Darf die Eigentümergesellschaft verbieten, dass wir einen Sichtschutz anbringen am Balkon?
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Mein Lebensgefährte und ich wohnen im EG in einer Mietswohnung. Unser Vermieter ist der Eigentümer der Wohnung. Die restlichen Wohnungen werden durch die jeweiligen Eigentümer selbst bewohnt.
Nun haben wir letztes Jahr im Sommer einen Bambus-Sichtschutz auf unseren Balkon angebracht den wir nach 2 Wochen wieder entfernen mussten, da die Eigentümer gesagt haben, dass dieser nicht zum Bild der Aussenfassade passt. Anstandslos haben wir diesen entfernt. Unser Vermieter ist seit dem letzten Jahr nun mit den Eigentümern der übrigen Wohnungen dran, eine Möglichkeit zu finden, um uns unsere Privatsphäre auf dem Balkon zu gewähren, diese stellen sich jedoch iwie quer.
Jetzt bei der vergangenen Eigentümerversammlung haben diese beschlossen, dass wir keinen Sichtschutz anbringen dürfen. Unser Balkon ist von jedem der umliegenden Häuser zu sehen und der Weg zu unserem Haus führt an unserem Balkon vorbei. Alle anderen Eigentümer haben alle eine Markiese, Seitengläser o.ä als Sichtschutz für deren Balkone. Bei uns ist dies nun nicht erlaubt.
Meine Frage ist, was ich dagegen tun kann und ob ich überhaupt irgendein Recht habe. Unser Vermieter ist zum glück auf unserer Seite und will das auch für uns durch boxen aber er sagt auch ihm sein die Hände gebunden.
Was kann mir passieren wenn ich einfach gegen deren Willen einen Sichtschutz anbringe? Mein Freund ist sehr verärgert, da unsere Tochter gerne im Sommer in ihrem Planschbecken sitzt und spielt und wir nicht wollen das sie von jedem (halb)nackt gesehen wird...
Für ernst gemeinte Antworten wäre ich dankbar, auch die übrigen "dummen" Kommentare verzichte ich im Vorfeld.
Danke an alle ernst gemeinten Antworten. Viele Grüße
7 Antworten
Wenn Eure Privatsphäre gestört ist, dürft Ihr mit dem Vermieter eine Lösung finden, das sagt das Gesetz auch!
L.G.Elizza
der Vermieter hat das sagen
ignorieren
Ja, darf sie.
Bei Deinem Hinweis auf "dumme Kommentare" :-( ???
gibt es anscheinend Arbeit für Streitschlichter Franz Obst....
Solange Euer Vermieter dies nicht erlaubt, habt Ihr kein Recht darauf und auch keine Möglichkeit, dies durchzusetzen. Dies ist nur möglich. wenn es von außen nicht oder kaum sichtbar ist bzw. nicht auffällt...
Der Vermieter erlaubt es aber die anderen Eigentümer nicht.
Wenn der Vermieter es erlaubt, dann tut es doch. Die anderen Eigentümer gehen Euch absolut nichts an, mit denen habt ihr keinen Vertrag...
Aber tatsächlich erlaubt er es ja gar nicht, solange die anderen Eigentümer es nicht erlauben...
der vermieter ist auf unserer Seite und erlaubt uns einen Sichtschutz aber die anderen Eigentümer leider nicht.