Steuerfreibetrag Waisenrente und Minijob?

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Waisenrente zählt zum Einkommen

Hinterbliebenenrenten – dazu zählt neben der Witwenrente auch die Waisenrente – sind seit 2005 mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig. Steuerlich wird die Waisenrente dem Kind zugerechnet, sie erhöht also nicht das Einkommen der Witwe oder des Witwers. So bleibt das Kind regelmäßig unter dem Grundfreibetrag falls keine weiteren Einkünfte vorhanden sind.

Siehe auch hier den Link:

https://www.helpster.de/steuererklaerung-halbwaisenrente-richtig-angeben_35235

Tankgeld und Trinkgeld gehört zum Einkommen, wenn das regelmäßig anfällt. Damit bist du zwar immer noch unter dem steuerlichen Grundfreibetrag.

Bei einer Prüfung wird aber wohl festgestellt werden, dass du mit diesen Einkünften sozialversicherungspflichtig bist.