Darf mein Vermieter den Zahlungstermin Verschieben?
Liebe Community,
es herrscht nun länger Streit zwischen mir und meinem Vermieter seitdem seine Frau mir in einer Rechts vor Links Kurve ins Auto gecrashet ist(Recht wurde mir zugestanden). Nun macht er mir das Leben schwer wo er nur kann.
Ich bin Azubi und erhalte seit meiner Ausbildung immer zum 10. mein Gehalt auf mein Konto, mein Vermieter hatte mir gestattet (vor dem Streit) die Miete am 10. zu überweisen. Jetzt hat er jedoch ein schreiben aufgefasst indem er selber am 10. schreibt das er die Vereinbarung beendet da ich verspätet zahle dabei ist der Tag nichtmals rum und ich nachweisen kann das ich nur 1mal am 11. gezahlt habe sonst immer zum 10.(Überweisung) und ich habe doch 3 Werktage ab Vereinbarung oder Nicht?
Meine Frage, ist das zulässig, das er die Vereinbarung zurücknimmt ? ( sparen geht nicht so kurzfristig da ich jeden Monat sehr knapp über die runden komme) Und ist es Möglich Ihm irgendwie nachzuweisen das sowas nicht geht?
Er ist ein Typischer mein Wort ist Gesetz Mensch.
9 Antworten
Die Miete ist gesetzlich spaetestens am 3. Werktag eines jeden Monats faellig. Offenbar hatte dir dein Vermieter muendlich gestattet, die Miete voruebergehend erst ca. 1 Woche spaeter zu zahlen. Diese Erlaubnis hat er nun zurueckgezogen. Das darf er natuerlich. Du musst somit ab sofort wieder spaetestens am 3. Werktag eines jeden Monats zahlen. Auch regelmaessig verspaetete Mietzahlungen berechtigen den Vermieter nach entsprechender Abmahnung zur Kuendigung.
Anders waere es nur, wenn du beweisen kannst, dass es sich nicht nur um eine voruebergehende Erlaubnis handeln wuerde, sondern um eine Mietvertragsaenderung, mit der die Faelligkeit der Miete dauerhaft erst am 10. Kalendertag eines jeden Monats vereinbart wurde. Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein.
Wenn du keine schriftliche Vereinbarung hast die Miete erst zum 10. d. Monats zu begleichen, hast du Pech. Du musst dann bis 3. WT / Monat die Miete anweisen. Sonst bekommst du probleme (Kündigung).
Leider hat der VM recht.
Rede doch mit deinem AG , er soll einen Teil des Geldes zum 1. überweisen- den Rest dann wie gehabt.
Vielen Dank gute Idee :)
Mündliche Vereinbarungen sind auch einzuhalten - meist sind sie aber nicht zu beweisen.
Eine mündliche Vereinbarung zur Aufschiebung der Mietfälligkeit auf den 10. eines Monats, ist eine wesentliche Vertragsänderung. Sie würde daher Bestandteil des Mietvertrages werden.
Hier dürfte eine mündliche Vereinbarung der Aufschiebung der Mietfälligkeit aber von Dir nicht nachgewiesen werden können.
In seinem Schreiben macht der Vermieter deutlich, daß er die verspätete Zahlung bislang "toleriert" hat - eine "Tolerierung" ist nicht gleichzusetzen mit einer rechtswirksamen (mündlichen) Vereinbarung - diese Toleranz kann er jederzeit aufgeben und auf fristgerechte Mietzahlung bestehen. Auf ein "Gewohnheitsrecht" kannst Du Dich in diesem Fall auch nicht berufen.
Du hast aber das Recht Deine Ausbildungsvergütung pünktlich zu erhalten (spätestens am 01. des Folgemonats); es sei denn der 10. ist vertraglich als Fälligkeit vereinbart worden; tariflich können auch noch andere Fälligkeiten gelten.
Was ist denn im Mietvertrag hinsichtlich des mtl. Zahlungstermins vereinbart?
Das ist letztlich gültig, vor allem dann, wenn anderslautende "Duldungen" widerrufen werden.