Darf man jemand in Notwehr jemand aufs Maul hauen wenn er extrem beleidigend rüberkommt?
Wenn ich zB mit meiner Freundin unterwegs bin und ein fremder typ fasst sie an und sagt: mit dir will ich auch mal. (ist so passiert der typ hat sich eine schelle von mir eingefangen und hat mich danach angezeigt)
8 Antworten
Kannst du "fasst sie an" mal etwas genauer beschreiben?
Dann ist es sexuelle Nötigung und dem Typen eine aufs Maul zu geben um den rechtswidrigen Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung deiner Freundin zu beenden ist durch Notwehr gedeckt.
Wenn eine Anzeige gegen dich läuft, suche dir einen Strafverteidiger und schilder ihm die Geschichte. Ich hoffe deine Freundin kann dies so bezeugen.
Ferner sollte sie zusätzlich Strafanzeige gegen den Typen stellen.
Das hilft mir echt weiter. Danke schön.
Was war denn daran Notwehr? Der Typ hat euch nicht angegangen. Der hat nur einen doofen sprich gebracht.
ist der doofe spruch nicht ein gegenwärtiger, rechtswidriger angriff?
welcher doofe spruch? er hat gesagt was er gerne mal würde. das nennt sich freie meinungsäusserung.
Eher sexuelle Nötigung. Besonders weil er die Frau auch noch anfasst und das ganze gegen ihren Willen. Mit Meinungsäusserung hat das wenig zu tun.
hat sie denn gesagt das er das sein lassen soll? erst dann ist es gegen ihren willen.
Nein. Juristisch gibt es kein vermutetes Einverständniss bei Straftaten. Der Typ der geschlagen wurde hat wahrscheinlich auch nicht vor dem Schlag gesagt dass er nicht einverstanden ist geschlagen zu werden. Sonst könnte man ja machen was man will wenn dem so sei... Hör bitte auf Dinge zu behaupten die kompletter Quatsch sind.
das war definitiv keine Notwehr
warum nicht ^^ ?
google mal NOTWEHR
Das ist keine Notwehr. Wenn er sie festhält oder ähnliches, also sozusagen Gefahr für dich und deine Freundin in Verzug ist, dann kannst du den Typen körperlich attackieren.
Notwehr setzt immer einen "gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff" voraus. Ist dies nicht hier schon der Fall?
natürlich nicht. er teilt nur mit was er gerne mal würde.
wo ist da ein angriff? kann doch für die dame auch ein kompliment sein.
Warst du oder deine Freundin in Gefahr? Nein. Eine dummer Spruch rechtfertig keine körperlichen Gegenangriff.
Wie ich schon gesagt habe, es muss Gefahr im Verzug sein. Hätte er deine Freundin in die Enge/gegen die Wand gedrängt, dann kannst du reagieren. Aber nicht bei nem blöden Spruch
Man kann aber vielleicht eine versuchte Vergewaltigung hier sehen. Der Typ kündigt an dass er mit der Frau gerne Geschlechtsverkehr haben will, interessiert sich keineswegs für das Einverständnis der Frau, und berührt sie, sprich er beginnt mit der sexuellen Handlung und das auch noch egen den Willen der Frau.
Er hat sie nicht bedrängt. kann auch als eine Art "Werbung um die Dame empfunden werden" . Zudem hat es in der Öffentlichkeit stattgefunden. Und eine einfache Berührung ist noch keine sexuelle Handlung.
das ist aber eine sehr freie auslegung. er kann doch wollen. wenn sie nein sagt hätte er gesagt "ok".
Sorry verstehe nicht was du sagen willst.
Fakt ist, eine einfache Berührung und ein dummer Spruch rechtfertigen es nicht einem anderen ins Gesicht zu schlagen.
Cool bleiben, den Typen weg schubsen und warnen und wenn er bedrohlich auf dich zu kommt, dann kannst du ihn k.O. hauen.
Ich weiß auch auch nicht wie ich in der Situation reagiert hätte, da ich selbst recht aufbrausend bin. Für mich war das eine Unehrenhafte Handlung und somit hat er die Prügel "verdient". Aber da wir nun mal in einer zivilisierten Gesellschaft leben (wollen), gibt es Regeln an die wir uns halten "müssen".
Was er dabei empfindet spielt vor Gericht keine Rolle. Ansonsten könnte der FS auch behaupten der Schlag ins Gesicht sei "Werbung für den Typen um zu demonstrieren was für ein starker Mann er ist". Wo steht in § 177 StGB dass es eine Rolle spielt ob es in der Öffentlichkeit oder im privaten statt findet.
Die Situation ist aber nuneinmal so passiert und der FS bittet um Hilfe. Dann helfen wir ihm oder wir lassen es sein. Es macht aber keinen Sinn zu sagen "du hättest das anders machen sollen". Weil auch der FS kann nicht in die Vergangenheit reisen und seine Taten ungeschehen machen.
Er hat sie nicht bedrängt. kann auch als eine Art "Werbung um die Dame empfunden werden" .
Falsch. Wier bereits in einem Kommi zu einer anderen Antwort anemerkt: Er hat ihr in den Schritt gegriffen und das ist illegal.
@thezymo
er wird recht bekommen wenn das vor gericht geht. er hat dich nicht angegriffen - damit ist schlecht von einer verteidigung auszugehen.
er hat deiner freundin ein angebot gemacht das sie annehmen oder ablehnen kann.
wahrscheinlich nicht mal ein angebot sondern ihr nur mitgeteilt das er auch gerne mal. da kann sie doch einfach "nein" sagen
Er griff ihr in den schritt