Darf mein Arbeitgeber Zuschläge zurückfordern?
Am 31.3. endete mein Arbeitsverhälnis fristgerecht. In der letzten Abrechnung wurdem mir allerdings Zuschläge vom Oktober und Dezember, die für krankheit und Urlaub gezahlt wurden, wieder abgezogen und für den Monat März gar nicht erst gezahlt. In meinem Vertrag gibt es eine Ausschlussfrist von 3 Monaten, mal abgesehen davon dürfen Zuschläge im Krankheits-/Urlaubsfall doch gar nicht gestrichen werden? und was ist mit der Pfändungsgrenze? Jetzt war ich schon beim Anwalt aber der meinte es lohnt sich nicht da es ja ,,nur 500'' sind und die Prozesskostenhilfe für so etwas nicht aufkommt. Für mich ist das soviel Geld und ich verzweifel noch, kommt die Firma damit jetzt wirklich durch? Bin für jeden Rat dankbar!
2 Antworten
Jetzt war ich schon beim Anwalt[...]
Wer könnte dich denn besser Beraten als ein Anwalt. - Sofern dir dieser nichts berechnet hat* für seine tolle 'Beratung' würde ich mir bei einem anderen eine zweite Meinung einholen.
* = Wenn du bereits hier Geld in den Sand gesetzt hast, würde ich nicht riskieren, das erneut zu machen, sonst ist dein finanzieller Schaden ja noch größer.
Vielen dank für die Antwort.
Der Anwalt kann mich nicht vertreten weil mir in diesem Fall (Lohnforderungen) Wohl keine prozesskostenhilfe zusteht - sprich ich muss selbst klage einreichen auf dem Arbeitsgericht. Und da wollte ich mir nur ganz sicher sein wie das so abläuft...
Ich werde einfach mal aufs Arbeitsgericht. Habe den Arbeitgeber eine Frist bis heute gegeben zu zahlen, was er Kommentarlos verstreichen ließ.
Ich würde hier dem Rat des Anwalts folgen.
Sei froh, dass er Dich fair beraten hat, für ihn wäre nämlich egal ob die Klage erfolgreich ist oder nicht. Er bekommt ja sein Honorar.