Wenn man morgens um 5 Uhr arbeitet, kriegt man noch zuschlag dazu?
4 Antworten
Nachtarbeit im Sinne des Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr (§ 2 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz)
Nachtarbeit im Sinne des Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst (§ 2 Abs. 4 ArbZG).
Wenn Du also erst um 5 Uhr mit der Arbeit beginnst, hast Du keine zwei Stunden Nachtarbeit geleistet und damit kein Recht auf Zuschläge.
Beginnst Du um 4 Uhr und arbeitest nicht gerade in einer Bäckerei oder Konditorei, stehen Dir Zuschläge zu.
Zuschläge sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn der AG keine zusätzlichen bezahlten freien Tage für die Nachtarbeit gibt (§ 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz).
Am Sonntag kriegt man Zuschlag oder nicht?
Wenn der Zuschlag nicht arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist, muss der AG keinen Zuschlag bezahlen. Der ist gesetzlich nicht festgelegt. Der Gesetzgeber sieht für Sonn- und Feiertagsarbeit Ausgleichstage in bestimmten Fristen (für Sonntag innerhalb von zwei, für Feiertag von 8 Wochen) vor (§ 11 Arbeitszeitgesetz)
Ob bei Dir ein Tarifvertrag Anwendung findet, steht in Deinem Arbeitsvertrag. Gilt ein Tarifvertrag, muss dieser für die Mitarbeiter einsehbar sein.
Da solltest Du mal in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat (falls vorhanden) nachfragen
Ja gesetzlich 25% wenn nichts anderes im Tarif vetrag steht oder vertaglich vereinbart wurde.
Am Sonntag kriegt man Zuschlag oder nicht?
Gleiche Thema wie bei Nachtschicht, gesetzlich hier aber 50%
Kommentar von Drachenfruchty , vor 6 StdAm Sonntag kriegt man Zuschlag oder nicht?
Kommentar von Zidane47 , vor 6 StdGleiche Thema wie bei Nachtschicht, gesetzlich hier aber 50%
Wo steht das? Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung Zuschläge für Sonntagsarbeit zu bezahlen. Das ist im Arbeitsvertrag, anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt. Ohne Regelung keine Verpflichtung des AG (s. meine Antwort)
Ist Tarifvetrag ein Teil von Arbeitsvertrag oder ?
Nein nicht unbedingt. Es kann sein, dass dein Arbeitsvetrag an einen Tarifvetrag gebunden ist. Muss aber nicht. Wenn du zb im öffentlichen Dienst arbeitest, steht in deinem Arbeitsvertrag, dass du nach TvöD Entgeltgruppe XY bezahlt wirst.
Ja, Nachtdienstzuschlag, für täglich eine Stunde (als Bäckereiarbeiter aber nicht). Der Nachtdienstzuschlag wird im Tarifvertrag / Arbeitsvertrag ausgewiesen. Übersteigt die jährliche Anzahl der Nachtarbeitsstunden (je nach Vertraglicher Reglung von 20:00, 21:00 oder 22:00 bis 6:00) eine bestimmte Anzahl (oft 110 oder 220 Stunden), muss ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt werden.
Nicht unbedingt.
Das sollte aber in deinem (Tarif-) Vertrag stehen.
bei meine Arbeitsvertrag oder?
Und in dem dazugehörigen Tarifvertrag, falls es einen gibt.
Ist Tarifvertag bei jeder Firma gleich oder jede hat ein Tarifvertrag?
Falls Dein Betrieb einem Branchentarifvertrag unterliegt, dann ja.
Jede Branche mit einem Tarifvertrag haben andere Verträge. Piloten haben andere Konditionen als Metaller.
Du musst Dich bitte selbst ein wenig informieren.
Nicht jede Branche hat einen Tarifvertrag. Nicht jede Arbeit zu bestimmten Uhrzeiten wird mit Zuschlägen vergütet.