Darf mein Arbeitgeber einen Schlüssel zu meinem Umkleideschrank besitzen?
Mein Arbeitgeber hat sich jetzt ausgedacht das er eine Generalschließung in alle (ca. 60) Umkleideschränke einbauen lassen will. Gründe dafür sin das angeblich viele Zweitschlüssel abhanden gekommen sind die aber der Großteil der Mitarbeiter empfangen und auch dafür unterschrieben hat.
Jeder Mitarbeiter empfängt nun 2 Schlüssel und ein Generalschlüssel wird irgendwo hinterlegt (also ein General von dem man weiß)...
Da ich mich aufgrund anderer Vorfälle (Kühlschränke durchwühlen nach Feierabend etc.) dagegen wehren möchte nun die Frage - Ist das rechtlich erlaubt?
3 Antworten
Lasse deine privaten Sachen daheim. So kann dir niemand hinterherschnüffeln.
Gegen die Schließungsanlage wäre nichts einzuwenden, gegen eine nicht angekündigte Durchsuchung ohne Anwesenheit, mindestens des Betriebsrats oder AN-Vertreters bei Verhinderung des Schranknutzers, schon.
Freiwilig bereitgestellte abschließbare Schränke kann man unter diesen Voraussetzungen nutzen, muß es aber nicht, wenn man ein ungutes Gefühl hat.
G imager761
Wenn sicher gestellt ist, dass der Arbeitgeber einen Spind, mit diesem Generalscdhlüssel nur im Beisein der Personalvertretung öffnen darf, (also keinesfalls auf einen vagen Verdacht hin), ist das durchaus möglich.