Firmenschlüssel verloren in der Post?

7 Antworten

Du warst verpflichtet, den Schlüssel zurück zu geben. Wenn du das nicht gemacht hast, bist du dafür haftbar.

War auch keine Gute Idee, ihn dann mit der Anschrift in einen Briefumschlag zu stecken.

Hast Du Deine Sorgpfaltspflichten grob fahrlässig mißachtet?

Wer hat Dir gesagt, dass Du den Schlüssel per Post versenden sollst?

UnknownGuyy 
Beitragsersteller
 12.12.2019, 11:56

Ich habe den Schlüssel mit meiner Kündigung verschickt. Bin halt davon ausgegangen, dass wenn die Kündigung ankommt auch der Schlüssel ankommt.

Ob ich grob fahrlässig gehandelt habe würde ich jetzt selber ungern bewerten.

BVBDortmund  12.12.2019, 11:59
@UnknownGuyy

Welchen Vorwurf hat ma gemacht?

Die Kündigung hat man erhalten, den Schlüssel nicht?

Als Du den Schlüssel verschickt hast, gab es einen Zeugen?

Welches Verhältnis hattest Du zu der Firma zu Schluß, traust Du denen zu einen Betrug zu begehen?

UnknownGuyy 
Beitragsersteller
 12.12.2019, 12:05
@BVBDortmund

Kündigung erhalten allerdings wohl kein Schlüssel drin. Als ich den Schlüssel verschickt habe gab es einen Zeugen, wir haben darauf geachtet das der Schlüssel nicht ertastbar ist.

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass gesagt wird das ich den Schlüssel verloren habe damit ein/e andere/r Mitarbeiter/in nicht für die Kosten aufkommen muss.

Da ich mit 18 Jahren noch recht jung bin und mein Einkommen recht begrenzt, überlege ich nun natürlich wie ich den Kosten am besten aus dem Weg gehe

turalo  12.12.2019, 12:05
@UnknownGuyy

Es war grob fahrlässig. Und dieser Schlüssel ist natürlich für den "Finder" nützlich....

BVBDortmund  12.12.2019, 12:22
@UnknownGuyy

Deine Problem ist, wenn Du eine Fahrlässigkeit begangen hast, Du zahlen mußt.

Kannst Du herausbekommen, welche Person den Brief geöffnet hat und behauptet, da war kein Schlüssel drin?

Da der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig ist, hat er ein Problem, wenn die Person es nicht so aussagt.

Wer behauptet, der Schlüssel war nicht dabei?

UnknownGuyy 
Beitragsersteller
 12.12.2019, 12:26
@BVBDortmund

Der Abteilungsleiter leider

BVBDortmund  12.12.2019, 12:32
@UnknownGuyy

Gut, der Abteilungsleiter sagt, es sei kein Schlüssel im Brief gewesen.

Bestimmt gibt es eine Bürokraft, die die Post bearbeitet, die hat doch bestimmt den Brief geöffnet. Was sagt sie. Sagt sie als Zeugin bei Gericht aus?

Der Arbeitgeber wird ein Problem haben, wenn es zum Arbeitsgericht geht.

Hast du keine Privathaftpflichtversicherung?

da weder Betrieb noch sonst irgendwas auf dem Schlüssel stand.

Aber doch wohl auf dem Briefumschlag...

Curasanus  13.12.2019, 14:02

Eine Privathaftpflichtversicheung zahlt nur (steht ja auch "Privat") nicht für Schäden durch eine bezahle Arbrit.

Valnar25  13.12.2019, 15:47
@Curasanus

In jeder halbwegs gescheiten PHV ist der Verlust von (auch beruflich genutzten) Schlüsseln mitversichert.

Curasanus  13.12.2019, 21:15
@Valnar25

Dann frage lieber nach, denn Privat ist immer nur Privat. Sonst bräuchte man ja keine Berufshaftpflichtversichetung und auch keine extra Dienstschlüsserlversicherung, die 5 - 10 Euro kostet.

Valnar25  14.12.2019, 10:12
@Curasanus
Sonst bräuchte man ja keine Berufshaftpflichtversichetung

Richtig, die braucht man als Angestellter nicht und bekommt sie meist auch nicht.

und auch keine extra Dienstschlüsserlversicherung, die 5 - 10 Euro kostet.

Richtig, braucht man auch nicht, da das, wie oben erwähnt, in jeder halbwegs gescheiten PHV mit drin ist.

UnknownGuyy 
Beitragsersteller
 12.12.2019, 11:59

Ja das schon, ich hab den aber nicht alleine zur Post gebracht und da der Brief anscheinend nicht beschädigt war ist eigentlich ein aufreißen Dritter sehr unwahrscheinlich

Du allein musst den Schaden bezahlen, eine Privathaftpflichtversicheung zahlt nicht bei Schäden bezahlter Arbeit. Eine Berufshaftpflichtversicherung auch nur wenn eine zusätzliche "Schlüsselversicherung" dabei abgeschlossen wurde (die aber in deinem Fall vermutlich auch nicht zahlt,, da ein unversicherter Briefpostversandt fahrlässig ist).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
UnknownGuyy 
Beitragsersteller
 17.12.2019, 14:06

Ich habe den Schlüssel im August verloren, ist mittlerweile eine Zweckentfremdung nicht auszuschließen?

Wurde bedeuten das das schloß nicht ausgetauscht werden muss.

Curasanus  19.12.2019, 17:45
@UnknownGuyy

Wenn du Glück hast, nein.

Du haftest für den Verlust des Schüssels.

Einen Schlüssel für eine Schließanlage mit der Post (nicht versichert) zu versenden, ist grob fahrlässig.