notdurft verrichten in einer öffentlichen bäckerei
darf mir eine verkäuferin einer bäckerei die notdurft auf der personaltoilette verwehren???
7 Antworten
Ja, das darf sie.
Du musst dafür etwas zahlen/kaufen.
Im absoluten Notfall darf sie es dir aber nicht verbieten(wenn du Brechen musst o.ä).
Auf welches Gesetz beziehst du dich?
Ne, das darf sie doch... Dann musst du auf die Theke "brechen", aber das Klo bleibt für dich Tabu!
Vielleicht läßt man mal den gesunden Menschenverstand walten. Natürlich müssen Bäckereien oder andere Lebensmittelgeschäfte (schon mal ne Kundentoilette bei Edeka oder Aldi gesehen?) keine öffentliche Toilette vorhalten, wenn man im Notfall mal nett fragt, wird man trotz Personaltoilette mal drei gerade sein lassen und die Kundin die Toilette benutzen lassen. Auf die Theke zu kotzen ist möglich, aber nicht ratsam, die die verdorbenen Waren und Reinigungskosten vom Kunden dann zu bezahlen sind.
Kundentoiletten sind erst ab einer bestimmten Betriebsgröße bzw. Sitzplatzanzahl in Bäckereien vorgeschrieben. Personaltoiletten müssen immer vorhanden sein. Das Problem dabei ist jedoch das aus hygienischen Gründen das benutzen dieser Toilette nur für das Personal gesetzlich erlaubt ist. Wenn gerade eine Kontrolle käme müsste von der Bäckerei Strafe gezahlt werden. Übrigens besagt das Gesetz auch das das Personal die eventuell vorhandene Kundentoilette nicht benutzen darf.
Niemand muss auf seiner Toilette anderen Personen gestatten seine Notdurft zu verrichten. Ausnahmen gibt es für die Gastronomie o.Ä. Aber auch da haben nur Gäste Anspruch auf die kostenfreie Benutzung.