohne deine Erlaubnis deine Wohnung betritt (der Mietvertrag ist ja noch nich beendet!) begeht sie HAUSFRIEDENSBRUCH.
Mach ihr unmißverständlich klar, das sie sich strafbar macht, und dass du Schadensersatz von ihr verlangen wirst, wenn mit deinem Zeugs was passiert.
Einen Schlüssel darf sie schon haben, für Notfälle, z.b. rohrbruch und Mieter ist abwesend. Aber sie darf ohne Notfall nicht ohne Erlaubnis in die Wohnung.