Bekomme ich meine Fahrtkosten (Öffentlicher Dienst)?
Hallo ihr GuteFrage'ler,
Hier kurz meine Situation in der ich stecke:
Ich arbeitete in einer Kommune, in der ich auch meine Ausbildung gemacht habe. Ich hatte Lehrzeitverkürzung und hab dann vergangenen Sept. - Dez. den Verwaltungslehrgang I absolviert. Dabei sind auch Fahrtkosten angefallen, die mir mein AG nun nicht zurückbezahlen möchte, da Zitat: "Es die anderen Azubis auch nicht bekommen haben". Jedoch haben diese auch im Gegensatz zu mir keinen Antrag zur Reisekostenabrechnung eingereicht.
Diese Woche hatte ich meinen letzten Arbeitstag und ich habe weder ein Ausbildungszeugnis bekommen (bestandene Prüfung im Feb.), noch ein normales qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Was kann ich tun?
Liebe Grüße
Kaffeesatzlesen
Hier noch ein paar Randinfos:
Es ist eine Kommune in BaWü, der TvöD findet Anwendung.
4 Antworten
Hallo Kaffeesatzlesen,erst mal zu Deinem Zeugnis: Wenn das Zeugnis an Deinem letzten Arbeitstag noch nicht fertig war, so ist der AG verpflichtet, es Dir innerhalb eines halben Jahres zukommen zu lassen. Meinen Erfahrungen nach, war es nie so, dass das Zeugnis mit dem letzten Arbeitstag bereits fertig war. Das Zeugnis sollte dann aber auf Deinen letzten Arbeitstag zurückdatiert sein.Nun zu den Reisekosten: Ich gehe mal davon aus, dass Du mit dem Verwaltungslehrgang I den Abschlusslehrgang Deiner Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten meinst, oder? Schau Dir dazu einfach mal die §§ 10 und 10a des TVAöD an.Wenn der Verwaltungslehrgang I nicht Bestandteil Deiner Ausbildung gewesen sein sollte, sondern eine Art Weiterbildung wird in der Regel vorher eine Vereinbarung abgeschlossen, in der solche Sachen wir Reisekosten etc. geregelt werden.Hoffe, ich konnte Dir helfen. Schöne Grüße
Dabei handelt es sich um eine Weiterbildung. Wenn dir der AG frei gibt bzw. den Besuch dazu als Stunden anrechnet, ist es bereits Kulanz. Gesetzlich oder tariflich gibt es keine Pflicht zur Übernahme der Fahrkosten.
Auch bei mündlichen Zusagen wird es schwierig. Diese würden dann unter Nebenabreden fallen. Diese sind aber nach Paragraph 2 Abs. 3 TVöD schriftlich abzuschließen, um wirksam zu werden.
In diesem Falle wirst du wohl auf den Kosten sitzen bleiben.
Lediglich als Werbungskosten kannst du sie anbringen.
ob dir für diesen lehrgang reisekosten gewährt werden,steht in dem erlass, den du erhalten hast.
du hast keinen anspruch,wenn diese ausgeschlossen wurden. du kannst sie ja bei der steuer geltend machen.
Wie wurde denn der Antrag zur Reisekostenabrechnung beschieden?
Ein Antrag alleine sagt ja nichts aus solange er nicht postivi beschieden wurde.
Dann hast Du da schlechte Karten und wirst auf den Kosten sitzenbleiben. Torboso hat es in seiner Antwort korrekt erläutert.
Ich hab vor dem Lehrgang gefragt, ob ich meine Fahrtkosten zurückbekomme und dann wurde mir gleich versichert, dass ich die auch bekommen werde.
Nach dem Lehrgang kam ich zurück und hab den von mir unterschriebenen Zettel eingereicht und dann kam diese Aussage und dann hat man es wahrscheinlich unter den Tisch fallen lassen...
In der Regel bekommt man das auch nicht mit, ob der genehmigt wurde, oder nicht. Ich seh das dann wenn das Geld auf meinem Konto ist.