Welche Strafe bekommt man für das Schlagen einer Schwangeren , wenn man wusste das sie Schwanger ist und dies geplant hat?
Meine Tochter ist Schwanger die letzte Zeit hatte sie streit mit einer bekannten , weil sie mit dessen ex zusammen kam (ohne zu wissen das er es ist ) darauf hin fing das Mäddel an ihr zu drohen via whatsapp und facebook . Mit solchen Sätzen wie mach Schluss sonst Hau ich dir aufs Maul oder wenn du nicht endlich Schluss machst stech ich dir ein Messer in den Bauch . Dies hielt sich über mehrere Wochen an, letzte Nacht hat sie sich bei meiner Tochter entschuldigt und meinte sei unter Alkohol gewesen (was mir schon spanisch vor kam und ich sie warnte ) dennoch glaubte es meine kurze . Wie vermutet war dies aber nur eine lüge um an sie ran zukommen und sie zu vermöbbeln. (Finde das ist schon vorsätzliche Körperverletzung ) Nachdem Sie meine Tochter dann verhauen hat zog sie ihr noch das Handy ab und schickte mir über das Handy eine Sprachnachricht in der sie sich noch damit brüstete dies getan zu haben und droht damit das dies nur der Anfang sei Angezeigt hab ich sie und auch die Chatverläufe die ich habe gab ich bei der Polizei ab. Mich würde nur mal interessieren ob sie dafür eine Strafe bekommt (sollte noch dazu sagen das sie hofft das dem Kind was passiert ) und wenn ja wie eine solche dann etwa Aussehen würde oder ob dies keine größere Konsequenz hat.
3 Antworten
Das ist schon eine sehr ernst zu nehmende Straftat, wie Du das hier schilderst.
Was aber letztlich als Strafe herauskommt, hängt von vielen Faktoren ab (besonders auch von ihrem Alter, Vorstrafen etc.), die ein Richter würdigen wird. Das kann man nicht seriös vorhersagen.
das mädel ist nicht volljährig war aber schon jva also bekannt ist sie
Raub, Körperverletzung, vielleicht Nötigung, da kommt bestimmt einiges zusammen. Wieviel das sein wird, hängt von der Lust des Richters und dem Können der beteiligten Anwälte ab. Ob ihr euch wegen der eventuellen Folgen und der erlittenen Leiden zuvilrechtlich da reinhängt, ist euch überlassen.
Raub: http://dejure.org/gesetze/StGB/249.html
Körperverletzung: http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html und folgende
Bei einer Schwangeren wird das vielleicht nur schwerer angerechnet. Die mir bekannten Paragraphen beziehen sich nur auf einen Abbruch der Schwangerschaft.
Ich habe auch keine dazu geschrieben und das auch nicht behauptet, dass sie sich auf eine Schwangere beziehen. Ich hatte am Schluss geschrieben, dass mir nur welche mit Schwangerschaftsabbrüchen bekannt sind. Diese Adressen habe ich aber, siehe Anfang dieses Kommentars, nicht geschrieben. Wie konnte man das denn rauslesen?
Setz deine Pillen ab. Das ist ja schlimm.
Hier haben wir Beleidigung nach § 185 StGB, Bedrohung nach § 241 StGB, Körperverletzung nach § 223 StGB und entweder Diebstahl nach § 242 StGB oder wahrscheinlicher Raub nach § 249 StGB, wenn das Handy mit Gewalt entwendet wurde.
Genau das sollte man auch alles anzeigen. Du bist Zeugin, was immer gut ist. Dann kann man nur abwarten.
Es kann auch eine gefährliche Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls nach § 224, Absatz 1, Satz 3 StGB vorliegen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__224.html
das theater im Chat bekam ich mit leider war ich nicht da als es handgreiflich wurde bin aber direkt zur Polizei und alles vorgelegt was ich davon hatte
Das war eine gute Reaktion von dir.
Was ist das für ein Assi Weib, welches wissentlich eine schwangere Frau prügelt, ausraubt und möchte, dass ihr ungeborenes Kind stirbt?
würde ihr am liebsten die zähne ziehen damit wäre nur keinem geholfen
Keine Selbstjustiz ausüben. Das kommt nicht gut.
Du kannst nur unmittelbar Notwehr ( § 32 StGB ) anwenden, wenn ein Angriff auf dich oder Dritte verübt wird, oder unmittelbar bevor steht.
ich mach nichts sagte ja nur würde am liebsten und nicht ich mach das . das mit der notwehr weiß ich das ist aber auch das einzige was ich machen würde :)
Deine § beziehen sich in keinster Weise auf eine Schwangerschaft.