Können bzw dürfen Hartz4 Empfänger auch Studentenwohnheime bewohnen?
Auch wenn diese keine Studenten sind? Ich meine der Wohnraum für Studenten ist doch sowieso schon knapp. Als Beispiel gibt es nämlich bei uns im Landkreis keine Wohnungen die die KDU die vom Jobcenter angegeben wurde decken.
Nur ein Beispiel: Die KDU beläuft sich beispielsweise auf 325Euro. Die billigste Wohnung kostet 430Euro kalt. Ist das nicht unrealistich und das JC muss zwingend die KDU anpassen? Infrage kämen dann nur sogenannte Studentenappartments in den sogenannten Studentenwohnheime, die sind nämlich günstiger oder angemessen von dem KDU Preis.
In diesem Fall sind trotz der sehr hohen Grundsteuer, noch Häuser und Eigentumswohnungen günstiger als in Miete zu wohnen. In Eigentum würde das Jobcenter dann sogar noch sparen. Voraussetzung natürlich die Eigentumswohnung oder Haus sind bereits abbezahlt.
5 Antworten
Nein, zur Unterschrift des Mietvertrags musst man in der Regel die Einschreibung, Studentencard etc. sowie regelmäßig die Immatrikulationsbescheinigung/Rückmeldung vorlegen.
Das denke ich nämlich auch. Somit kämen nicht einmal diese mehr in Frage.
Der Mietvertrag in einem Studentenwohnheim setzt die Immatrikulation an der Hochschule des Studienortes voraus. Da ist kein Platz für Bezieher von ALG 2.
Nein weil das eben nur für Studenten ist was anderes wäre es wen ein Student zb Hartz 4 bekommen würde!
Wen Der Wohnraum teurer ist als das was das Jobcenter bezahlt muss es in der Gegend Dan angepasst werden!
Wen jemand eine Eigentumswohnung oder Ein kleines Haus zb wie ein zechen haus besitzt und es selber bewohnt und diese Angemessen ist Dan zahlt Dan auch das amt die notwendigen kosten!
Aber es hilft nicht beim Erwerb von so etwas!
Keine Immatrikulationsbescheinigung - kein Einzug in ein Studentenwohnheim.
Studentenheime sind keine Asyl- oder Obbdachloseneinrichtungen!
Die Unterkünfte sollen der Intelligenz unseres Staates und nicht dessen Problemfällen dienen, für die andere Einrichtugnen vorgesehen sind.
Es sollen und müssen auch die Untergebracht werden die:
- an ihrer Zukunft arbeiten
- auch wenig Geld zur Verfügung haben
Und komm mir jetzt bitte nicht mit "Studenten können nebenher arbeiten" - das können Hartzer auch.
Studenten MÜSSEN oftmals nebenher arbeiten, deren Mieten werden nämlich nicht von Staat übernommen.
toll für deine scheinbar unbrauchbaren Kommentar. Darum geht es in der Frage nicht. Erst ganz genau lesen, verstehen und wenn nicht verstanden nochmal lesen und das solange bis man es verstanden hat, dann erst antworten. Du machst dic sonst nur lächerlich wie gerade eben.
In meinem Text ist zu deiner Frage:
Können bzw dürfen Hartz4 Empfänger auch Studentenwohnheime bewohnen?
Ein deutliches NEIN "versteckt, sogar mit Begründung. Applemus und wilees gingen bereits vor mir auch die Bedingungen für einen Mietvertrag ein, es war also nicht nötig das zu wiederholen.
Problem: Textverständnis? :-)
Und das erst recht nicht:
Es sollen und müssen auch die Untergebracht werden die:
- an ihrer Zukunft arbeiten
- auch wenig Geld zur Verfügung haben
Und komm mir jetzt bitte nicht mit "Studenten können nebenher arbeiten" - das können Hartzer auch. Unterlasse solch einen unsinnigen Zusatz eben das nächste mal.
Du möchtest mir doch nicht wiederholt den Mund verbieten? :-)
Noch ist es gestattet eine eigene Meinung zu äußern, fang bitte an das zu respektieren.
Ich wünsche dir ein wundervolles Wochenende.
Problemfälle? Übertreibe es doch bitte nicht. Nicht alle Hartz4 Empfänger sind Problemfälle.