Darf Bediensteter verweigern seinen Namen zu nennen?
Hallo,
meiner Freundin war das kürzlich passiert.
In einem Restaurant wurde sie von einem Keller schlecht behandelt. Sie wollte daraufhin den Namen des Kellers in Erfahrung bringen um sich an einer zentralen Stelle über diesen Mitarbeiter zu beschweren.
Allerdings wurde die Herausgabe des Namens des betreffenden Person und seines Vorgesetzten der Schicht hatte verweigert.
Mir ist klar, dass es Datenschutzrichtlinien etc gibt, aber ohne Namen weiß die zentrale Stelle nicht gehen wen sich die Beschwerde richtet.
Wenn man im Restaurant schlecht behandelt wird kann man wenig tun.
Wie sieht das rechtlich aus?
Name nicht nennen erlaubt?
11 Antworten
Natürlich darf ein Bediensteter das verweigern. Und welche zentrale Kellner-Beschwerdestelle soll es bitte geben?
Wenn man im Restaurant schlecht behandelt wird, dann kann man eine Menge tun, nämlich sein Geld woanders ausgeben.
Ändert nichts an meiner Antwort.
Ja, das muss er nicht. du kannst seinen Vorgesetzten direkt ansprechen. Der sollte ja da sein.
Von welcher zentralen Stelle sprichst du?
Wenn man sich im Restaurant schlecht behandelt fühlt, verlangt man den Geschäftsführer/Inhaber zu sprechen und beschwert sich.
Nazürlich muss man den Namen nicht nennen. Du hast dich beim Vorgesetzten über die Person beschwert und gut is.
Deine Freundin kann sich beim Inhaber beschweren. und nicht bei irgendeiner 'zentralen Stelle', was auch immer damit gemeint ist.
sorry, das ging aus meinem Text nicht hervor. Es handelt sich um eine Restaurant-Kette, deshalb „zentrale Stelle“.
sorry, das ging aus meinem Text nicht hervor. Es handelt sich um eine Restaurant-Kette, deshalb „zentrale Stelle“. Mit Zentraler Stelle meinte ich die Hauptverwaltung aller Restaurants dieser Kette