Wiedereingliederung Nacht und Feiertagszuschläge?

3 Antworten

Was steht denn auf Deinem Wiedereingliederungsplan? Denn da kann man in Absprache mit dem Arzt festlegen, wieviele Stunden gearbeitet werden sollen und auch von wann bis wann, also mit Uhrzeit.

Wiedereingliederung ist noch Arbeitsunfähigkeitszeit, muss also nur von der Krankenkasse mit dem bisherigen Krankengeld bezahlt werden. Alles darüber hinaus ist eine freiwillige Angelegenheit des Arbeitgebers.

Wenn Dein Arbeitgeber Dein Krankengeld nicht bis zu Deinem bisherigen Nettoarbeitsentgelt aufstocken möchte, kannst Du rein rechtlich nichts dagegen tun- in dem Fall könnte man den Wiedereingliederungsplan so gestalten, wie er Dir passt.

Vielleicht hilft Dir ja folgender Link: http://www.iww.de/lgp/archiv/begrenzte-verpflichtungen-fuer-arbeitgeber-wiedereingliederung-von-arbeitnehmern--so-meistern-arbeitgeber-diese-grauzone-f367

die Wiedereingliederung ist doch in Stunden gestaffelt !

und bis Weihnachten wirst du die Wiedereingliederung doch wohl hinter dir haben -ODER

dann ist diese Zulage zu zahlen -denn jetzt dürftest du nur Stunden den Bus lenken -und somit auch nicht Nachts-oder Feiertags !

erkundige dich bei deiner Örtlichen Krankenkasse -oder beim Arzt der dich behandelt !

songmusic 
Beitragsersteller
 15.11.2013, 11:13

Hallo,

die Wiedereingliederung geht bis Ende Dezember. Das heißt es könnte sein,das ich mal von 21-0Uhr arbeiten könnte,oder eben auch an Weihnachten.

Viele Grüße

Hallo,

zahlt der Arbeitgeber während der Wiedereingliederung ein Entgelt? Er ist laut Urteil des Bundesarbeitsgerichtes nicht dazu verpflichtet! Die Krankenkasse zahlt keine Zuschläge.

Gruß

RHW