Steuerfreibetrag Waisenrente und Minijob?
Hallo,
(da keiner geantwortet hat selbe frage 2x)
ich hätte da mal ne Frage zum Steuerfreibetrag. Und zwar bekomme ich Halbwaisenrente und habe einen Minijob, beide setzen sich wie folgt zusammen:
310€ WR + 450€ (+100€ Spritgeld +50€ Trinkgeld) = 760€ (bzw. 910€)
zu meiner Frage:
Ich habe mich bereits bei der Rentenversicherung erkundigt, und die meinten, dass die Waisenrente zum nicht versteuerndem Einkommen zählt. Und ich dachte auch, das ein Minijob ebenfalls nicht zum versteuernden Einkommen zählt. Ich verdiene allerdings theoretisch über 900€ womit ich jährlich überm Steuerfreibetrag liege, welcher seit diesem Jahr bei knapp 10.000€ liegt.
Gehört Tankgeld und Spritgeld zum Einkommen? Und wird die Waisenrente nicht auf den Steuerfreibetrag mit angerechnet?
3 Stimmen
2 Antworten
Hinterbliebenenrenten – dazu zählt neben der Witwenrente auch die Waisenrente – sind seit 2005 mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig. Steuerlich wird die Waisenrente dem Kind zugerechnet, sie erhöht also nicht das Einkommen der Witwe oder des Witwers. So bleibt das Kind regelmäßig unter dem Grundfreibetrag falls keine weiteren Einkünfte vorhanden sind.
Siehe auch hier den Link:
https://www.helpster.de/steuererklaerung-halbwaisenrente-richtig-angeben_35235
Tankgeld und Trinkgeld gehört zum Einkommen, wenn das regelmäßig anfällt. Damit bist du zwar immer noch unter dem steuerlichen Grundfreibetrag.
Bei einer Prüfung wird aber wohl festgestellt werden, dass du mit diesen Einkünften sozialversicherungspflichtig bist.