Freunde haben Mercedes Stern abgebrochen,welche Strafe erwartet mich?
Hallo,
Ich (14) war gestern mit Freunden unterwegs,als eine auf die Idee kam einen Mercedes Stern zu holen. Ich stand nur daneben, so wie 2 andere. Jemand hat uns dabei gesehen, dachte ich wäre das gewesen, hat mich gepackt und mit voller Wucht gegen ein Auto gedrückt, und Sachen wie: "Du Volltrottel ich hau dir gleich in die Fresse" gesagt. Am Ende hat er dann die Polizei gerufen, wir bekommen (3) eine Einladung. Aber wir waren anfangs ja 4, das ist der Polizei jedoch egal. Wie gesagt habe ich nix gemacht, welche Strafe erwartet mich da (was ich jetzt sowieso total unsinnig finde das ich jetzt eine Anzeige bekomme) ? Hab halt echt Angst weil ich mich jetzt für eine Lehrstelle bewerben muss :( bitte keine Antworten wie: Das sind keine Freunde. Danke.
7 Antworten
Hi Huffelpaffel,
Zusammenfassung: Mangels Beteiligung an der Tat scheidet eine Strafbarkeit aus.
Leider lässt dein Sachverhalt eine genaue Einschätzung nicht wirklicht zu.
Es sei jedoch gesagt, dass der weit verbreitete - und auch hier wieder bereits mehrfach rezitierte Satz - "mitgehangen, mitgefangen" im deutschen Strafrecht jeder Grundlage entbehrt. Es ist ein sehr hartnäckiger Laienirrtum, der die Grundzüge des Strafrechts verkennt.
Eine strafrechtliche Beteiligung an der Tat erfordert entweder die Täterschaft oder Teilnahme.
Das wäre hier denkbar durch Mittäterschaft, für die deiner eigenen Aussage nach aber keine Anhaltspunkte bestehen.
Teilnahme erfordert zumindest die (ggf. psychische) Beihilfe. Das mindeste was hierfür zu leisten wäre, wäre Bedenken des Täter im Hinblick auf die Tatbestandsverwrklichung zu zerstreuen.
Auch hierfür bestehen keine Anhaltspunkte.
Auch ein etwaiges Schmiere stehen liegt deiner Ausführung nach nicht vor. Das bloße daneben stehen und billigen ist - ohne jede Form der Beteiligung - keineswegs strafbar, sofern eine Garantenstellung nicht besteht, was hier ebenfalls ausgeschlossen sein dürfte.
Es fehlt daher an jeder Form einer Beteiligung, so dass eine Strafbarkeit ausscheidet.
Es sollte bei der Polizei dargestellt werden, wer es wirklich war und der tatsächliche Tathergang genau geschildert werden.
Der Sachverhalt lässt sich nicht abschließend würdigen, da mir persönlich nicht klar ist, wie das "daneben stehen" aussah, was abgesprochen war oder ähnliches. Hier besteht m.E. ein Sachverhaltslücke.
Die Antwort erhebt keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Viele Grüße, JS
Wenn du es nicht warst, sagst du das so und gut ist... Da kommt nichts.
Mit gefangen mit gehangen.
Mache bei der Polizei eine Aussage und hoffe, dass die anderen auch aussagen wer es gemacht hat.
Der Schaden muss natürlich vom Täter beglichen werden.
Dazu kommt noch die Strafanzeige wegen Sachbeschädigung, was wohl Sozialstunden bringt.
Sag aus wer das war, falls du niemanden Angestiftet hast und von der Tat überrascht warst dann würde ich das auch sagen! Mit deinen Freunden würde ich darüber auch sprechen das sind Dummheiten wie man sich den Tag versauen kann! Wegen der Angst: In unserem Land wird niemand gehängt!
Ich vermute mal nicht das du deswegen 10 Jahre ohne Bewährung bekommst und du ein Leben Lang dafür bezahlen musst! Aber hört bloß mit solchen Sachen auf!
Also vermutlich werdet ihr erklären müssen warum ihr es gemacht habt etc. Also Strafe kommt vermutlich aufgrund von Sachbeschädigung ein Geldstrafe auf euch zu. Allerdings werden deine Eltern wohl nicht sehr begeistert sein.
Halt dich fern von solchen Leuten! Diese Art von Freunden tun dir nicht gut! Irgendwann wollen sie dann eine Mutprobe machen, wer es schafft über die Autobahn zu rennen! Oder so ein mist.