Darf man Kabel an der Ausenfassade haben?

4 Antworten

lose hängend geht schon mal nicht, vielleicht als notlösung. allerdings ist das nicht dein bier und auch nicht dein problem.

lose hängend über deinen balkon ist wieder was anderes. das beinträchtigt dich in deiner mietsache und berechtigt zur mietminderung.

hier solltest du dir aber wenn du das duchziehen willst, auf jeden fall VORHER einen anwalt kontakten... oft reicht aber auch die bloße androhung einer mietminderung, um den vermieter in bewegung zu bringen....

lg, Anna

mrcharisma 
Beitragsersteller
 11.07.2017, 19:46

ich bin Eigentümer aber und die da oben auch

Peppie85  12.07.2017, 06:47
@mrcharisma

dann würde ich das dokumentieren und spätenstens bei der nächsten eigentümerversammlung mal nachfragen, was das denn soll.

die rechtslage sieht hier eigendlich so aus, dass änderungen, die das gesamtobjekt betreffen, was bei einem kabel über die fassade gegeben ist, die gesamte eigentümergemeinschaft zustimmen muss.

du solltest auf jeden fall, notfalls mit hilfe eines anwaltes, eine nachbesserung einfordern.

lg, Anna

Wenden Sie sich am besten an die Hausverwaltung! Die sollen den Eigentümer auffordern, die Kabel zu entfernen!

Könnte ja auch sein, dass er illegal Gemeinschaftsstrom aus dem Keller bezieht oder wofür sollte er sonst Kabel aus dem Keller in die Wohnung legen?

Außerdem stellen die Kabel eine Änderung der Außenansicht dar und dafür ist nach § 22 Abs. 1 WEG-Gesetz eine 100%ige Zustimmung aller Eigentümer erforderlich. Da Sie dagegen sind, hat sich die Sache zügig erledigt.

Außer dem Hauseigentümer kann das niemand unterbinden.

Wo sollte stehen das sowas verboten ist? 

Das ist nicht verboten, es sei denn, die Leitung ist so schwer, dass sie, sollte sie abreißen, jemand verletzen könnte.

ProfDrDrStrom  12.07.2017, 08:23

Nach dem ich nochmal in die passenden Normen geschaut habe, muß ich meine Ausage verbessern:

Gemäß

DIN VDE 0298-300 (VDE 0298-300):2009-09:

Tabelle 5 – Abstand der Befestigung bei leicht zugänglichen Leitungen

und

DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2013-06: 521.10.3

Leitungen

Tabelle 2 – Maximaler Abstand zwischen den Befestigungsmitteln



sollten die Befestigungsabstände bei senkrechter Verlegung von Kabel und Leitungen nicht größer sein als 400 mm ( Leitungsdurchmesser bis 15 mm ).

Wende dich am Besten an die Hausverwaltung.