Resellen/Wiederverkaufen?

3 Antworten

Preise sind Verhandlungssache. Wer immer dir zuviel zahlen will, darf das gerne tun. Solange du das nicht gewerblich betreibst, ist dagegen nichts einzuwenden.

Ich frage, da ich mit meiner Mutter darüber gesprochen habe und sie meinte, dass ich das lieber lassen sollte, da man da schnell für Steuerhinterziehung belangt werden könne.

Wenn Du regelmäßig Sneaker bzw. sonstige Kleidungsstücke mit Gewinnerzielungsabsicht wiederverkaufst, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben, dann können tatsächlich Bußgelder und schlimmstenfalls eine Anklage wegen Steuerhinterziehung drohen. Insofern liegt Deine Mutter da nicht so falsch.

Grundsätzlich gilt: Wenn Du regelmäßig Waren mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufen bzw. resellen möchtest, handelst Du gewerblich und musst dementsprechend ein Gewerbe anmelden gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO).

Hierbei ist es übrigens völlig unerheblich, ob es sich bei den von Dir angebotenen bzw. verkauften Waren um Sneaker, T-Shirts oder sonstige Kleidung handelt.

Und als Minderjähriger gilt es, zunächst einmal einige Hürden aus dem Weg zu räumen, um ein Gewerbe überhaupt anmelden zu können:

https://www.offenbach.ihk.de/recht-und-steuern/gewerberecht/gewerberecht-von-a-z/gewerbeausuebung-durch-minderjaehrige/

https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html

Schwierig ist allerdings immer die Beurteilung, ab wann man wirklich regelmäßig Sneaker/Kleidung reselled.

Hier auch entsprechende Artikel, die sich mit diesem Thema beschäftigen:

https://orange.handelsblatt.com/artikel/47992

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sneakers-von-adidas-nike-und-co-weiterverkauf-kann-illegal-sein.4d3b0bbf-e4a4-4be0-886b-f3fd181b1f5d.html

Übrigens: Beispielsweise eBay beschreibt sehr deutlich, wann auf seinem Marktplatz gewerbliches Handeln vorliegt:

https://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html

S1601 
Beitragsersteller
 20.03.2019, 07:04

Ich bin Dir sehr dankbar für deine Zeit und die Links, die Du mir geschickt hast. Allerdings ist meine Frage jetzt, wenn ich das ein mal mache, zählt das schon als gewerblich? Du meintest ja, dass es erst durch regelmäßiges verkaufen so ist. Angenommen ich kaufe mir seltene sneaker für 200€, probiere sie an und mir gefallen sie nicht - daraufhin verkaufe ich sie für z.B 230€. Das wäre legal, da ich es nicht regelmäßig mache, stimmts?

Lukas77177  20.03.2019, 21:31
@S1601

Freut mich, wenn ich Dir helfen konnte.

Ja, bei einem Mal wäre es tatsächlich überhaupt kein Problem. Wenn Du ein Mal einen Sneaker wiederverkaufst, dann musst Du selbstverständlich definitiv kein Gewerbe anmelden.

Aber wenn Du das eben regelmäßig machst, dann musst Du ein Gewerbe anmelden.

Übrigens: Behörden sind auch nicht dumm. Regelmäßig Sneaker resellen - ohne Gewerbeanmeldung - unter dem Deckmantel "Sneaker passt/gefällt nicht" sollte man sein lassen. ;-)

Schwierig ist allerdings immer, wie oben bereits beschrieben, die Beurteilung, wann genau man wirklich regelmäßig reselled.

Wenn Du also planst, häufiger Sneaker/Kleidung zu resellen, solltest Du Dich im Vorfeld definitiv professionell bzw. bei den zuständigen Behörden beraten lassen.

Solange du Sachen Nur auf Shpock Quoka usw verkauft ist es legal und solltest kein Problem Erst wenn du offiziell ein Geschäft eröffnet (oder auch online ) und dort die Sachen verkaufst musst du Steuern zahlen