Darf mein Vermieter auf meinen Balkon, wenn die Terrasse nur so begehbar ist?
Ich habe eine Frage, wir haben im Februar eine Wohnung angemietet, beim Beischtigungstermin wurde uns zugesichert, daß die Terrasse, die nur über den Balkon zugänglich ist und direkt vor unserem Wohnzimmer liegt - nur für uns ist. Daher haben wir den Vertrag unterschrieben und leider nicht mehr vorher gelesen, da wir vertraut haben. Nun steht da, die Terrasse ist für alle Hausbewohner - 5 Wohneinheiten! Nur - die Terrasse ist nur über unseren Balkon begehbar, der allerdings auch übers Treppenhaus erreichbar ist, weil auch bei der Nachbarwohnung keine Abtrennung angebracht ist.Mit anderen Worten - man läuft erst entlang der Nchbarwohnung, kann da in alle Fenster schauen und kommt dann um die Ecke, schaut in die Terrassentüre der Nachbarwohnung und dann in unsere Türe und ins große Blumenfenster. Die Terrasse ist direkt vor unserem Wohnzimmer, d.h. ich hätte die Leute vor meinem Wohnzimmer sitzen, jeder kann mir in die Fenster und die Balkontüre schauen, denn einen direkten Zugang habe ich ja - über einen kleinen Balkon! Bisher war dieser Zugang offen, vom Vermieter selbst so gemacht, um die Terrasse war auch erst im Frühjahr ein Geländer gemacht worden ! Das heißt, für uns war Terrsse und Balkon eine Fläche, allerdings vom Balkon zur Terrasse eine Stufe! Gestern nun kamen wir von einer Beerdigung zurück - früher als wir von der Arbeit zurückgekommen wären - und wir sahen nur noch unseren Vermieter ins Auto steigen und abfahren. Als wir in unsere Wohnung kamen und ins Wohnzimmer sahen, hätte uns fast der Schlag getroffen - plötzlich hat unser Balkon ein Gländer zu der Terrasse hin und nur noch einen ganz schmalen Durchgang! Diese Türe ist nach innen - also in unseren Balkon - zu öffnen. Dies wiederum heißt, jeder der die Terrasse benutzen will, muß fast über meinen halben Balkon! Nun meine Fragen: 1. Darf der Vermieter überhaupt ohne meine Wissen auf den Balkon, der ja zu meiner Wohnung gehört - auch wenn er noch durch einen anderen Zugang zugänglich ist? Wo ist da der Schutz der Privatsphäre? 2. Darf er ohne unser Wissen einfach so dieses Geländer anbringen? Dadurch habe ich kaum noch Platz - einen Tisch kann ich nicht mehr stellen! Beim Vormieter war das kein Problem und wurde sogar vom Vermieter noch erweitert! 3. Meine Gartenmöbel, die um den Tisch standen - wo jetzt das Geländer steht - es ist ein richtiges schweres massiv-Holz, ziemlich breit und nimmt sehr viel Platz weg - wurden einfach auf die Terrasse gepfeffert, es sah aus wie auf einem Schrotthaufen, auch die Auflagen waren dabei und ein alter PC-Stuhl, auf dem direkt an der Mauer am liebsten meine Katze sitzt, stand dort draußen. D.h., hätte es geregnet, wäre alles nass gewesen, wir sind erst am Samstag aus dem Urlaub zurückgekommen, wäre dies früher gewesen, hätten wir es erst nach 2 Wochen bemerkt und alles wäre kaputt gewesen. 4. Muss ich dulden, daß ich beim Balkonblumengiessen nass werde? Diese sind vom Vermieter aussen an den Balkonen angebracht worden und werden extern versorgt!
5 Antworten
beim Beischtigungstermin wurde uns zugesichert, daß die Terrasse, die nur über den Balkon zugänglich ist und direkt vor unserem Wohnzimmer liegt - nur für uns ist. Daher haben wir den Vertrag unterschrieben und leider nicht mehr vorher gelesen, da wir vertraut haben. Nun steht da, die Terrasse ist für alle Hausbewohner - 5 Wohneinheiten! Nur - die Terrasse ist nur über unseren Balkon begehbar, der allerdings auch übers Treppenhaus erreichbar ist, weil auch bei der Nachbarwohnung keine Abtrennung angebracht ist.
Man sollte sich immer die Verträge durchlesen bevor man sie unterschreibt.
Ich glaube da ist nicht viel zu machen außer Sichtschutz oder Umzug.
Fakt ist, dass ihr eine Wohnung gemietet hat, die von allen anderen Bewohnern leicht einsehbar ist, wenn die das wollen und dass ihr keinen eigenen Balkon bzw. Terrasse habt. Selbstverständlich hat der Vermieter das Recht, ein Geländer anzubringen.
Das einzige, was ihr machen könnt ist, Euch eine andere Wohnung suchen, in der ihr wieder ungestört seid. Dann aber besser darauf aufpassen, was man unterschreibt.
Nun steht da, die Terrasse ist für alle Hausbewohner - 5 Wohneinheiten!
Im Normalfall liest man sich durch, was man unterschreibt. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Somit hast du kein alleiniges Anrecht auf die Terrasse.
Darf der Vermieter überhaupt ohne meine Wissen auf den Balkon, der ja zu meiner Wohnung gehört -
Wenn der Balkon tatsächlich Teil der Mietsache ist, darf der VM natürlich nicht ohne euer Wissen auf den Balkon. Ein Geländer anbringen darf er, allerdings nach vorheriger Absprache und Terminvereinbarung mit euch. Verhindern könnt ihr das nicht. Genausowenig hat er an euren Gartenmöbeln etwas zu suchen.
Muss ich dulden, daß ich beim Balkonblumengiessen nass werde?
Kann ich mir jetzt nicht wirklich vorstellen, aber der Balkonblumenbesitzer hat darauf zu achten, dass du nicht nass wirst. Wobei das wohl eher noch das kleinere Übel von allem ist.
", da wir vertraut haben."
Das war der Fehler, nun habt ihr den Vertrag so unterschrieben, dass eben alle Parteien über euren Balkon/Terasse laufen können. Das gilt dann auch für den Vermieter, wenn er etwas dort zu tun hat. Alles andere solltet ihr durch einen Anwalt oder aber den Mieterbund klären lassen.
Ich glaube die polizei kann da besser helfen als Ne Ask Community
Und was genau sollte die weswegen tun?