Darf man gezielt das Eigentum anderer Menschen photographieren? Haus, Auto, Fahrrad?
Ist es legal mit einem Photoapparat loszumarschieren und beispielsweiser Häuser zu photographieren. Womöglich noch die Bilder veröffentlichen oder weiterzeigen?
Wie ist es bei kleineren Dingen wie Fahrrad, Schuhe usw.?
14 Antworten
Man darf alles fotografieren, was von öffentlichem Grund (Straßen, Plätze usw.) aus zu sehen ist. Dafür benötigt man keine Genehmigung. Man darf auch die Leute auf der Straße fotografieren ohne diese um Erlaubnis zu fragen (nur für die Veröffentlichung dieser Personenfotos braucht man eine Genehmigung).
Alles was nicht Mensch ist, darf man auf öffentlichem Grund sowieso fotografieren und die Bilder auch ohne weiteres veröffentlichen. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen - militärische Sperrgebiete zum Beispiel, an deren Grundstücksgrenzen aber ausdrücklich auf das Fotografierverbot hingewiesen wird.
Nennt sich übrigens Panoramafreiheit.
Heute sind nur noch die §§ 22, 23, 24 und 33 (als Strafvorschrift) KunstUrhG von Bedeutung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtameigenen_Bild :
§ 22 KunstUrhG
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt."
das grundsätzlich zum Recht am eigenen Bild,
davon Ausnahmen: §23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Ja, das ist legal. Alles, was nicht besonders durch das Gesetz geschützt ist, darf fotografiert werden. Geschützt sind beispielsweise nicht-öffentliche Personen (also "Normalbürger", sofern sie explizit fotografiert werden und sich nicht in einer Gruppe von mindestens vier Personen befinden. Geschützt sind auch Nackte (z. B. am Strand oder in der Sauna), sofern sie sich belästigt fühlen. Oder militärische Anlagen sowie die Privatsphäre (z. B. in Fenster fremder Wohnungen hinein). Generell sind Aufnahmen auf der Straße aber erlaubt, sofern nicht wie oben angegeben.
Du darfst Häuser fotografieren, musst das Bild aber auf verlangen des Eigentümers entfernen oder unkenntlich machen.
Ok danke für die Information, dann habe ich mich wohl falsch informiert, hab die eigene Antwort beanstandet.
kleinen dinge wie schuhe und Räder etc. ist es erlaubt aber Häuser, auto, Wohnungen,und Grundstücke (wie z.B. garten ) noch solche Dinger darf man nicht, weil es eine Verletzung der Privatsphäre ist. eine Ausnahme ist wen es der Besitzer erlaubt.
ich hoffe ich konnte dir helfen.
Leider nur teilweise richtig.
Das ist eine falsche Antwort. Solange ich die Fotos vom öffentlichen Raum mache, kann ich damit tun, was ich will.
Die GoogleStreetView ist auch nichts anderes gewesen und da machen die halt ein bissel was daran ändern, aber das ist noch nicht durch.