Darf mein Vermieter meine Garage mit seinem Zeug vollstellen?
Hallo, Ich habe bei meiner Mietwohnung eine Garage mitgemietet. Mein Vermieter stellt die Garage aber ständig mit irgendwelchen Gegenständen voll. Ich habe ihn bereits darauf angesprochen ob er mal die Garage endlich entmüllen könnte, so dass ich auch Platz habe in der Garage. Mein Vermieter antwortet daraufhin nur, dass mir nur ein sehr kleiner Platz in der Garage zustehen würde wo gerade eben so mein Auto hinpasst, was aber auch nicht immer der Fall ist. Zusätzlich sagt er, da er der Vermieter ist kann er bestimmen was in der Garage steht und wie viel Platz mir zusteht. Unten ist ein Foto von dem Mietvertrag. Wer ist im Recht was kann ich tun?
17 Antworten
Laut Mietvertrag hast Du nur einen Garagenstellplatz gemietet.Du kannst Dich also nur beschweren ,wenn das parken des Autos nicht mehr möglich ist.
Wenn die Garage teil des Mietvertrages ist, darf der Vermieter die nicht benutzen, denn die gehört zu deiner Nutzung.
Er darf diese auch nicht ohne deine Einwilligung betreten.
Du hast laut Mietvertrag nur ein Stellplatz gemietet.
Solange Du also Dein Auto dort abstellen kannst, ist alles in Ordnung.
Ich habe bei meiner Mietwohnung eine Garage mitgemietet. Mein Vermieter stellt die Garage aber ständig mit irgendwelchen Gegenständen voll.
Warum hat denn der Vermieter noch einen Schlüssel von der Garage? Wenn du sie mitgemietet hast, hat der Vermieter dort nichts mehr abzustellen.
Oder will er auch seine Möbel in deiner Wohnung unterstellen?
Mein Vermieter antwortet daraufhin nur, dass mir nur ein sehr kleiner Platz in der Garage zustehen würde
Interessant. Wie begründet er das?
Zusätzlich sagt er, da er der Vermieter ist kann er bestimmen was in der Garage steht und wie viel Platz mir zusteht.
Da liegt er aber mal ziemlich daneben. In den von dir gemieteten Räumen (also auch der Garage) hast du das alleinige Hausrecht und bist deshalb auch berechtigt, selbst deinen Vermieter vor die Tür zu setzen.
Nebenbei: Handelt es sich zufällig um ein Zweifamilienhaus und der Vermieter bewohnt die andere Wohnung?
Trotzdem hat er an dem mitgemieteten Stellplatz nichts verloren. Versuche es nochmal im Guten. Wenn aber gute Worte nicht helfen, dann schreibe ihn mit Einwurf-Einschreiben an und fordere ihn auf, innerhalb von einer Woche nach Zugang (am besten genaues Datum nennen) seinen Kram von dem Stellplatz zu entfernen.
Du hast die Garage gemietet und deshalb bist du im Recht!
Der Vermieter kann in meine Garage weil diese nicht abschließbar ist, weil dort auch die Mülltonnen drin stehen. Da es ein Megrfamilienhaus ist müssen halt alle Mietpartein dort dran kommen.