Atemschutzmaske auf Arbeit?
Darf der Arbeitgeber mir vorschreiben eine Atemschutzmaske zu tragen während der Arbeit ? (Einzelhandel)
8 Antworten
Ja, darf er. Und das hat gar nicht einmal direkt mit der aktuellen Corona-Pandemie zu tun.
Als Arbeitgeber ist er für den Schutz seiner Mitarbeiter verantwortlich. Laut Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber bzw. Betrieb ein Gefährdungsanalyse und -beurteilung erstellen und daraus resultierend den Schutz des Arbeitnehmers durch geeignete bauliche Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung und Handlungs-/Arbeitsanweisungen sicherstellen. (1)
Wenn die Gefährdungsanalyse nun ergibt, dass der Mitarbeiter eine Schutzmaske zu tragen hat (entweder, um sich selbst zu schützen = FFP2 oder FFP3 Maske oder um sein Umfeld bzw. Kollegen zu schützen = Mund-/Nasenschutz), dann muss der Arbeitnehmer diesem auch nachkommen. (2)
(1) Vgl. https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/gefaehrdungsbeurteilung/index.jsp
(2) Vgl. https://www.arbeitsschutzgesetz.org/arbeitsschutzkleidung/#pflichten
Danke das hab ich Gesucht
ja, momentan ist es Pflicht als Verkäufer etc. Die Schutzmaßnahmen einzuhalten und da gehört das dazu...
Also aktuell sind Schutzmaßnahmen die 1,5m Regel und Händewaschen usw kein Atemschutz in MV
Der Arbeitgeber bestimmt grundsätzlich in Ausübung seiner Fürsorgepflicht darüber, ob und welche Schutzausrüstung (PSA) von den Angestellten getragen wird.
Die Anordnung muss verhältnismäßig sein, Kosten trägt der Arbeitgeber bei einer Anordnung.
Momentan gibt es keinen bundesweiten Maskenzwang. Trotzdem kann es angeordnet werden.
Abhängig von Art des Atemschutzes ist jedoch eine ärztliche Kontrolle durchzuführen und die maximale Arbeitszeit muss reduziert werden.
Darf er und er muss dir sogar die Masken geben oder bezahlen, wenn du sie selbst kaufen musst.
https://www.dguv.de/fb-nahrungsmittel/sachgebiete/gastgewerbe/faq/psa/index.jsp
Die Persönliche Schutzausrüstung ist grundsätzlich vom Arbeitgeber bereitzustellen, d. h. er muss geeignete PSA auswählen, beschaffen, warten und falls erforderlich instand halten oder ersetzen. Die Kosten für all diese Maßnahmen muss er tragen und darf sie nicht den Beschäftigten auferlegen (vgl. § 3 (3) ArbSchG sowie § 2 (5) DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1).
Ja das ist auch ok aber ich konnte nirgends finden das er mich dazu verpflichten kann ein Mundschutz zu tragen.
Das sind von der Rgeierung vorgeschriebene Schutzmaßnahmen für dich und für die Kunden.
Darum darf er dich dazu zwingen.
Na soweit sind wir noch nicht das es vorgeschrieben ist eigentlich nur empfohlen abgesehen von öpnv. Hoffe ihr nehmt mir das nicht böse aber ist doch meine freie Entscheidung da es eben noch nicht Pflicht ist.
derzeit ist es empfehlenswert, bin mir nicht sicher ob es vorgeschrieben werden darf
Auf welche Gesetzesgrundlange wäre das?