Mietrecht? Einschreiben wird nicht angenommen?
Mieter nimmt Einschreiben mit Mieterhöhung nicht an.
10 Antworten
dann war es wahrscheinlich ein einschreiben mit rückantwortschein das der empfänger des einschreibens nicht unterschreiben wollte, das einschreiben dann nochmal schicken aber diesmal OHNE rückantwortschein, dann gilt es als zugestellt, jedoch kann der mieter dann immer noch behaupten, in dem einschreiben wäre irgendwas anderes drin gewesen als ein anschreiben wegen eine mieterhöhung, der sicherere weg wäge dann eine BOTENZUSTELLUNG wobei der bote auch den inhalt des anschreibens liest um die zustellung speziell des anschreibens wegen der mieterhöhung bezeugen zu können, zumindest sollte es aber ein einschreiben ohne rückantwortschein sein, dass einschreiben gilt dann abgesehen vom inhalt als zugestellt.
einer mieterhöhung wenn die nicht zu hoch ist, muss der mieter zustimmen, dass kan die vermiterin vor gericht auch einklagen, die kosten würden dann auf den mieter fallen, ich würd mir den gesetzestext dazu raussuchen und den mieter auf die darauf hinweisen. wenn der mieter der mieterhöhung immer noch nicht zustimmt, darf das mietverhältnis auch vom vermieter gekündigt werden.
nein, kann es nicht, weil das einschreiben in den briefkasten eingeworfen wird und dann als zugestellt gilt, der nachweis dafür ist der bon der poststelle mit der sendungsnummer mit der sich die zustellung nachweisen lässt und auch ein ausdruck über die sendungsverfolgung durch die auftragsnummber auf dem bon, da kann der empfänger die zustellung nicht verweigern und auch nicht hinterher behaupten das einschreiben sei nicht angekommen, ihr kommentar ist daher von anfang an falsch.
was sie über das mietverhältnis schreiben widerspricht, der mieter könne nicht gekündigt werden wenn er der mieterhöhung nicht zustimmt, dann ergäbe sich aber doch die möglichkeit der kündigung wenn der die mieterhöhung immer noch nicht bezahlt.
lassen wirs mal für heute
Was du mit Einschreiben meinst, ist das Einwurf-Einschreiben. Im Unterschied dazu versteht man unter dem allgemeinen Begriff "Einschreiben" das herkömmliche Übergabeeinschreiben. Es ist wichtig, in der Empfehlung hier darauf hinzuweisen. Unterlässt man das, passiert dem FS wieder das Gleiche, nämlich, dass der Brief nicht abgeholt oder die Annahme verweigert wird.
jedoch kann der mieter dann immer noch behaupten, in dem einschreiben wäre irgendwas anderes drin gewesen als ein anschreiben wegen eine mieterhöhung
Dieser Mythos scheint unausrottbar und entbehrt jeder Lebenserfahrung. Kein Gericht würde diese Einlassung in seiner Beweiswürdigung ernsthaft berücksichtigen, so meine langjährige Erfahrung.
Wer da sicher gehen und dem Empfänger diesen Zahn ziehen wollte, klebt einfach einen der kleinen Abschnitte mit der Sendungsnummer des Einlieferunglabels in das Adressfeld, schreibt "Per Einschreiben RB 12 345 6789" über die Anschrift oder verwendet e-Porto im word-Dokument, dass Porto, Einschreiben und Nummer direkt in das Anschriftfeld des fraglichen Schreibens einfügt.
Wenn ein Einschreiben nicht angenommen wird, dann ist der Brief nicht zugestellt worden - wenn der Mieter von einem Brief mit der Ankündigung einer Mieterhöhung gewußt hat, dann wäre das ggf. eine Zugangsvereitelung - dann würde die Zustellung fingiert.
Ein normales Einschreiben (auch mit Rückschein) muß nicht angenommen werden - ein Einwurfeinschreiben wäre zwar grundsätzlich eine Alternative, aber hier besteht die Gefahr, daß der Mieter behauptet, es wäre kein Kündigungsschreiben im Umschlag gewesen.
Durch das Verhalten des Mieters dürften Probleme vorprogrammiert sein.
Ich würde den Brief per Gerichtsvollzieher zustellen lassen, dann wird, nicht nur die Zustellung sicher gewährleistet, sondern auch der Inhalt des Briefes beurkundet - das ist bombensicher - das kostet ca. 10 € - 12 €. Man erhält eine Zustellungsurkunde mit dem beurkundeten Schreiben zurück.
Die gleiche Sicherheit wäre nur gegeben, wenn Du den Brief offen übergibst und Dir auf einer Kopie den Empfang genau dieses Schreibens quittieren lassen würdest - das kann der Mieter aber verweigern.
Alle anderen Varianten sind mit einem gewissen Risiko verbunden und man ist in zusätzlicher Beweispflicht - bei der Zustellung durch den GV kann man entspannt bleiben.
Aufgrund des Verhaltens des Mieters empfehle ich auch eindringlich darauf zu achten, daß das Mieterhöhungsbegehren nicht wegen eines Formfehlers angefechtet werden kann - das Schreiben sollte entsprechend von einer sachkundigen Person geprüft werden.
Mieter nimmt Einschreiben mit Mieterhöhung nicht an.
Muss er doch auch nicht ..... wer sollte (D)einen Mieter dazu verpflichten, ein Einschreiben bei der Post abzuholen?
Schicke es per Einwurfeinschreiben oder wirf es persönlich in Gegenwart eines Zeugen in dessen Briefkasten und alles ist in Ordnung.
Mit Zeugen in den Briefkasten des Mieters hinterlegen und dies dokumentieren (Kopie vom Zeugen unterschreiben lassen.)
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Schau mal hier
Du kannst sie per Gerichtsbeschluß die Zustimmung ersetzen lassen.
Hast Du es schon zurückbekommen? Dann nimm ein Einwurfeinschreiben, das wird ihm auf jeden Fall zugestellt.
Das mit dem "Rückantwortschein" ist zumindest in Deutschland falsch. Auch ein normales Einschreiben kann vom Empfänger verweigert werden. Lediglich bei einem Einwurfeinschreiben ist es nicht notwendig, dass der Empfänger die Zustellung quittiert. Hier reicht der Einwurf in den Briefkasten des Empfängers durch den Briefträger und ein entsprechender Zustellvermerk.
Mit den heutigen Mitteln kann man wohl und sehr gut beweisen, was in einem Einschreiben verschickt wurde. Jemand nimmt ein Smartphone und zeichnet lückenlos auf. Brief mit Inhalt, einstecken in den Umschlag und direkte Aufgabe bei der Post. Alles direkt dort machen und keine Schnitte. Aber selbst ohne solche Mühe erkennen es Gerichte an, wenn man ein solches Schreiben per Einschreiben (Einwurfeinschreiben) verschickt.
Was Du sonst zum Thema Mieterhöhung schreibst, ist sehr rudimentär und am Ende auch noch falsch. Das Mietverhältnis darf nicht von Seiten des Vermieters gekündigt werden, wenn Mieters nicht zustimmen. Wenn es soweit kommt, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen. Dann kommt erst einmal alles auf den Tisch und wenn Mieters verurteilt werden, die Erhöhung zu akzeptieren und sie wird dann immer noch nicht bezahlt, ergibt sich die Möglichkeit der Kündigung aufgrund von schwer wiegenden Vertragsverletzungen, aber die Zustimmung der Mieter wurde zu diesem Zeitpunkt längst durch das Urteil ersetzt.