Was darf in einer Bedarfsgemeinschaft gepfändet werden?

7 Antworten

Wenn denn wirklich pfändbare Gegenstände da sind, dann kann natürlich erst einmal - bis zur Klärung der wirklichen Eigentumsverhältnisse, auch das Eigentum Deiner Freundin gepfändet werden. Sonst könnte ja jeder Schuldner einfach sagen "Das gehört mir nicht" und wäre fein raus. Sie muß dann mit dem Gerichtsvollzieher selbst klären, daß die Pfändung wieder aufgehoben wird.

Ist also ganz sinnvoll, den Besuch des Gerichtsvollziehers vorzubereiten, indem man beispielsweise Quittungen und Kaufverträge zur Hand hat.

dannydj90 
Beitragsersteller
 02.12.2012, 18:46

Es kann aber doch nicht sein dass meine Freundin dann ihren Sachen nach rennen muss! Wie soll sie denn beweisen das es ihre Sachen sind?

Sie hat dochnicht von allem Quittungen und Kaufverträge O.o Wer macht denn sowas?

skyfly71  02.12.2012, 18:47
@dannydj90

Durch Quittungen, Kaufverträge, Fotos, Zeugenaussagen.

dannydj90 
Beitragsersteller
 02.12.2012, 18:49
@skyfly71

Zeugenaussagen hat sie...

Aber darf ein TV;Laptop,Drucker und das Auto überhaupt gepfändet werden?

dannydj90 
Beitragsersteller
 02.12.2012, 18:54
@dannydj90

Und wie ist das mit unseren Handys? Darf der Gerichtsvollzieher unsere Handys pfänden?Sind beide nicht neu,rund ein Jahr alt.

skyfly71  02.12.2012, 19:04
@dannydj90

Er darf grundsätzlich alles pfänden, wenn es für den täglichen Gebrauch nicht unbedingt notwendig ist oder es auch ein deutlich günstigeres Gerät tut. Allerdings muß sich die Verwertung auch lohnen. Wenndie Kosten der Abholung, Lagerung und Versteigerung also schon 60,- betragen und das Gerät 70,-€ bringt, dann wird der das auch nicht pfänden.

AndyundManu  02.12.2012, 19:15
@skyfly71

skyfly71, wenn man keine Ahnung von Pfändungen hat, sollte man mal ruhig bleiben. Da dem fragesteller seine Freundin, nichts mit seinen Schulden zu tun hat, wird auch von ihr nichts Gepfändet. Und sie muss es auch nicht mit Quittungen oder sonstigen Beweisen. Das geht auch manchmal gar nicht mehr, weil nicht jeder solche Quittungen aufbewart. Auf einen besuch des Gerichtsvollziehers, kann man sich in der regel auch nicht vorbereiten, weil die fast immer Plötzlich vor der Tür stehen.

skyfly71  02.12.2012, 19:21
@AndyundManu

Wenn man es weiß, das da was kommen wird, kann man das sehr wohl vorbereiten. Und Du glaubst doch nicht ernsthaft, daß ein Gerichtsvollzieher sich bei einer eheähnlichen Gemeinschaft einfach damit ve!arschen läßt, daß man ihm weiß macht, das ganze Zeug gehört der Freundin? lol

AndyundManu  02.12.2012, 19:58
@skyfly71

So und ich hatte vor ein paar Wochen, selbst leider gottes den gerichtsvollzieher hier, weil meine Partnerin Schulden hat, wo ich nichts mit zu tun habe. Und der sagte mir genau das, was ich Geschrieben habe. Dein Link, bezieht sich da auch ehr auf Eheleute.

skyfly71  02.12.2012, 20:02
@AndyundManu

Nö, der bezieht sich auf jegliche Art von Mitbewohnern...^^ Und ach ja: Ich weiß bei dem Thema SEHR genau, was ich da schreibe.

Du sprichst von sogenannten Sachpfändungen. Das heißt, dass der Gerichtsvollzieher vorbeikommt und nachschaut, ob wertvolle pfändbare Gegenstände vorhanden sind, die er sodann pfänden würde.

