Atemschutzmaske auf Arbeit?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, darf er. Und das hat gar nicht einmal direkt mit der aktuellen Corona-Pandemie zu tun.

Als Arbeitgeber ist er für den Schutz seiner Mitarbeiter verantwortlich. Laut Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber bzw. Betrieb ein Gefährdungsanalyse und -beurteilung erstellen und daraus resultierend den Schutz des Arbeitnehmers durch geeignete bauliche Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung und Handlungs-/Arbeitsanweisungen sicherstellen. (1)

Wenn die Gefährdungsanalyse nun ergibt, dass der Mitarbeiter eine Schutzmaske zu tragen hat (entweder, um sich selbst zu schützen = FFP2 oder FFP3 Maske oder um sein Umfeld bzw. Kollegen zu schützen = Mund-/Nasenschutz), dann muss der Arbeitnehmer diesem auch nachkommen. (2)

(1) Vgl. https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/gefaehrdungsbeurteilung/index.jsp

(2) Vgl. https://www.arbeitsschutzgesetz.org/arbeitsschutzkleidung/#pflichten

tmx87 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 00:46

Danke das hab ich Gesucht

ja, momentan ist es Pflicht als Verkäufer etc. Die Schutzmaßnahmen einzuhalten und da gehört das dazu...

tmx87 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 00:21

Also aktuell sind Schutzmaßnahmen die 1,5m Regel und Händewaschen usw kein Atemschutz in MV

Der Arbeitgeber bestimmt grundsätzlich in Ausübung seiner Fürsorgepflicht darüber, ob und welche Schutzausrüstung (PSA) von den Angestellten getragen wird.

Die Anordnung muss verhältnismäßig sein, Kosten trägt der Arbeitgeber bei einer Anordnung.

Momentan gibt es keinen bundesweiten Maskenzwang. Trotzdem kann es angeordnet werden.

Abhängig von Art des Atemschutzes ist jedoch eine ärztliche Kontrolle durchzuführen und die maximale Arbeitszeit muss reduziert werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Darf er und er muss dir sogar die Masken geben oder bezahlen, wenn du sie selbst kaufen musst.

tmx87 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 00:19

Auf welche Gesetzesgrundlange wäre das?

XObelixxxx  19.04.2020, 00:24
@tmx87

https://www.dguv.de/fb-nahrungsmittel/sachgebiete/gastgewerbe/faq/psa/index.jsp

Die Persönliche Schutzausrüstung ist grundsätzlich vom Arbeitgeber bereitzustellen, d. h. er muss geeignete PSA auswählen, beschaffen, warten und falls erforderlich instand halten oder ersetzen. Die Kosten für all diese Maßnahmen muss er tragen und darf sie nicht den Beschäftigten auferlegen (vgl. § 3 (3) ArbSchG sowie § 2 (5) DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1).

tmx87 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 00:26
@XObelixxxx

Ja das ist auch ok aber ich konnte nirgends finden das er mich dazu verpflichten kann ein Mundschutz zu tragen.

XObelixxxx  19.04.2020, 00:28
@tmx87

Das sind von der Rgeierung vorgeschriebene Schutzmaßnahmen für dich und für die Kunden.

Darum darf er dich dazu zwingen.

tmx87 
Beitragsersteller
 19.04.2020, 00:30
@XObelixxxx

Na soweit sind wir noch nicht das es vorgeschrieben ist eigentlich nur empfohlen abgesehen von öpnv. Hoffe ihr nehmt mir das nicht böse aber ist doch meine freie Entscheidung da es eben noch nicht Pflicht ist.

derzeit ist es empfehlenswert, bin mir nicht sicher ob es vorgeschrieben werden darf