Trinkgeld wird einbehalten?
Hallo,
mein Arbeitsgeber weigert sich mir meinen Anteil am Trinkgeld der letzten 8 Monate (!) auszuzahlen, weil ich eine einzige Besprechung verpasst habe die außerhalb meiner Arbeitszeit stattfand. Er will es jetzt einfach behalten.
Ist das rechtlich in Ordnung?
8 Antworten
Hallo,
nein, das ist rechtlich nicht zulässig. Das Trinkgeld gehört nicht und hat nie deinem Arbeitgeber gehört. Damit kannst du schlicht Herausgabe verlangen.
Dies gilt auch, wenn eine Vereinbarung getroffen wurde, nach der das Trinkgeld auf alle Arbeitnehmer aufgeteilt wird.
VG
Hast Du das Trinkgeld direkt vom Gast / Kunde bekommen, dann hat es den Betrieb / Chef nicht zu interessieren. Nimmt oder verwaltet der Chef Trinkgeld, so muss er es ganz normal als UMSATZ versteuern. (der AN nicht, deshalb sollte das Trinkgeld immer ein AN verwalten und verteilen).
Wieos hast du deinem Arbeitgeber "dein" Trinkgeld überhaupt gegeben, dass geht den überhaupt nichts an, dass gehört dir.
Ich würde im klipp und klar sagen, wenn er es dir nicht komplett wieder gibt, wirst du es einklagen.
Ja natürlich, um das verteilen geht es ja nicht, ich soll meinen Anteil aber garnicht mehr bekommen nur weil ich einmal nicht da war.
Ja, das habe ich verstanden und in meiner Antwort beschrieben.
Es wird gesammelt und dann an alle in der Firma verteilt.. Also 1 oder 2 Mal im Jahr.
Ist das in deinem Arbeitsvertrag so geregelt oder ist das nur im Kopf deines Chef`s so abgespeichert?
Gegenfrage: überall in der Gastronomie werden Leute händeringend gesucht. Egal ob gelernt oder nicht. Warum arbeitest du für einen der Dir 8 Monate das Trinkgeld nicht aushändigt und dich verarscht? Zeig ihm den Finger und suche Dir was anderes, sonst lernt er es nicht.
Und wie andere schon sagten, der Chef hat die Finger ganz vom Trinkgeld zu lassen.
Alles gute.
Damit man versteht, um was es genau geht, solltest du angeben, in welchem Beruf und in welcher Situation du arbeitest. Um welche "Trinkgelder" (die du offenbar nicht direkt erhältst) geht es denn genau ?
Ich arbeite in einem Café, es geht um Trinkgeld das wir als Bedienungen bekommen. Das wird gesammelt ans Büro gegeben und wir bekommen 1 bis 2 Mal im Jahr einen Anteil davon
OK. Dann geht es aber auf keinen Fall, dass dir das Trinkgeld für eine so lange Periode vorenthalten wird wegen eines Vorfalls, der mit Trinkgeldern überhaupt nichts zu tun hat. Für das Versäumen einer Besprechung darf dich der Chef nicht um die Trinkgelder prellen. Mit dieser Begründung kannst du allenfalls auch vor Gericht !
Noch eine Zusatzfrage: Legt die Geschäftsleitung den Angestellten eine detaillierte Abrechnung über die eingenommenen und verteilten Trinkgelder vor ?
Nein, wir bekommen den Anteil aber wissen nicht wie genau sich der Betrag zusammensetzt..
Ich fände es korrekt, wenn der Arbeitgeber Einsicht in die Berechnung anbieten würde. Aber in deinem Fall scheint dies eher schwierig zu sein ...
Sprecht ihr Angestellten untereinander über das Thema ? Wenn dir weniger ausbezahlt wird - erhalten dann etwa die Kollegen mehr?
Es ist arbeitsrechtlich zulässig, Trinkgeld umzuverteilen. Dies macht z.B. im Restaurant Sinn, denn Gäste tragen ihr Trinkgeld recht selten in die Küche.
Entsprechende Regelungen werden aber mit den Arbeitnehmern (ggf. im Arbeitsvertrag) vereinbart.