Darf der Tierarzt meine Katze einbehalten wenn ich die tierarztkosten nicht sofort bezahlen kann?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein natürlich nicht!!!!!! Das wär ja noch schöner!!! Solltest allerdings gucken das du das Geld auftreibst. Den was sie machen können ist Mahnkosten in Rechnung stellen und das wahrscheinlich nicht wenig..

alphonso  19.06.2011, 11:54

eine in Anspruch genommene Leistung einfach nicht zu bezahlen, ist am schönsten.

MiaMami 
Beitragsersteller
 19.06.2011, 11:57
@alphonso

die mahnkosten sind mir egal, das kriege ich schon hin. es ist nur schwer für mich an einem tag 220 euro aufzutreiben. gibt es da irgendwie ne seite im internet oder so wo das drinsteht, weil ich hab eben mit dem tierarzt telefoniert und der will meine katze einfach nicht heraugeben

MiaMami 
Beitragsersteller
 19.06.2011, 11:59
@alphonso

ich will ja bezahlen aber ich kann nicht an einem tag 220 euro aufbringen

Nadinchen80  19.06.2011, 12:03
@MiaMami

So anscheinend darf man das doch, bin jetzt ehrlich gesagt etwas schockiert.. les dir den Artikel einfach mal durch:

Tierarzt darf Tier einbehalten[13.02.2003]Zahlt der Patientenbesitzer seine Rechnung nicht, braucht das Tier nicht sofort herausgegeben zu werden.

Das „Zurückbehaltungsrecht“ verstößt nicht grundsätzlich gegen das Tierschutzgesetz. Ebenso wenig widerspricht es der gesetzlichen Regelung, wonach Tiere nicht mehr als „Sachen“, sondern als Mitgeschöpfe zu behandeln sind. Ein Tierarzt hat also grundsätzlich das Recht, das behandelte Tier bis zur Zahlung seines Honorar zurückzuhalten. Das hat jetzt das Landgericht Mainz entschieden.

In dem aktuellen Fall hatte der Besitzer des Hundes, ein Hobbyhundezüchter, das unter einer Milzruptur leidende Tier in die Tierklinik gebracht. Der Züchter unterzeichnete einen Anästhesie-/Operationsbogen, der unter anderem eine Klausel enthielt, dass das fällige tierärztliche Honorar beim Abholen des Tieres entrichtet werde. Der Hundebesitzer, der eine Vorschusszahlung entrichtet hatte, wollte nach erfolgter Operation seinen Hund abholen. Als sich herausstellte, dass der Hundebesitzer nicht zur vollständigen Begleichung des Honorars in der Lage war, hielt der Tierarzt den Hund zurück. Auf den Tierarzt darf Tier einbehalten Antrag des Hundebesitzers erließ das Amtsgericht zunächst eine einstweilige Verfügung, mit der dem Tierarzt aufgegeben wurde, den Hund herauszugeben.

Auf die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung hin änderte das Landgericht die amtsgerichtliche Entscheidung ab, hob die einstweilige Verfügung auf und wies den Antrag auf Herausgabe des Hundes zurück. Ein so genanntes Zurückbehaltungsrecht sei allenfalls dann ausgeschlossen, wenn dem Tier damit ein Leid angetan würde, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Dies könnte der Fall sein, wenn das Tier bei dem Arzt vereinsame, seelische Schmerzen erleide oder krank werde. Eine weitere Ausnahme könne vorliegen, wenn das Tier auf den Besitzer in besonderer Weise fixiert sei. Dies sei bei einem Hobbyzüchter aber regelmäßig nicht anzunehmen. (Az. 6 S 4 / 02 – Landgericht Mainz).

die Tierklinik hat bestimmt schon sehr schlechte Erfahrungen mit nicht bezahlten Behandlungskosten gemacht. Eine Tierklinik ist keine Bank, weshalb sie sich nicht auf Ratenzahlung einlassen wird. Die Tierklinik hat auch ihre laufenden Kosten, die bezahlt werden müssen: Strom, Miete, Löhne + Gehälter usw. Die Tierarzthelferin wird ihren Lohn am Monatsende sicherlich auch in einer Summe haben wollen und nicht in Raten, weil die Tierbesitzer auch in Raten zahlen.

ich glaub ne katze gehört rein rechtlich zu sachgegenständen. also wäre eine katze dann mit jeder anderen Ware wie z.b. einem Handy vergleichbar. solche sachen dürfen auch bei nichtbezahlung einbehalten werden. also könnte ich mir vorstellen, dass das bei der katze da auch so ist. (wenn es da keine sonderregeln gibt weil die katze halt ein tier ist)

bogard  19.06.2011, 12:02

nein, ein tier ist definiv keine sache, das war einmal und ist gesetzlich modifiziert worden, deswegen ist das quälen und verletzen eines tieres auch keine sachbeschädigung mehr sondern tierquälerei.

beste grüße bogard

fellbuendel  23.03.2016, 19:23

Wird aber im BGB "wie eine Sache" behandelt, kann also verkauft und gekauft werden, sowie den Eigentümer wechseln. Auch tierhaftplicht Versicherungen gehen genau von diesem Prinzip aus.

Ich hatte im weiteren Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall. Die Katzenbesitzerin rief daraufhin bei mir an und fragte verzweifelt um Rat. Ich rief daraufhin die Tierklinik an, fragte ganz freundlich nach den Gründen und erzählte dem TA, daß die Katzenbesitzerin völlig außer sich sei, bereits einen ihr bekannten Rechtsanwalt eingeschaltet hätte und daß sie den Fall in der Öffentlichkeit kundtun würde. Die Klinik beratschlagte ein Stündchen, dann riefen sie die Tierbesitzerin an, sie solle ihre Katze sofort abholen. Über den offenstehenden Rechnungsbetrag wurde eine Vereinbarung von beiden Teilen unterschrieben, wie die Rechnung zu bezahlen sei. - Aber grundsätzlich sollte man Leistungen, die man in Anspruch genommen hat, auch zahlen können! Was machst Du, wenn die Katze Nachbehandlung braucht?

Vielleicht sich doch einmal an den örtlichen Tierschutzverein wenden. Vielleicht wissen die einen Rat und können weiterhelfen.