darf ich als arbeitgeber eine vermisstenanzeige aufgeben?

6 Antworten

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Darfst du.

Aber die Polizei darf auch entscheiden, zu warten. Wenn es keinen Hinweis auf ein Verbrechen oder eine Notlage gibt, müssen die bei Erwachsenen nicht tätig werden.

Wenn du glaubhaft machen kannst, dass du ihn nicht nur suchst, um ihm wegen seinen Fernbleibens die Hölle heiß zu machen, nimmt man es ggf auch ernster.

Geh einfach hin und frag, was möglich ist. Sie werden dann wohl mindestens mal nachsehen. Das müssen sie dir nichtmal sagen

Gruß S.

Solltest du sogar, Du als AG bist ja zumeist der erste dem es auffällt.

Es gibt eine Polizeiliche Nummer die man anrufen kann für solche Fragen, das man nicht die Notrufnummer blockiert.

Du darfst natürlich die Polizei informieren!

Vielleicht ist ihm etwas passiert. Melde dich bei der Polizei, die wird wissen was zu tun ist.