Wie lange pendeln zur Arbeit zumutbar?
Hallo liebe GF-ler, folgendes: Ein Bekannter von mir ist zum Anfang des Jahres arbeitslos geworden. Da die Firma von ihm aus locker mit dem Fahrrad zu erreichen war (in ländlichen Gegenden selten genug), haben er und seine Frau nur ein Auto, welches die Frau benutzt, um Termine wahrzunehmen (selbstständige Tätigkeit).
Nun wird er mit Vermittlungsvorschlägen zugeballert, allesamt Zeitarbeitsfirmen (schlimm genug!) und Arbeitsorte und -zeiten, die mit den vorhandenen öffentlichen Verkehrsmitteln äußerst schlecht und zeitintensiv (2,5 - 3 Std ein Weg), bzw. zu den gewünschten Arbeitszeiten gar nicht erreichbar sind.
Muß er sich überhaupt dafür bewerben (Zumutbarkeit wg. Wegzeiten), oder reicht es, wenn er dem Arbeitsamt bescheid gibt, daß er die Tätigkeit aus o.g. Gründen nicht aufnehmen kann?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
PS.:Noch für eventuelle Nörgler: Er hat zur Zeit noch etliche Bewerbungen laufen, die Stellen hat er sich alle selber rausgesucht, vom Arbeitsamt nur Zeitarbeit.
5 Antworten
Aus den Dienstanweisungen zu den entsprechenden Paragraphen (121 SGB III, 10 SGB II)
Im SGB III (Alg1) gilt:
(4) 1Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. 2Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen.
Im SGB II (Alg2) gilt:
(3) Bei der Beurteilung der zumutbaren Pendelzeiten ist in der Regel die Entfernung zumutbar, die in der Region bei vergleichbaren Arbeitnehmern üblicherweise zwischen Wohnort und Arbeitstelle anfallen. Üblich sind Pendelzeiten, wenn sie nicht nur vereinzelt, sondern in größerem Umfang anfallen.
Als Vergleichswerte anzusetzen sind:
• bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden: 2,5 Stunden Pendelzeit,
• bei einer tägliche Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: 3 Stunden Pendelzeit.
Soweit z. B. in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten oder in Ballungsgebieten längere Pendelzeiten üblich sind, sollen diese zugrunde gelegt werden.
Wohnt er in einer strukturschwachen, ländlichen Gegend, dürften auch im Alg1 tägliche Pendelzeiten von 3 h (ab 6 h Arbeitszeit) grundsätzlich zumutbar sein.
Als ausgesprochen strukturschwach dürfte Südbaden nicht gelten...
Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen.
(SGB III § 121 Zumutbare Beschäftigungen)
insgesamt, also hin und zurück
Danke, hab ich auch gelesen nachdem ich gefragt hab ;-)
wenn die möglichkeit mit dem auto zu fahren nicht besteht, kann er sich Monats- bzw. Jahreskarten für Bus und Bahn hohlen. Die kann er sogar von den Steuern absetzen!
Sonst kann er der ARGE natürlich mitteilen, dass er diesen Job nicht annehmen kann. Er braucht nur einen vernüpftiegen Grund. Ob dass Arbeitsamt diesen Grund aktzeptiert, weiß ich so jetzt nicht!!
Es werden oft Fragen zur Zumutbarkeit von Pendelzeiten / Anfahrtzeiten zur Arbeit gestellt.Es spielen viele Faktoren dabei eie Rolle. (Vollzeit Job, Minijob, Arbeitszeit, Ballungsgebiet oder ländliches bzw. strukturschwaches GebietDaher gebe ich hier die Grundlage nach der die Arbeitsagentur handelt, als Tip bekannt. Am Ende des Tips ist die Quelle angegeben.
Üblich sind Pendelzeiten, wenn sie nicht nur vereinzelt, sondern in größerem Umfang anfallen.
Als Vergleichswerte anzusetzen sind:
• bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden: 2,5 Stunden Pendelzeit,
• bei einer tägliche Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: 3 Stunden Pendelzeit.
Soweit z.B. in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten oder in Ballungsgebieten längere Pendelzeiten üblich sind, sollen diese zugrunde gelegt werden.
Aus: http://www.arbeitsagentur.de
Gesetzestext- §10-SGB-II-Zumutbarkeit:
§ 10 Zumutbarkeit
(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,
die Ausübung der Arbeit die künftige Ausübung der bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,
die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil
sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit entspricht, für die dieerwerbsfähige leistungsberechtigte Person ausgebildet ist oder die früher ausgeübtwurde,
sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personals geringerwertig anzusehen ist,
der Beschäftigungsort vom Wohnort der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personweiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,
die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen dererwerbsfähigen leistungsberechtigten Person,
Ich hoffe der Tip ist hilfreich und wer weitere Informationen dazu braucht kann den unten angegebenen Link nutzen.
Mit freundlichem Gruß Michael
Merci für die, wenn auch etwas verspätete, Antwort.
Das Problem hat sich mittlerweile erledigt, der Bekannte hat Arbeit, richtige Arbeit kein Zeitarbeitsscheyss, gefunden
So weit ich weiß sind 1,5 Stunden einfacher Weg zumutbar. Wenn die Familie ein Auto hat, wird so weit ich weiß auch erwartet, dass er es nimmt.
Ich drück ihm die Daumen bei der Jobsuche!
Ist aber eigentlich das Auto der Frau, die braucht das selbst für IHRE Arbeit. Wenn der Mann das nimmt, kann die Frau ihre Arbeit nicht mehr machen.Macht nicht wirklich Sinn...
Hab nie behauptet, dass das alles Sinn macht ;)
Meinte ja nicht Dich, sondern die "Spezialisten" vom Amt und aus der Politik.
Nix für ungut ;-)
Beziehen sich die Pendelzeiten für den einfachen Weg oder insgesamt für den Arbeitstag?