Darf mein alter Arbeitgeber meinem neuen Arbeitgeber den Kündigungsgrund nennen?
Hallo, ich habe folgendes Problem. Unzwar habe ich bei meinem alten Arbeitgeber mit ein paar Kollegen, Leergut an uns selber ausgezahlt. Woraufhin wir alle gekündigt wurden. Mit meinem alten Arbeitgeber habe ich mich dann geeinigt, das ich selbst kündige und eine kleine Geldstrafe von 600€ Euro zahle. Was ich folglich auch getan habe. Was ich nun wissen möchte, ist ob mein alter Arbeitgeber meinem neuen Arbeitgeber ( der nun dort anrufen möchte und sich nach mir erkundigen will) Auskunft über das geben darf, was dort passiert ist. Und falls nicht und er es doch tut was für rechtliche Schritte ich gegen ihn einleiten kann.
7 Antworten
Euer Verhalten war ein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung. Nett von deinem Ex-AG, dass er sich auf diesen "Deal" mit dir eingelassen hat.
Egal ob nun zulässig oder nicht, es ist nicht unüblich, dass sich Arbeitgeber über aussichtsreiche Bewerber bei deren Ex-AG informieren. Was dort besprochen wurde, wird sich von dir kaum nachweisen lassen, falls nicht zufällig eine Absage damit begründet wird. Aber so doof wird kaum ein AG sein...
Aber: Du begehst mehrfach Unterschlagung und du willst deinen Ex-AG rechtlich belangen, wenn er die Wahrheit über dein Verhalten sagt? Nicht dein Ernst, oder? Falls du in dem Job kein Bein mehr auf die Erde bekommst, musst du dir das selbst zuschreiben und nicht die Schuld bei anderen suchen.
Ob Nachfragen des neuen Arbeitgebers zulässig sind, ist gesetzlich nicht speziell geregelt und daher - wie vieles im Arbeitsrecht - umstritten.
Im Allgemeinen darf der mögliche neue Arbeitgeber nur mit Ihrer Einwilligung bei Dritten personenbezogene Daten über Sie erfragen. Sie können verlangen, Auskunft über den Inhalt dieser Fragen zu erhalten.
Bewerben Sie sich aus einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis, muss Ihr künftiger Arbeitgeber Ihre Bewerbung vertraulich behandeln. Direkte Anfragen bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber sind nicht zulässig - es sei denn, Sie sind damit einverstanden.
Auch Ihr aktueller Arbeitgeber ist nicht berechtigt, ohne Ihre Zustimmung Dritten Auskünfte über Sie zu geben. Wenn Sie möchten, dass Ihr jetziger Chef Ihrem möglichen neuen Vorgesetzten Auskünfte erteilt, können Sie ihm das ausdrücklich gestatten In diesem Fall ist er im Rahmen der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht dazu verpflichtet, ordentliche und wahrheitsgemäße Auskunft zu geben.
Grau ist alle Theorie. Ich habe zwar noch nie mit früheren Arbeitgebern von BewerberInnen bzw. MitarbeiterInnen Kontakt aufgenommen, weil's meiner Meinung nach nichts bringen würde, aber wenn ich es für notwendig erachten würde, würde ich es selbstverständlich tun, ohne lange um Erlaubnis zu fragen. Das soll mir einmal jemand nachweisen!
Hey watchasaaaay
Du hast deinen ersten AG bestohlen und drohst im nächsten Schritt mit einer Anzeige?
Das wäre ein Grund für mich dich nicht einzustellen.
Er muss dem neuen Arbeitgeber nicht den Grund für die Kündigung nennen. Kann aber äußern dass er sich das sehr wohl noch einmal überlegen soll Dich einzustellen. Dann wird es sich der neue Arbeitgeber nicht nur überlegen sondern absagen.
Es ist praktisch nicht zu verhindern, daß beide Kontakt aufnehmen. Es ist auch faktisch nicht nachzuweisen.
Ob verboten oder nixht: in der Praxis wird sich das weder verhindern noch nachweisen lassen. Und was willst du ihm vorwerfen? Dass er einen Dieb als einen Dieb bezeichnet hat?
Du solltest bei zukünftigen Bewerbungen vielleicht in Betracht ziehen, die Wahrheit zu sagwn, und erklären, du hättest damals eine Dummheit gemacht, die du bereust, und das du daraus gelernt hast.
Dann schwebt nicht immer das Damoklesschwert über Dir.
Viel Glück für deine berufliche Zukunft.