Darf man mit Minijob überhaupt Waisenrente/Kindergeld bekommen?

5 Antworten

Bei einem 450,- Eurojob hast Du keinerlei Abzüge zu befüchten. Alles gut.

Natürlich bekommst Du die Dir zustehende Waisenrente, wovon solltest Du denn sonst leben? Kindergeld weiß ich nicht genau, da fragst Du am besten beim zuständigen Amt nach.

Mein herzliches Beileid, das muss schlimm sein, mit 20 Jahren beide Elternteile zu verlieren. Hast Du keine Verwandten,die Dich da unterstützen?

lg Lilo

Ich habe für Dich nachgelesen, Du hast ein Anrecht auf Kindergeld, das muss allerdings in diesem Falle extra beantragt werden. Vollwaisen steht Kindergeld zu! Du musst denen halt die Kopien der Sterbeurkunden zukommen lassen. Ich hoffe, Du hast da Unterstützung von jemand aus dem Familienkreis, dass Du das nicht alles allein machen musst. Sind keine schönen Behördengänge.


Hey AnnaMariaW,

Anspruch auf Waisenrente hast du, falls eine dieser Voraussetzungen erfüllt sind:

Bezugsdauer einer Waisenrente

Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes
gezahlt. Darüber hinaus kann die Waise diese Rente längstens bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten, wenn sie 

  • sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder
  • ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, den
Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen nationalen oder
internationalen Freiwilligendienst im Sinne des Kindergeldrechts leistet
  • oder behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.

Auch für Übergangszeiten von höchstens vier Kalendermonaten,
beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen, kann eine Waisenrente gezahlt
werden.

Ausserdem entfällt die Einkommensanrechnung bei Waisenrenten an volljährige Waisen zum 1. Juli 2015. Also ist dein 450-Euro-Minijob kein Problem ;-)

Nachzulesen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB) in Berlin bzw. in dem Link hier:

www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/01_halb_und_vollwaisenrente.html

Gruß siola55

Anspruch auf Waisenrente und Kindergeld hast du, wenn du derzeit

  • entweder noch zur Schule gehst 
  • oder dich in einer Ausbildung befindest
  • oder gerade ein FSJ/ BFD absolvierst,

ansonsten nicht.

Besteht momentan kein Anspruch, müsstest du dir bis zum Beginn einer Ausbildung 

  • einen Vollzeitjob suchen und dich selbst finanzieren 
  • oder dich beim Jobcenter Arbeit oder Ausbildung suchend melden....

wende dich doch einfach an die entsprechende Behörde, die sagen dir ausführlich Bescheid.

http://www.sozialleistungen.info/themen/waisenrente-halbwaisenrente/einkommensanrechnung.html

Und während einer (schulischen) Ausbildung hast Du bis zur Vollendung des 25. Lj. Anspruch auf Kindergeld.

siola55  01.12.2016, 19:27

Hi wilees, dein Link ist leider nicht aktuell: seit dem 1. Juli 2015 entfällt die Einkommensanrechung bei volljährigen Waisen! Also vorher besser informieren...

www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/01_halb_und_vollwaisenrente.html

wilees  01.12.2016, 19:41
@siola55

Also vorher besser informieren...

Und solche Überheblichkeiten kann und sollte man sich verkneifen.

siola55  01.12.2016, 20:09
@wilees

Das sind keine Überheblichkeiten von mir, sondern Tatsachen - du kannst deine Seite knicken...

wilees  01.12.2016, 20:14
@siola55

Es geht hier schlicht um den absolut überflüssigen Nachsatz  (Also vorher besser informieren...) und nicht um den von Dir zur Korrektur eingefügten Link.