Nachbarn stellen stinkende Mülltonnen direkt an Grundstücksgrenze ab
Moin moin,
ich wohne in einem 4-parteien Mietshaus im Erdgeschoss. Wir halten unsere Mülltonnen immer schön sortiert und ordentlich. Die Parteien im Nachbarhaus schmeißen alles wild durcheinander weg - in Papier- Bio und Restmülltonnen- aber das nur nebenbei. Ständig weht der Müll hierüber in unseren Vorgarten. Nun stinkt ihnen der Müll anscheinend vor dem eigenen Hauseingang (10 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt) zu sehr und sie haben ihn direkt an die Grenze zu unserem Haus gestellt. Nun habe ich den Gestank und die Fliegen ständig in der Küche. AUßerdem muss man den Mund zumachen, wenn man das Haus verlässt, weil dieses Stück genau an unserem Hauseingang grenzt und nochmehr von Gestank und Fliegen belästigt wird.
Die Leute von nebenan habe ich schon angesprochen, aber sie weigern sich (haben sonst keinen Streit, aber auch nicht direkt miteinander zu tun). Das Ordnungsamt meint, sie können da nichts machen. Und den Vermieter von nebenan kenn ich nicht. Wie kann ich mir noch helfen???
8 Antworten
Da muss man schon unterscheiden. Das die Nachbarn den Müll nicht trennen, geht Euch nun mal nichts an. Was die anderen Aspekte (Gestank / Müll auf "Eurem" Grundstück) anbetrifft so sieht das schon anders aus. Nur solltet Ihr Euch an Eure Vermieter wenden, damit diese sich wiederum an ihre Mieter wenden. Natürlich kann nach Fristsetzung ggf. sogar die Miete mindern, denn das Eure Vermieter kein Verschulden trifft, spielt in diesem Kontext keine Rolle !
Jein, denn entscheidend ist nun mal die konkrete Beeinträchtigung und das ist nun mal der Gestank !
...und das evtl. davon ausgehende gesundheitliche Risiko. Aber: Es ist Sache des Hauseigentümers, die Mülltrennung durchzusetzen. Tut er das nicht, kann das mit kostspieligen Strafen verbunden sein (je nach kommunaler Satzung). Insofern ist es schon relevant, wenn auch nur auf Umwegen :-)
Das Bauamt kann Dir weiterhelfen und den Vermieter / Nachbarn auffordern, die Mülltonnen von der Grenze wegzunehmen. Es gibt in den Landesbauordnungen Vorschriften, wonach Mülltonnen einen Mindestabstand von Fenstern zu Aufenthaltsräumen haben müssen, um genau solche "Geruchsbelästigungen" zu verhindern.
Zu den Aufenthaltsräumen zählt auch die Küche. Evtl. solltet Ihr Euch mal zu viert zusammentun und den Eigentümer des Nachbarhauses anschreiben, bevor man "mit Kanonen auf Spatzen schießt"
Ich habe mich letzendlich an die Entsorgungsbetriebe gewandt, welche dann vor Ort Gespräche mit den Nachbarsmietern geführt haben und diesen auch die Mülltrennung nahe gelegt haben, so dass die große Tonne wenigstens nicht immer überquillt und geschlossen ist. Zudem wurde sich auf eine andere Position für die Tonnen verständigt, welche jetzt auch immer eingehalten wird.
Ende gut, alles gut. Schade nur, dass die Behörden nicht kompetent genug waren, mich an die zuständige Stelle zu verweisen - in diesem Fall die Entsorgungsbetriebe - und ich erst einmal tausend Telefonate führen musste, bis ich darauf kam.
Das muss auf Eigentümerebene geklärt werden; wobei allerdings zu bedenken ist, dass der Aufstellort der Tonnen auf dem eigenen Grundstück frei wählbar ist. Sofern keine gesundheitlichen Gefahren vom Müll ausgehen, ist da nichts zu machen. Jedoch könnte der Eigentümer ein Tonnenhäuschen bauen mit der Auflage, die Tonnen nur dort abzustellen. Das aber ist Sache des Eigentümers des Nachbargrundstückes.
HAbe ich mir fast gedacht, dass man da nichts machen kann. Was ist mit dem Gestank und den Fliegen, das ist wirklich unerträglich? Und kann man gegen den herumfliegenden Müll vorgehen? Das Ordnungsamt fühlt sich auch da nicht für zuständig.
Das wäre - je nach kommunaler Rechtslage - eher ein Fall für das Gesundheitsamt. Evtl. könnte aber das Nicht-Trennen von Müll eine Ordnungswidrigkeit darstellen, für die ggfs. der Hauseigentümer geradestehen muss.
gar nicht, solange der müll auf ihrem grundstück steht hast du keine handhabe
Nicht ganz. Wenn aufgrund der mangelnden Trennung in den seltener geleerten Tonnen der Müll zu verrotten beginnt und es entsprechend stinkt, geht es sie schon etwas an. Die Frage ist allerdings, wer am Wohnort für die Müllentsorgung und -Trennung der zuständige behördliche Ansprechpartner ist.
Das zuständige Amt wird sich dann an den Eigentümer wenden (der ist der Ansprechpartner der Behörden, nicht die Mieter), und von diesem Abhilfe einfordern.