Neben der vorbezeichneten und von dir angesprochenen Sachpfändung gibt es jedoch noch die Möglicheit, eine Pfändung bei deinem Vermieter, deiner Bank, dem Finanzamt usw. auszubringen. Vor allem eine Vermieterpfändung ist sehr unangenehm, da private Vermieter dadurch nicht begeistert sind (man muss eine Drittschuldnererklärung abgeben, hat viel Schriftverkehr zu erledigen...).

Deine Freundin hat mit deinen Schulden erstmal nichts zu tun. Die Gegenstände die deiner Freundin gehören, können nicht gepfändet werden. Die von dir genannten Gegenstände wären für eine Pfändung im Übrigen auch nicht wirklich interessant.

dannydj90 
Beitragsersteller
 02.12.2012, 20:03

Was heißt Vermieterpfändung? Und was ist eine Pfändung beim Finanzamt?

Die Wohnung läuft ja nicht alleine auf mich sondern auch auf meine Freundin....

PGInkasso  02.12.2012, 20:15
@dannydj90

Bei eurem Vermieter kann ein Pfändungs-/ und Überweisungsbeschluss zur Pfändung der Mietkaution ausgebracht werden. Du kannst dir vorstellen, dass Vermieter sehr begeistert sind...

Ob die Kaution von dir oder deiner Freundin bezahlt wurde, ist in diesem Zusammenhang zunächst nicht relevant. Dein Vermieter ist in der Pflicht und muss dann eine Drittschuldnererklärung an den Gläubiger senden (Höhe Kaution, wer die gezahlt hat, ob diese an den Vermieter verpfändet ist usw.).

Beim Finanzamt können eventuelle Guthaben aus Einkommenssteuererklärungen gepfändet werden. Die Auszahlung würde dann direkt an den Gläubiger erfolgen.

dannydj90 
Beitragsersteller
 02.12.2012, 20:25
@PGInkasso

Die Kaution ist ja noch gar nicht bezahlt...die zahlen wir in Raten an das Jobcenter ab. Das ist aber doch auch zur Hälte dann die Kaution meiner Freundin.Da wird sie dann ja mit "bestraft"!

PGInkasso  02.12.2012, 20:37
@dannydj90

Das muss alles dann in der Drittschuldnererklärung erwähnt werden...

Damit derartige Pfändungen ausgebracht werden können, muss der Gläubiger aber erstmal wissen, wer euer Vermieter ist. Dies kann der Gläubiger entweder durch die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung oder durch einen Privatdetektiv in Erfahrung bringen.

Da deine Freundin, mit deinen Schulden nichts zu tun hat, Passiert ihr auch da nichts. Eine eidestattliche versicherung, kann alle 3 Jahre abgelegt werden. Sollte tatsächlich irgendwer Pfänden wollen, gehen die meistens sofort ans Konto. Alles andere, was du "nennst", wird nicht Gepfändet werden, weil es nicht mehr von "Wert" ist.

ohhhh, vorsicht mit dem Konto.

Dein Geld ist auf ihrem Konto nicht vor einer Pfändung geschützt.

Leg dir unbedingt ein eigenes Konto zu!!!!! Super wichtig!!! Die Sparkassen müssen dir eins geben, die haben eine neue Regelung, dass jeder ein Konto bekommt, wenn er keins hat. Wenn du nun aber ausgerechnet mit eurer Sparkasse ein Problem hast versuche es bei anderen oder lass dir dein H4 per Scheck auszahlen.

dannydj90 
Beitragsersteller
 02.12.2012, 19:38

Ich habe ein eigenes Konto aber darauf geht schon seit meiner Kündigung kein Geld mehr ein. Wir lassen das Hartz IV der gesamten Bedarfsgemeinschaft auf ein Konto(das meiner Freundin) zahlen.

sämtliches Eigentum Deiner Freundin, egal ob Geld- oder Sachwerte bleibt unangetatet, da es Deine Schulden sind