Vermieter zeigt mich an wegen Diebstahl
Hallo,
mein ehemaliger Vermieter hat mich angezeigt, div. Werkzeuge bzw. elektrische Geräte (Schleifmaschine und 1 Lampe) aus der Mietsache entwendet zu haben. Mal davon angesehen, dass ich das nicht getan habe, existiert über diese Gegenstände auch kein Hinweis im Übergabeprotokoll beim Einzug bzw. im Mietvertrag.
Da ich nun laut Anklageschrift Stellung dazu nehmen soll, stellt sich mir dennoch die Frage, wie soll ich das beweisen? Oder reicht es, dass ich über diese Gegenstände kein Hinweis in meinem Mietvertrag + Übergabeprotokoll vorweisen kann?
9 Antworten
Da ich nun laut Anklageschrift Stellung dazu nehmen soll, stellt sich mir dennoch die Frage, wie soll ich das beweisen?
Er muss beweisen dass Du es getan hast.
Wenn es keine Zeugen oder Beweise gibt, wird das Verfahren eingestellt.
Zudem würde ich dann gegen ihn Anzeige erstatten.
Stellungnahme:
Ich habe die vom Vermieter genannten Gegenstände weder geklaut noch hat einer meiner Helfer des Umzugs die Sachen versehentlich eingepackt.
MfG
Johnny
Jeder kann jeden anzeigen, wie er will, na und? Pfeif drauf. (wenn das alles stimmt, was du da geschrieben hast)
Erstens muss er ebenfalss beweisen das du die sachen gestohlen hast, zweitens würde ich einen anwalt einschalten und ihm die sache schildern,
Ja das werd ich wohl tun. Also lieber erst mal gar nix ans Gericht schreiben,sondern Anwalt einschalten
genau
wie soll ich das beweisen?
Du gar nicht. Erstmal gilt die Unschuldsvermutung und es muss umgekehrt bewiesen werden, dass du es getan hast. Schreib als Stellungsnahme einfach, dass du die Gegenstände nicht mitgenommen hast.
Oder reicht es, dass ich über diese Gegenstände kein Hinweis in meinem Mietvertrag + Übergabeprotokoll vorweisen kann?
Das kann hilfreich sein.
wie soll ich das beweisen?
wie andere schon schrieben: Gar nicht!
Wo kommen wir denn hin, wenn wir neuerdings nachweisen müssen, dass wir etwas nicht getan haben. Umgekehrt wird ein Schuh daraus.
Oder reicht es, dass ich über diese Gegenstände kein Hinweis in meinem Mietvertrag + Übergabeprotokoll vorweisen kann?
Das sollte ausreichen.
Da ich nun laut Anklageschrift Stellung dazu nehmen soll
Grundsätzlich müsstest Du hier nur mittels Zweizeiler schreiben, dass Du nichts entwendet hast, allerdings empfehle auch ich einen Anwalt.
Dieser hilft Dir dann auch bei weiteren Schritten (Üble Nachrede, etc.)