Zuschläge Nachtschicht?
Hallo. Ich arbeite als Dauernachtwache und möchte mal wissen was ihr so als Zuschläge bekommt. Ich bekomme pro Stunde 1,28€ mehr👎👎 In manchen Beiträgen lese ich aber immer wieder was von 25%-30% für eine Dauernachtwache.
Des weiteren möchte ich gerne mal wissen wie das ist, wenn ich an einem normalen Werktag in die Nacht gehe und an einem Feiertag rausgehe...Wie viele Stunden werden mir für die Zuschläge angerechnet. Beispiel: 31.12 ND (fang ich 20:30 Uhr an zu arbeiten) und am 01.01 frei (arbeite ich ja trotzdem von 00:00 Uhr -06:15 Uhr obwohl es als frei im Dienstplan steht).
Vielen Dank
3 Antworten
Nachtschichtzuschlag gibt es ab 22 Uhr. Du bekommst für deine Schicht den vollen Zuschlag von 22 bis 6 Uhr. Abzüglich Pausen, die in dieser Zeit sind.
Dazu einfach mal ein bisschen lesen und verstehen: https://www.lohn-info.de/zuschlaege_nachtarbeit.html
"Nachtarbeit" ist nach § 2 Arbeitszeitgesetz die Zeit zwischen 23 und 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien zwischen 22 und 5 Uhr.
Nach § 6 Arbeitszeitgesetz muss der AG dem AN entweder eine "angemessene Zahl bezahlter freier Tage", sprich zusätzliche bezahlte Urlaubstage, oder einen "angemessenen Zuschlag" auf das Bruttoarbeitsentgelt bezahlen.
Wenn kein Tarifvertrag Anwendung findet in dem der Zuschlag geregelt ist kann man entsprechende Tarifverträge als Anhalt für die Höhe der Zuschläge nehmen. Weniger als 25 % sind zu wenig. Neben verschiedenen Landesarbeitsgerichten hat auch das BAG mind. 25 % als angemessen angesehen.
Wenn Du an einem Werktag mit der Nachtschicht beginnst und in einen Sonn- oder Feiertag hinein arbeitest, gilt der Werktag als Arbeitstag. Umgekehrt verhält es sich genau so. Beginnst Du an einem Sonn- oder Feiertag, gilt die Schicht als Sonn- und/oder Feiertagsarbeit.
Also würde ich für den "hineingearbeiteten Feiertag" keine Zuschläge bekommen?