Zuschlag für nachtarbeit
hallo alle zusammen,
es gibt folgendes Problem.
und zwar bin ich bei einer Zeitarbeitsfirma eingestellt und bei einem Kunden im Einsatz.
Der Kunde zahlt uns für Nachtarbeit von 22 Uhr bis 6 Uhr den Nachtschichtzuschlag. Die Zeitarbeitsfirma hingegen bezahlt uns den Nachtschichtzuschlag aber erst ab 23 Uhr
Jetzt ist natürlich die Frage ob sie das dürfen da der Kunde für 8 stunden den Zuschlag zahlt aber die Zeitarbeitsfirma nur 7 stunden an uns weitergibt.
hoffe ihr könnt mir helfen.
mfg Katzu
3 Antworten
Du hast irgendwann mal Deinen Arbeitsvertrag so unterschrieben. Die Firma macht nichts weiter, als dass sie sich an Eure Vereinbarung hält. Ich kenne ein Unternehmen, das zahlt gar keine Nachtzuschläge. Würdest Du dort eingessetzt sein , würdest Du auch nicht zu Deiner Zeitarbeitsfirma gehen und sagen, dass sie Dir die Zuschläge wieder abziehen soll, da die festangestellten Kollegen auch keine erhalten. Die Zuschläge stehen in den Tarifverträgen Zeitarbeit IGZ/BZA. Diesse gelten erst ab 23.00 Uhr für Nachtzuschläge.
Die Vereinbarung zwischen ZAF und Kunde hat mit dem Arbeitsvertrag zwischen ZAF und Leiharbeiter nichts zu tun. Die ZAF bekommt vom Entleiher auch pro Stunde rund 50€, der ArbN bekommt aber nur 9,50€. Der Entleiher zahlt auch für die tatsächlich geleisteten Stunden, der ArbN erhält aber nur die vertraglich vereinbarten bezahlt und der Rest geht idR auf ein Zeitkonto.... Das sind zwei von einander unabhängige Verträge und aus dem Vertrag zwischen ZAF und Entleiher kann der ArbN keine Ansprüche ableiten. Eigentlich dürftest du die Vertragsinhalte auch garnicht kennen...
Das waren zwar frei erfundene Zahlen, um den Sachverhalt zu verdeutlichen, aber zufälligerweise weiß ich aus erster Hand, dass die Entleiher im Durchschnitt das 4fache dessen bezahlen, was der Leiharbeiter an Stundenlohn erhält. Und wer Personalkosten berechnen gelernt hat, kann das auch nachvollziehen.
Wenn Du so etwas von Dir gibt, solltest Du"Deine erste Hand" überprüfen. Du kannst es noch so oft betonen, das ist und bleibt trotzdem falsch. Bekommst Du 9,50 Euro, erhält die ZA-Firma** höchstens** 18-19 Euro/Std. für Dich.
Ich kenne die Vertragsinhalte auch nicht :)
nun da wir nicht die einzige Zeitarbeitsfirma dort sind und meine anderen kollegen den Zuschlag schon ab 22 Uhr bekommen wird man nun mal skeptisch.
verständlich oder?
Hallo
Schau in deinen Arbeitsvertrag , da müsste alles drinstehen.
Wenn du nicht klar kommst , frag den Arbeitgeber und lass dich
aufklären , warum sie erst ab 23h zahlen.
pw
So ein Quatsch, Wenn der Arbeitnehmer 9,50 Euro erhält, bekommt keine Zeitarbeitsfirma 50 Euro Stundenverrechnungssatz. Wenn Du solch eine Firma kennst,m sag sie mir, die würde ich sofort übernehmen.