Legal Anime Musik Video schneiden?
Hey Leute
Ich wollte mich Mal daran ausprobieren ein Anime music Video zu schneiden, meine Frage, ob es und wo es legal ist das ich mir Ausschnitte aus einem Anime hole auf YouTube oder sonst wo, und daraus ein Musikvideo zu erstellen. Ich möchte es auch nicht veröffentlichen , ich möchte es ausschließlich für private Zwecke erstellen , als Übung beispielsweise.
3 Antworten
Hey ^^
Ich weiß nicht, wie das ganze aussehen würde, wenn du es hinterher im Internet hochladen würdest. Wahrscheinlich würdest du aber die Lizenzen dafür benötigen.
Wenn du das ganze Privat jedoch machen willst, dann kann es sein, dass du theoretisch trotzdem eine Lizenz bräuchstest um die Musik/ Videomaterial zu verwenden, aber du da in einer Grauzone bist, da es eben nur für den privaten Gebrauch ist.
Ja das geht.
Auch veröffentlichten wäre kein Problem, wenn die Musik nicht Urheberrechtlich geschützt ist.
§ 24 dt. UhrG Freie Benutzung(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
Danke. Habe gehofft das hier jemand ist.
Zudem. Wer sagt das:
das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist
auch wirksam wird? Die Studios geben kein freies Recht darauf. Sieht man schon alleine wenn man die "Animenachrichten" durchgeht, wie viele illegale Seiten weggeschnippelt werden.
Das heßt du darfst ein Werk (auch Uhreberrechtlich geschützt) nehmen und bearbeiten und dann hochladen. Somit sind z.B. auch YouTube Kacken legal.
Und diese Illegalen Seiten, laden meist die Animes direkt/unbearbeitet hoch, was natürlich verboten ist.
LG
Wieso?
Du hast § 23 UrhG mit § 24 UrhG verwechselt.
§ 23 UrhG
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.
...
Unterscheide bitte § 24 UrhG für selbstständiges Werk und § 23 UrhG für Bearbeitungen/Umgestaltungen...
Für Privatzwecke darfst du an deinem AMV rumbasteln wie du willst (§ 53 UrhG). Du brauchst dafür auch keine Lizenzen wie Lollypops93Pro falsch behauptet.
Wenn du sie aber dann veröffentlichen willst, dann gilt meine Antwort auf deine vorherige Frage.
Kann ich mir also Videomaterial aus YouTube runterladen für das Amv oder gibs da was zu beachten ?
Solange du die AGB von YouTube nicht zustimmst, kannst du aus YouTube für Privatzwecke herunterladen, was du willst, was Urheberrecht angeht.
Melde dich z.b. nicht auf YouTube an, wenn du was runterlädst.
Beim Herungerladen, also beim Kopieren eines fremden geschützen Werkes, gilt UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch. Es ist also dann zulässig, wenn das Werk nicht illegal ins Internet gestellt worden ist.
Bevor man seine Kopie oder Teile davon aber selbst wieder hochlädt ins Internet, benötigt man eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten vom der Filmfirma, sonst droht eine meist teure § 97a Abmahnung wegen § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.
Ja, über Ausnahmen wie 31 UrhG und 51 UrhG ist der Fragesteller bereits durch seine vorherige Frage informiert.
53 UrhG gilt auch zusätzlich für Quellen, die zwar illegal sind, aber nicht offensichtlich als illegal zu erkennen. Ich bezweifle stark, dass 53 UrhG bei YouTube keine Anwendung findet.
nein kannst du und auch theoretisch veröffentlichen
Nein
§ 23 UrhG
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.
§ 24 UrhG bei AMV zu verwenden ist doch smol brain