darf ein ehemaliger arbeitgeber schlechte infos an den neuen arbeitgeber übermitteln?
Hallo,
mein schwager hatte seit dieser woche montag eine neue arbeiststelle, die ist ihm jetzt heute gekündigt worden, da sein ehemaliger arbeitgeber, mit dem er im streit auseinander gegangen ist schlechte infos, bzw. nachrede an den neuen arbeitgeber übermittelt hat.
laut seiner aussage hat zwar die neue stelle dort angerufen udn wollte sich auch erkundigen, aber darf denn der alte arbeitgeber überhaupt solche infos kundtun, ob wahr oder nicht?
vielen dank für eure antworten
8 Antworten
Dazu gibt es mehrere Meinungen und natürlich Abweichungen zwischen Theorie und Praxis. Ausserdem mag der Rechtsstand in DE, AT, CH unterschiedlich sein. Wie auch immer, natürlich darf ein ehemaliger Chef nicht einfach "aus dem Nähkästchen plaudern" und ist unter Umständen sogar zu Schadensersatz verpflichtet, wenn ein ehemaliger Mitarbeiter dadurch eine Stelle verliert. Allerdings wird man sowohl die unrechtmässige Weitergabe von Informationen als auch - in Hinblick auf Schadensersatzforderungen - den Zusammenhang mit Nicht-Einstellung und/oder Kündigung beweisen müssen. Mühsam.
Siehe auch hier: http://www.beobachter.ch/arbeit-bildung/stellensuche/artikel/referenzen-der-heisse-draht-von-chef-zu-chef/
Wenn Er negative Tatsachen verschweigt,und der Arbeitnehmer macht den Gleichen Mit beim neuen Arbeitgeber ,kann er auch schadensersatzpflichtig werden.die Wahrheit muss er schon sagen.
Hier geht es um die Auskunft, die ein ehemaliger Arbeitgeber über einen ehemaligen Mitarbeiter einem möglichen/ tatsächlichen zukünftigen Arbeitgeber erteilt. Da hat der ehemalige Arbeitgeber keine tatsächlichen Auskunftspflichten ausser eine Tätigkeitsbeschreibung. Er kann auch nicht haftbar für ein mögliches Fehlverhalten seines ehemaligen Mitarbeiters gemacht werden. Rechtlich gesehen muss er in den meisten Fällen die Auskunft verweigern.
In der Praxis wird das sicher oft anders gehandhabt...
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sich nicht negativ über den ehemaligen Arbeiter zu äußern...in der Theorie. Allerdings haben Personalchefs einen Trick, um durch positive Dinge, etwas negatives zu sagen. Es existiert ein bestimmter Code in dem Arbeitszeugniss. So bedeutet z.B. ,,er war sehr gesellig'' , dass der Arbeiter viel Alkohol trinkt. Desweitern heißt z.B. ein Haken nach rechts bei der Unterschrift, dass der Arbeiter eine rechtsextreme politische Einstellung hat und ein Haken nach links bedeutet, dass er linksextrem ist. Solche Dinge sind allgemein nicht bekannt und deshalb wundert sich wahrscheinlich der ein oder andere weshalb er trotz des ,,guten'' Arbeitszeugnisses keinen Job bekommt.
Woher nimmst Du diese Verpflichtung?
Er muss über die Arbeitsleistung ,alles sagen.wenn es Differenzen mit dem Chef gab,unter Umständen.Er muss Wahrheitsgemäß antworten,Er darf nichts beschönigen.
du meinst den arbeitnehmer oder? also der hat auf alle fragen wahrheitsgemäß geantwortet, aber nach dem gespräch mit dem ehemaligen arbeitgeber ist er gekündigt worden.
Ich meine Beide,auch der Arbeitgeber ist zur wahrheit verpflichtet.
Ja, ist er. Das Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß sein. Sagte einst das Bundesverwaltungsgericht. Aber es muß laut gleichem Gericht auch von Wohlwollen getragen sein. Also wenn es Streit gab, ist der Chef schlecht beraten, wenn er sich unsachlich äusläßt. Gab es konkrete Gründe, z. B. Geld veruntreut, darf und muss er sich dazu äußern (wird natürlich in eine nette Formulierung gepackt...). Ansonsten muss er sehr vorsichtig sein, wenn er zuviel tratscht, könnte der Arbeitnehmer eine Schadensersatzklage erheben, das kann teuer werden. Der Arbeitgeber sollte sich Rechtsauskunft einholen, bevor er da etwas vom Stapel läßt.
Er soll Anzeige wegen übler Nachrede erstatten.Sofort
Nein, auch wenn sich die Parteien nicht im besten Einvernehmen getrennt haben, so darf keiner von beiden, was schlechtes über den anderen sagen, da dies einer Verleumdung gleich käme.
Häääääh? Was ein Unsinn.
oder hier: http://derstandard.at/1259280893882/Sie-fragen---wir-antworten-Ex-Mitarbeiter-und-Datenschutz-Was-ist-erlaubt