Ist es gesetzlich festgelegt wie viele Samstag man im Einzelhandel hintereinander arbeiten darf?
Ich habe mal gehört, dass man nur zwei Tage im Monat an Samstagen hintereinander arbeiten darf. Weiß jemand ob das auch so gesetzlich festgelegt ist? Was ist wenn man mehrere Samstage hintereinander arbeiten muss?
5 Antworten
An sich sind Samstage normale Werktage. Aber du kannst laut Ladenschluss verlangen einen Samstag im Monat frei zu bekommen. Aber achte auf den genauen Wortlaut "du kannst verlangen". Sie müssen ihn dir nicht von sich aus geben, wenn du nicht nachfragst. Es sei denn, dass ihr einem Tarifvertrag unterliegt. Dieser kann verschärftere Regelungen enthalten, je nach dem was verhandelt wurde (jeden 2. oder 3. Samstag frei, keine 2 Samstage in Folge usw.).
Kriegt man raus in dem man nachfragt.
Außerdem, wenn es einen gibt und dieser gilt, dann steht das auch im Arbeitsvertrag.
Habt ihr einen Betriebsrat? Der kann dir deine Fragen auch beantworten.
https://www.gesetze-im-internet.de/ladschlg/__17.html
Unter (4): "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsstellen können
verlangen, in jedem Kalendermonat an einem Samstag von der Beschäftigung
freigestellt zu werden."
vielen Dank, dann hatte ich den einen Tag schon, ok.
Es gibt Landesgesetze, die das weiter einschränken, beispielsweise das thüringische Ladenschlußgesetz, welches zwei freie Samstage vorsieht. Siehe dazu https://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/ladenoeffnungszeiten-und-zwei-arbeitsfreie-samstage-391310
Samstage sind ganz normale Werktage. Da gibt es logischerweise keine gesetzliche Beschraenkung. Die gibt es nur bei Sonn- und Feiertagsarbeit.
Sollte dein Arbeitsverhaeltnis aber einem Tarifvertrag unterliegen, koennte dieser sehr wohl eine Beschraenkung auf eine bestimmte Anzahl von Samstagen im Jahr vorsehen.
gerade das weiß ich nicht, denke nicht
Ich hatte nur das Arbeitszeitgesetz auf dem Schirm, nicht aber auch das Ladenschlussgesetz. Halte dich an GanMars Antwort. Die ist - im Gegensatz zu meiner - richtig.
Gesetzlich bestimmt nicht, gesetzlich sind 6 Tage a 8 Stunden erlaubt. Ob es einen Tarifvertrag mit der Regelung gibt, bin ich überfragt.
Gesetzlich bestimmt nicht
Doch, siehe § 17 Abs. 4 Ladenschlussgesetz.
maximal 10 Stunden pro Tag
dann lese mal weiter, wenn du es schon so genau weißt: Unter Strich müssen wieder 8 Stunden herauskommen!
Samstag ist ein Werktag. So wie Mittwoch und Donnerstag
das mit dem Tarifvertrag weiß ich eben nicht