Fliegt man von der Schule, wenn man einem Mitschüler was aufs Maul haut?
Und zwar hab ich (Berufsschüler, 16 Jahre) ein Mitschüler was aufs Maul gehauen. Weil der hat mich voll gemobbt. Monate schon. Immer Schwuli zu mir gesagt und so. Hab ihm vorher gesagt das er was aufs Maul kriegt. Wenn er das wieder macht. Und hat er wieder gemacht und da hat er sich eine eingefangen. Zahn raus und voll der Stress jetzt. Schrieb an die Eltern und so. Mit Formular wegen Schadensersatz und so. Fliege ich jetzt von der Schule?
12 Antworten
Nein da passiert Nix.
Hast Eier gezeigt und dich verteidigt.
Auch Worte können ein Angriff sein.
Moralisch kann ich deine Handlungsweise nicht gutheißen. Deine Sprache (aufs Maul hauen) allein zeigt mir, dass du nicht das Mobbingopfer sondern eher der Bully bist.
Juristisch könntest du prüfen lassen, ob es sich hierbei um eine Notwehr gehandelt hat. Notwehr setzt voraus, dass der Angreifer seinen Angriff gegenwärtig fortsetzt. Heißt also: hast du ihn geschlagen, während er dich imm, er weiter beleidigt hat, war es Notwehr. Hat er damit bereits aufgehört und sich vielleicht sogar schon umgedreht, dann war es Körperverletzung.
Im ersten Fall kann auch die Schule keine Konsequenzen gegen dich ergreifen. Im zweiten Fall solltest du fliegen.
Bei Notwehr kannst du jedes Mittel ergreifen, dass einen Angriff nachhaltig beenden kann. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Stehen mehrere Mittel zur Wahl, solltest du das mildeste wählen. Ein Faustschlag beendet eine fortgesetzte Beleidigung - vermutlich nachhaltig. Wenn es Notwehr war, dann musst du für die Folgen nicht aufkommen.
Nimm dir einen Anwalt. Aufgrund der zu erwarteneden Schadenersatzforderrungen wirst du eh einen brauchen.
Das ist eine Antwort, die hilft mir echt weiter. Danke.
Wenn ich der Direktor deiner Schule wäre, in jedem Fall.
Denn es gibt keinen Grund jemand anderen Gewalt anzutun, nur weil der versucht dich zu provozieren. Als homosexuell bezeichnet zu werden ist nichts beleidigendes, sondern kommt überall in der Natur (nicht nur bei Menschen) vor.
Wenn du dich durch die Äußerungen deines Mitschülers gestört oder gar beleidigt fühlst, kannst du deinen Mitschüler auffordern dies zu unterlassen, andernfalls dich an den Vertrauenslehrer wenden. Klüger wäre es, ihn und seine Äußerungen gar nicht zu beachten.
Ich weiß ja, du bist schon 16 Jahre alt und fast erwachsen. Aber zum Erwachsen sein gehört nicht nur das Alter, sondern auch das Verhalten. Und dein Verhalten war trotz der Provokation deines Mitschülers völlig unangemessen.
Deinen Worten folgend, fehlt es bei dir auch an der Einsicht, etwas unrechtes getan zu haben. Das ist, wie auch deine Ausdrucksweise, dein bezeichnender Nickname, äußerst unreif und aufgrund deiner übertriebenen Reaktion und mangelnden Beherrschung wärst du für mich auf einer Berufsschule nicht tragbar.
Erzähl auf jeden Fall deinen Eltern und dem Schulleiter von den Mobbereien. Grundsätzlich kannst du nicht von der Schule fliegen, ( du bekommst zb. eine Strafe) außer, wenn schon öfter Geschichten derart passiert sind
Lg TiniLiz
Dafür müsste man wissen, wo du zur Schule gehst. Aber z.B. in Bayern kannst du nur dafür nicht von der Schule fliegen; dafür müsste eine "schulische Gefährdung" vorliegen, die bei einer einmaligen,nicht besonders schweren Gewalthandlung nicht vorliegt.
Wie es in anderen Bundesländern aussieht, weiß ich nicht. Grundsätzlich gilt aber auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip; daran dürfte eine Entlassung von der Schule in deinem Fall definitiv scheitern.