Darf man mit Minijob überhaupt Waisenrente/Kindergeld bekommen?
Hallo,
Ich bin 20 und fange seit einer Woche ein Minijob auf 450 Basis an. dazu werde ich Fachabitur machen wollen ab nächsten Jahr.
Da meine Eltern leider verstorben sind ( Beide) Würde ich Waisenrente / Kindergelt bekommen. Kriege ich aber überhaupt jetzt mit diesen Minijob noch beides oder eins von beiden ?
Komme mit den Ganzen Internet Anzeigen nicht klar.
Würde mich sehr über Hilfe freuen da ich momentan etwas Schwierigkeiten hab alles unter einem Hut zu bekommen. Wenn man das so nennen kann.
5 Antworten
Bei einem 450,- Eurojob hast Du keinerlei Abzüge zu befüchten. Alles gut.
Natürlich bekommst Du die Dir zustehende Waisenrente, wovon solltest Du denn sonst leben? Kindergeld weiß ich nicht genau, da fragst Du am besten beim zuständigen Amt nach.
Mein herzliches Beileid, das muss schlimm sein, mit 20 Jahren beide Elternteile zu verlieren. Hast Du keine Verwandten,die Dich da unterstützen?
lg Lilo
Ich habe für Dich nachgelesen, Du hast ein Anrecht auf Kindergeld, das muss allerdings in diesem Falle extra beantragt werden. Vollwaisen steht Kindergeld zu! Du musst denen halt die Kopien der Sterbeurkunden zukommen lassen. Ich hoffe, Du hast da Unterstützung von jemand aus dem Familienkreis, dass Du das nicht alles allein machen musst. Sind keine schönen Behördengänge.
Hey AnnaMariaW,
Anspruch auf Waisenrente hast du, falls eine dieser Voraussetzungen erfüllt sind:
Bezugsdauer einer WaisenrenteWaisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes
gezahlt. Darüber hinaus kann die Waise diese Rente längstens bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten, wenn sie
- sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder
- ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, den
internationalen Freiwilligendienst im Sinne des Kindergeldrechts leistet
- oder behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.
Auch für Übergangszeiten von höchstens vier Kalendermonaten,
beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen, kann eine Waisenrente gezahlt
werden.
Ausserdem entfällt die Einkommensanrechnung bei Waisenrenten an volljährige Waisen zum 1. Juli 2015. Also ist dein 450-Euro-Minijob kein Problem ;-)
Nachzulesen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB) in Berlin bzw. in dem Link hier:
Gruß siola55
Auch beim Kindergeldbezug spielt das Einkommen bereits seit 2012 keine Rolle mehr, da die Einkommensgrenzen ganz abgeschafft wurden! Deine Verdiensthöhe ist also beliebig, falls du eine dieser Voraussetzungen erfüllst für den Kindergeldanspruch: www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI793354
Anspruch auf Waisenrente und Kindergeld hast du, wenn du derzeit
- entweder noch zur Schule gehst
- oder dich in einer Ausbildung befindest
- oder gerade ein FSJ/ BFD absolvierst,
ansonsten nicht.
Besteht momentan kein Anspruch, müsstest du dir bis zum Beginn einer Ausbildung
- einen Vollzeitjob suchen und dich selbst finanzieren
- oder dich beim Jobcenter Arbeit oder Ausbildung suchend melden....
wende dich doch einfach an die entsprechende Behörde, die sagen dir ausführlich Bescheid.
http://www.sozialleistungen.info/themen/waisenrente-halbwaisenrente/einkommensanrechnung.html
Und während einer (schulischen) Ausbildung hast Du bis zur Vollendung des 25. Lj. Anspruch auf Kindergeld.
Also vorher besser informieren...
Und solche Überheblichkeiten kann und sollte man sich verkneifen.
Das sind keine Überheblichkeiten von mir, sondern Tatsachen - du kannst deine Seite knicken...
Es geht hier schlicht um den absolut überflüssigen Nachsatz (Also vorher besser informieren...) und nicht um den von Dir zur Korrektur eingefügten Link.
Hi wilees, dein Link ist leider nicht aktuell: seit dem 1. Juli 2015 entfällt die Einkommensanrechung bei volljährigen Waisen! Also vorher besser informieren...
www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/01_halb_und_vollwaisenrente.html