Kann der Vermieter mich auffordern mein Carpot abzureißen?
Ich haben vor 10 Jahren ein Carport von einem Mieter wegen Auszug auf dem Grundstück meines Vermieter gekauft. Alle Unterlagen und Gehnemigungen zum damaligem Bau ( auch vom Vermieter ) liegen vor. Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter,mir und dem Vorbesitzer über dieses Carport gibt es nicht. Mein Vermieter hat mich jetzt aufgefordert, den vertragslosen Aufbau ( Carport ) mit einer Frist zu entfernen. An meinem Carport sind noch links und rechts jeweils ein Carport mit angebaut.
8 Antworten
Selbst wenn es einmal eine schriftliche Genehmigung zum Bau gab (mit dem Vormieter) haben du und der Vermieter ja keine vertragliche Beziehung diesbezüglich. Dies hätte beim Kauf des Carports bereits mit dem Vermieter geklärt werden müssen. Daher bist du rein rechtlich gesehen, nichtmal wirklich Eigentümer dieses Carports geworden. Dazu am besten mal hier lesen: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/100652-garagenverkauf---wie-muss-der-kaufvertrag-gestaltet-sein
Ich würde das ganze Problem fast mit einer Pachtgarage vergleichen. Nur der Unterschied hier: du zahlst ja scheinbar nichtmal Pacht an den Vermieter dafür, dass du ein Teil des Grundstücks für deine eigenen Zwecke (also dein Carport) nutzen darfst. Von daher kann er auch von dir verlangen es zu entfernen, es ist schließlich sein Grund und Boden.
Hier mal einige Links zu der Problematik mit den Garagen auf fremden Grund, denn ich denke, dass es auch auf das Carport anzuwenden ist:
http://www.anwaltskanzlei-roland-scholz.de/garagen_auf_fremden_grund_-_die_aktuelle_rechtslag.html
http://www.sz-online.de/ratgeber/pachtgarage-gekuendigt-und-nun-3045160.html
Das Problem ist, dass es keinerlei Vereinbarungen zwischen Dir und dem Vermieter gibt. Demnach fehlt Dir die Genehmigung zur Nutzung dieses Carports.
Dahingehend müsstest Du der Aufforderung vermutlich Folge leisten. Warum wünscht der Vermieter die Beseitigung?
Welchen Grund hat er jetzt auf einmal, dass Du den Carport abreissen sollst?
Wenn Dir noch die Genehmigungen zum damaligen Bau noch vorliegen, kann es sein, dass der Vermieter sie nicht mehr hat? Dann gib ihm doch mal eine Kopie.
Er müßte dann schon einen guten Grund haben, um den Abbau zu verlangen.
Wenn Du Dich weigerst, muss er Dich verklagen. Wenn Du die Genehmigung zum Bau für Deinen Vormieter hast und das Teil schon 10 Jahre steht, wird er mit seiner Forderung schlechte Karten haben. Richter würden das als Willkür betrachten.
Es stellt sich nur die Frage, inwiefern sich die Genehmigung vom Vormieter auf den aktuellen Mieter übertragen lässt.
Mit Verweis auf § 94 BGB könnte übrigens der Vermieter selbst mit dem Bagger anrücken, da sich der Carport in seinem Eigentum befindet. ;-)
Genauso ist es. Und da Vermieter und Mieter kein Nutzungsvertrag über genau diesen Grund und Boden sowie das Carport abgeschlossen haben, kann es sein, dass er etwas gekauft hat, was dem Vorbesitzer vom Gesetz her schon gar nicht mehr gehörte.
Das stimmt allerdings.
Rückt der Eigentümer also mit dem großen Hammer und dem Bagger an und baut den Carport ab, ohne die anderen zu beschädigen. Dann könnte ihn der Fragesteller verklagen. Ob das aussichtsreich ist, wird ihm wohl sein Rechtsanwalt schon erklären.
Zunächst muss geklärt werden, ob ein PKW-Stellplatz im Mietvertrag inkludiert wurde und die Lage des Stellplatzes im Grundstück eindeutig definiert ist.
Bisher wurde gegen die Nutzung des Stellplatzes mit Carport kein Einwand erhoben aber vermutlich läge ein Duldung vor, die der Vermieter jederzeit widerrufen kann.
Komplizierter Sachverhalt. Du bist Mieter, dh du mietest da irgendwo eine Wohnung? Und dann hat ein Mieter auf einem von der Wohnung unabhängigen Platz (ein paar Quadratmeter irgendwo auf dem Grundstück) ein Carport bauen dürfen. Bezahlst du denn für diesen PKw-Stellplatz Miete bzw steht das inkl im Mietvertrag? Weil sonst hast du ja keinen Anspruch auf den Platz, nur auf den Gegenstand des Carports, das du gekauft hast
Danke für die Antwort. der Grund? Ich habe Widerspruch gegen meine Betriebskosten eingereicht.