Können bzw dürfen Hartz4 Empfänger auch Studentenwohnheime bewohnen?

5 Antworten

Nein, zur Unterschrift des Mietvertrags musst man in der Regel die Einschreibung, Studentencard etc. sowie regelmäßig die Immatrikulationsbescheinigung/Rückmeldung vorlegen.

herzilein35 
Beitragsersteller
 08.02.2020, 12:28

Das denke ich nämlich auch. Somit kämen nicht einmal diese mehr in Frage.

Der Mietvertrag in einem Studentenwohnheim setzt die Immatrikulation an der Hochschule des Studienortes voraus. Da ist kein Platz für Bezieher von ALG 2.

Nein weil das eben nur für Studenten ist was anderes wäre es wen ein Student zb Hartz 4 bekommen würde!

Wen Der Wohnraum teurer ist als das was das Jobcenter bezahlt muss es in der Gegend Dan angepasst werden!

Wen jemand eine Eigentumswohnung oder Ein kleines Haus zb wie ein zechen haus besitzt und es selber bewohnt und diese Angemessen ist Dan zahlt Dan auch das amt die notwendigen kosten!

Aber es hilft nicht beim Erwerb von so etwas!

Keine Immatrikulationsbescheinigung - kein Einzug in ein Studentenwohnheim.

Studentenheime sind keine Asyl- oder Obbdachloseneinrichtungen!

Die Unterkünfte sollen der Intelligenz unseres Staates und nicht dessen Problemfällen dienen, für die andere Einrichtugnen vorgesehen sind.

herzilein35 
Beitragsersteller
 08.02.2020, 12:27

Problemfälle? Übertreibe es doch bitte nicht. Nicht alle Hartz4 Empfänger sind Problemfälle.

LouPing  08.02.2020, 12:47
@herzilein35

Es sollen und müssen auch die Untergebracht werden die:

  • an ihrer Zukunft arbeiten
  • auch wenig Geld zur Verfügung haben

Und komm mir jetzt bitte nicht mit "Studenten können nebenher arbeiten" - das können Hartzer auch.

Studenten MÜSSEN oftmals nebenher arbeiten, deren Mieten werden nämlich nicht von Staat übernommen.

herzilein35 
Beitragsersteller
 08.02.2020, 13:11
@LouPing

toll für deine scheinbar unbrauchbaren Kommentar. Darum geht es in der Frage nicht. Erst ganz genau lesen, verstehen und wenn nicht verstanden nochmal lesen und das solange bis man es verstanden hat, dann erst antworten. Du machst dic sonst nur lächerlich wie gerade eben.

LouPing  08.02.2020, 13:39
@herzilein35

In meinem Text ist zu deiner Frage:

Können bzw dürfen Hartz4 Empfänger auch Studentenwohnheime bewohnen?

Ein deutliches NEIN "versteckt, sogar mit Begründung. Applemus und wilees gingen bereits vor mir auch die Bedingungen für einen Mietvertrag ein, es war also nicht nötig das zu wiederholen.

Problem: Textverständnis? :-)

herzilein35 
Beitragsersteller
 08.02.2020, 14:53
@LouPing

Und das erst recht nicht:

Es sollen und müssen auch die Untergebracht werden die:

  • an ihrer Zukunft arbeiten
  • auch wenig Geld zur Verfügung haben

Und komm mir jetzt bitte nicht mit "Studenten können nebenher arbeiten" - das können Hartzer auch. Unterlasse solch einen unsinnigen Zusatz eben das nächste mal.

LouPing  08.02.2020, 15:10
@herzilein35

Du möchtest mir doch nicht wiederholt den Mund verbieten? :-)

Noch ist es gestattet eine eigene Meinung zu äußern, fang bitte an das zu respektieren.

Ich wünsche dir ein wundervolles Wochenende.