Darf mein Vermieter den Zahlungstermin Verschieben?

9 Antworten

Die Miete ist gesetzlich spaetestens am 3. Werktag eines jeden Monats faellig. Offenbar hatte dir dein Vermieter muendlich gestattet, die Miete voruebergehend erst ca. 1 Woche spaeter zu zahlen. Diese Erlaubnis hat er nun zurueckgezogen. Das darf er natuerlich. Du musst somit ab sofort wieder spaetestens am 3. Werktag eines jeden Monats zahlen. Auch regelmaessig verspaetete Mietzahlungen berechtigen den Vermieter nach entsprechender Abmahnung zur Kuendigung.

Anders waere es nur, wenn du beweisen kannst, dass es sich nicht nur um eine voruebergehende Erlaubnis handeln wuerde, sondern um eine Mietvertragsaenderung, mit der die Faelligkeit der Miete dauerhaft erst am 10. Kalendertag eines jeden Monats vereinbart wurde. Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein.

Wenn du keine schriftliche Vereinbarung hast die Miete erst zum 10. d. Monats zu begleichen, hast du Pech. Du musst dann bis 3. WT / Monat die Miete anweisen. Sonst bekommst du probleme (Kündigung).

Leider hat der VM recht.

Rede doch mit deinem AG , er soll einen Teil des Geldes zum 1. überweisen- den Rest dann wie gehabt.

TheJMAN1500 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 22:25

Vielen Dank gute Idee :)

Mündliche Vereinbarungen sind auch einzuhalten - meist sind sie aber nicht zu beweisen.

Eine mündliche Vereinbarung zur Aufschiebung der Mietfälligkeit auf den 10. eines Monats, ist eine wesentliche Vertragsänderung. Sie würde daher Bestandteil des Mietvertrages werden.

Hier dürfte eine mündliche Vereinbarung der Aufschiebung der Mietfälligkeit aber von Dir nicht nachgewiesen werden können.

In seinem Schreiben macht der Vermieter deutlich, daß er die verspätete Zahlung bislang "toleriert" hat - eine "Tolerierung" ist nicht gleichzusetzen mit einer rechtswirksamen (mündlichen) Vereinbarung - diese Toleranz kann er jederzeit aufgeben und auf fristgerechte Mietzahlung bestehen. Auf ein "Gewohnheitsrecht" kannst Du Dich in diesem Fall auch nicht berufen.

Du hast aber das Recht Deine Ausbildungsvergütung pünktlich zu erhalten (spätestens am 01. des Folgemonats); es sei denn der 10. ist vertraglich als Fälligkeit vereinbart worden; tariflich können auch noch andere Fälligkeiten gelten.

Was ist denn im Mietvertrag hinsichtlich des mtl. Zahlungstermins vereinbart?

Das ist letztlich gültig, vor allem dann, wenn anderslautende "Duldungen" widerrufen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung