Darf mein Boss mein Trinkgeld einbehalten?
Ich arbeite bei einer Firma führ Gartenpflege. Mein Boss behält mein Trinkgelt ein. Er sagt, wenn ich am Wochenende bei ihn übernachte, darf ich es behalten. Darf er das?
9 Antworten
Wenn du Trinkgeld direkt vom Kunden bekommst, ist das rein rechtlich als Schenkung an dich durch den Kunden zu werten. Daher gehört dir auch das Trinkgeld alleine und dein Chef darf das erstmal nicht einbehalten. Wie ihr mit euren Trinkgeldern im Kollegium umgeht tut da erstmal nichts zu Sache. Das er dein Trinkgeld als Druckmittel nutzt um dich zum Übernachten bei ihm zu drängen kann schon als Erpressung und evtl Sexuelle Belästigung gelten.
Das mit der Übernachtung ist Erpressung und geht schon in Richtung sexuelle Belästigung.
Aber in manchen Unternehmen ist es üblich, dass Trinkgelder einbehalten werden und zb am Monatsende zwischen allen beteiligten Mitarbeitern aufgeteilt werden. Aber das machen sich üblicherweise die Mitarbeiter untereinander aus.
Wir haben eine Spardose im Büro stehen in die solche Gelder rein kommen. Davon gehen wir manchmal zusammen Eis essen oder im Winter auf einen Glühwein.
Hallo,
§107 Abs 3 Satz 1 Gewerbeordnung:
Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.
Demnach gehört das Trinkgeld Dir. Er darf Dir höchstens verbieten Geschenke oder Geldleistungen im Rahmen Deiner Tätigkeit anzunehmen.
Ansonsten gilt die Alte Regel "Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen". Kläre das ggf. mit dem Betriebsrat.
Wenn er die Auszahlung mit einer "Übernachtung" bei Ihm verbindet, dann ist das sexuelle Nötigung und in jedem Fall auch Strafbewährt.
Schöne Grüße
Darf mein Boss mein Trinkgeld einbehalten?
Ganz klar: NEIN, darf er nicht.
Dein Boss soll sich mal den § 107 Abs. 3 Gewerbeordnung durchlesen (und ggf. erklären lassen).
Da steht u.a. der Satz: "Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt"
Nein darf er nicht! Ich würde mich da mal damit auseinandersetzen bzw ihn darauf ansprechen. So etwas wird unter Erpressung gestuft.