Firmenschlüssel verloren in der Post?
Hallo,
Ich habe den Generalschlüssel meiner Arbeitsstelle per Post verschickt, da ich nur begrenzt Mobil war.
Der Brief ist angekommen, ohne Schlüssel. Von einem Aufgeschlitzem Brief oderso war von meinem Ehem. Arbeitgeber aber nie eine Rede.
Da es ein Generalschlüssel ist frage ich mich wie das mit der Haftung ist. Eine zweckentfremdung ist auszuschließen - da weder Betrieb noch sonst irgendwas auf dem Schlüssel stand.
(der Betrieb besteht aus 100 Leuten und der Generalschlüssel den ich hatte ging für mich nur beim Pausenraum)
Muss ich nun dafür "blechen" oder muss ich evtl nur den schlüssel ersetzen.
Ich bitte nur Leute zu antworten die sich damit auskennen und mir keine flausen ins Ohr setzen.
P. S Das es eine Dumme Idee ist einen Schlüssel per Post zu verschicken ist mir nun auch bewusst. Das sind leider die Sachen die man in der Schule neben Steuern und Co. Nicht lernt.
Danke für eure Hilfe.
Mfg
UNKNOWNGUY
7 Antworten
Du warst verpflichtet, den Schlüssel zurück zu geben. Wenn du das nicht gemacht hast, bist du dafür haftbar.
War auch keine Gute Idee, ihn dann mit der Anschrift in einen Briefumschlag zu stecken.
Hast Du Deine Sorgpfaltspflichten grob fahrlässig mißachtet?
Wer hat Dir gesagt, dass Du den Schlüssel per Post versenden sollst?
Welchen Vorwurf hat ma gemacht?
Die Kündigung hat man erhalten, den Schlüssel nicht?
Als Du den Schlüssel verschickt hast, gab es einen Zeugen?
Welches Verhältnis hattest Du zu der Firma zu Schluß, traust Du denen zu einen Betrug zu begehen?
Kündigung erhalten allerdings wohl kein Schlüssel drin. Als ich den Schlüssel verschickt habe gab es einen Zeugen, wir haben darauf geachtet das der Schlüssel nicht ertastbar ist.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass gesagt wird das ich den Schlüssel verloren habe damit ein/e andere/r Mitarbeiter/in nicht für die Kosten aufkommen muss.
Da ich mit 18 Jahren noch recht jung bin und mein Einkommen recht begrenzt, überlege ich nun natürlich wie ich den Kosten am besten aus dem Weg gehe
Es war grob fahrlässig. Und dieser Schlüssel ist natürlich für den "Finder" nützlich....
Deine Problem ist, wenn Du eine Fahrlässigkeit begangen hast, Du zahlen mußt.
Kannst Du herausbekommen, welche Person den Brief geöffnet hat und behauptet, da war kein Schlüssel drin?
Da der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig ist, hat er ein Problem, wenn die Person es nicht so aussagt.
Wer behauptet, der Schlüssel war nicht dabei?
Der Abteilungsleiter leider
Gut, der Abteilungsleiter sagt, es sei kein Schlüssel im Brief gewesen.
Bestimmt gibt es eine Bürokraft, die die Post bearbeitet, die hat doch bestimmt den Brief geöffnet. Was sagt sie. Sagt sie als Zeugin bei Gericht aus?
Der Arbeitgeber wird ein Problem haben, wenn es zum Arbeitsgericht geht.
Hast du keine Privathaftpflichtversicherung?
da weder Betrieb noch sonst irgendwas auf dem Schlüssel stand.
Aber doch wohl auf dem Briefumschlag...
Eine Privathaftpflichtversicheung zahlt nur (steht ja auch "Privat") nicht für Schäden durch eine bezahle Arbrit.
In jeder halbwegs gescheiten PHV ist der Verlust von (auch beruflich genutzten) Schlüsseln mitversichert.
Dann frage lieber nach, denn Privat ist immer nur Privat. Sonst bräuchte man ja keine Berufshaftpflichtversichetung und auch keine extra Dienstschlüsserlversicherung, die 5 - 10 Euro kostet.
Sonst bräuchte man ja keine Berufshaftpflichtversichetung
Richtig, die braucht man als Angestellter nicht und bekommt sie meist auch nicht.
und auch keine extra Dienstschlüsserlversicherung, die 5 - 10 Euro kostet.
Richtig, braucht man auch nicht, da das, wie oben erwähnt, in jeder halbwegs gescheiten PHV mit drin ist.
Ja das schon, ich hab den aber nicht alleine zur Post gebracht und da der Brief anscheinend nicht beschädigt war ist eigentlich ein aufreißen Dritter sehr unwahrscheinlich
Du allein musst den Schaden bezahlen, eine Privathaftpflichtversicheung zahlt nicht bei Schäden bezahlter Arbeit. Eine Berufshaftpflichtversicherung auch nur wenn eine zusätzliche "Schlüsselversicherung" dabei abgeschlossen wurde (die aber in deinem Fall vermutlich auch nicht zahlt,, da ein unversicherter Briefpostversandt fahrlässig ist).
Ich habe den Schlüssel im August verloren, ist mittlerweile eine Zweckentfremdung nicht auszuschließen?
Wurde bedeuten das das schloß nicht ausgetauscht werden muss.
Wenn du Glück hast, nein.
Du haftest für den Verlust des Schüssels.
Einen Schlüssel für eine Schließanlage mit der Post (nicht versichert) zu versenden, ist grob fahrlässig.
Ich habe den Schlüssel mit meiner Kündigung verschickt. Bin halt davon ausgegangen, dass wenn die Kündigung ankommt auch der Schlüssel ankommt.
Ob ich grob fahrlässig gehandelt habe würde ich jetzt selber ungern bewerten.