darf man im öffentlichen Dienst lt. Direktionsrecht zwei verschiedene Dienstorte anweisen oder ist der Zweite Dienstort dann ein Dienstgang?

4 Antworten

Für was für eine Behörde bist du denn tätig?

Ein Direktionsrecht kann nicht der Personalchef dir zuweisen, sondern nur der Behördenleiter. Der Personalchef hat damit nichts zu tun.

Hoi.

Hier mal ne gute Grundlage: https://www.jurion.de/urteile/bverwg/1985-10-23/bverwg-6-c-384/

"Dienstort ist die politische Gemeinde, in der sich die Dienststätte befindet. Nur wenn außerhalb der Dienststätte Dienstgeschäfte ausgeübt werden, liegt eine Dienstreise vor.

Jeder Beschäftigte hat nur einen Dienstort. In seiner dort gelegenen Behörde werden durchweg seine Stelle geführt und ihn betreffende Personalentscheidungen getroffen. Er hat auch dann nur einen Dienstort, wenn er fortwährend bei mehreren Stellen beruflich tätig ist. Befinden sich Teile seiner Dienststelle in einer anderen politischen Gemeinde, ist als Dienstort der Ort anzunehmen, wo der Beschäftigte zeitlich überwiegend tätig ist.

Beachte

Bei einem gesetzlichen oder freiwilligen Zusammenschluss rechtlich selbstständiger Gemeinden im Zuge einer Verwaltungsstrukturreform z. B., bleiben die einzelnen Mitgliedsgemeinden maßgebend.

Reisen vom Wohnort zum Ort der nicht überwiegenden dienstlichen Tätigkeit sind in diesem Fall Dienstreisen.

Dienststätte ist die Stelle, bei der regelmäßig Dienst verrichtet wird. Es gehören zu ihr alle Stellen innerhalb einer abgegrenzten Liegenschaft, auch bei Überschreitung von Gemeindegrenzen.

Praxis-Beispiel

Der Beschäftigte eines Landkreises ist am Montag und Dienstag bei der Kfz-Zulassungsstelle in der Stadt A, an den übrigen Arbeitstagen bei der Zentralverwaltung in der Stadt B tätig. Dienstort ist die Stadt B. Für die Fahrten von seinem Wohnort zur Kfz-Zulassungsstelle bekommt er Reisekostenvergütung, insbesondere Ersatz der Fahrtkosten. Anstelle des Tagegeldes (bei mindestens 8-stündiger Abwesenheit) ist nach § 9 BRKG eine darunter liegende Aufwandsvergütung zu gewähren. Für die Fahrten zur Zentralverwaltung steht keine Reisekostenvergütung zu."

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/dienstreise-5-dienstortdienststaette_idesk_PI13994_HI920360.html

Meiner Meinung nach kannst du also die Fahrt zwischen Ort 1 und Ort 2 als Reisekosten geltend machen. 

Die Fahrt zu Ort 1 und die Rückfahrt von Ort 2 nach Hause bleibt privat.

Ciao

Loki

Vorweg: ich bin hier nicht sicher. 

Wenn ich versuche mich jetzt an die praktische Ausführung heran zu tasten:  Du beginnst morgens an Arbeitsort A, dann ist für mich das Erreichen des Arbeitsortes B eine Dienstreise, die sowohl zur Arbeitszeit zählt, als auch unter die Reisekosten. Dann würde er dir aber nach Möglichkeit ein Dienstauto zur Verfügung stellen. 

Anders sieht es aus, wenn du einen Dienstplan hättest Montags Arbeitsort A, Dienstags B usw. Dann könnte es sein, dass die ArbeitsZeit bei Ankunft am jeweiligen Dienstort beginnt und ein evtl. weitere Strecke von Wohnort nach Dienstort dein privates Vergnügen ist. 

Es könnte hier aber auch noch auf deinen Arbeitsvertrag ankommen. 50 % am Arbeitsort A, 50 % am Arbeitsort B, dann hast du 2 Verträge mit einem Arbeitgeber. Dann sind die Kosten und die Zeit von A nach B dein Privatvergnügen. 

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