Welche Strafe bekommt man für das Schlagen einer Schwangeren , wenn man wusste das sie Schwanger ist und dies geplant hat?

3 Antworten

Das ist schon eine sehr ernst zu nehmende Straftat, wie Du das hier schilderst.

Was aber letztlich als Strafe herauskommt, hängt von vielen Faktoren ab (besonders auch von ihrem Alter, Vorstrafen etc.), die ein Richter würdigen wird. Das kann man nicht seriös vorhersagen.

Daniela081981 
Beitragsersteller
 16.02.2016, 22:49

das mädel ist nicht volljährig war aber schon jva also bekannt ist sie

Raub, Körperverletzung, vielleicht Nötigung, da kommt bestimmt einiges zusammen. Wieviel das sein wird, hängt von der Lust des Richters und dem Können der beteiligten Anwälte ab. Ob ihr euch wegen der eventuellen Folgen und der erlittenen Leiden zuvilrechtlich da reinhängt, ist euch überlassen.

Raub: http://dejure.org/gesetze/StGB/249.html

Körperverletzung: http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html und folgende

Bei einer Schwangeren wird das vielleicht nur schwerer angerechnet. Die mir bekannten Paragraphen beziehen sich nur auf einen Abbruch der Schwangerschaft.

GoldMoralAnwalt  16.02.2016, 22:53

Deine § beziehen sich in keinster Weise auf eine Schwangerschaft.

priesterlein  16.02.2016, 22:55
@GoldMoralAnwalt

Ich habe auch keine dazu geschrieben und das auch nicht behauptet, dass sie sich auf eine Schwangere beziehen. Ich hatte am Schluss geschrieben, dass mir nur welche mit Schwangerschaftsabbrüchen bekannt sind. Diese Adressen habe ich aber, siehe Anfang dieses Kommentars, nicht geschrieben. Wie konnte man das denn rauslesen?

GoldMoralAnwalt  16.02.2016, 23:01
@priesterlein

Setz deine Pillen ab. Das ist ja schlimm.

Hier haben wir Beleidigung nach § 185 StGB, Bedrohung nach § 241 StGB, Körperverletzung nach § 223 StGB und entweder Diebstahl nach § 242 StGB oder wahrscheinlicher Raub nach § 249 StGB, wenn das Handy mit Gewalt entwendet wurde.

Genau das sollte man auch alles anzeigen. Du bist Zeugin, was immer gut ist. Dann kann man nur abwarten.

Es kann auch eine gefährliche Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls nach § 224, Absatz 1, Satz 3 StGB vorliegen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__224.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__249.html

Daniela081981 
Beitragsersteller
 16.02.2016, 22:54

das theater im Chat bekam ich mit leider war ich nicht da als es handgreiflich wurde bin aber direkt zur Polizei und alles vorgelegt was ich davon hatte

GoldMoralAnwalt  16.02.2016, 22:57
@Daniela081981

Das war eine gute Reaktion von dir.

Was ist das für ein Assi Weib, welches wissentlich eine schwangere Frau prügelt, ausraubt und möchte, dass ihr ungeborenes Kind stirbt?

Daniela081981 
Beitragsersteller
 16.02.2016, 23:12
@GoldMoralAnwalt

würde ihr am liebsten die zähne ziehen damit wäre nur keinem geholfen

Daniela081981 
Beitragsersteller
 17.02.2016, 14:50
@GoldMoralAnwalt

ich mach nichts sagte ja nur würde am liebsten und nicht ich mach das  . das mit der notwehr weiß ich das ist aber auch das einzige was ich machen würde :)