Mieterhöhung nur für eine Partei?
Darf die Miete nur für eine Partei in einem Mehrfamilienhaus angehoben werden.
10 Antworten
Selbstverständlich. Es soll VM geben, die Mietkürzungen und abendliche Anrufe wegen jedes Silberfischchens ihres Mieters zum Anlass nehmen, weil sie es auch dürfen.
Oder einer Witwe entgegenkommen wohlwissend, dass ihre schmale Rente mit stetigem Kaufkraftverlust diese Erhöhung nicht hergibt.
Oder die ruhige, saubere, verlässliche Mieter nicht für läppische 50 EUR verlieren wollen.
Bei Einhaltung der gesetzlichen Fristen und der Deckelung kann der Vermieter beliebig ein Mieterhöhungsverlangen an den einen oder anderen Mieter richten oder auch nicht. Keinesfalls müssen alle Mieter einheitlich behandelt werden.
Zu unterscheiden ist die Erhöhung der Nettomiete von einer Anpassung der Vorauszahlungen für Betriebskosten. Hier ist für alle Mieter der gleiche Umlageschlüssel anzuwenden.
Ja, in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit- entsprechend kann man sich in einzelnen Vertragsverhältnissen nicht auf solche Dinge wie eine Gleichbehandlung berufen.
Jede Mietpartei hat einen individuellen Vertrag. Wer gerade erst eingezogen ist, zahlt wahrscheinlich sowieso bereits eine höhere Miete. Diese kann erst nach frühestens 15 Monaten angehoben werden,
Also, ich würde mal meinen, wenn alle Mieter in einem Mietshaus ihren Vermieter gleich behandeln würden, dann müßte das umgekehrt auch so sein.
Aber es ist klar, das gibt es nicht, also kann es auch unterschiedliche Mieten bzw. unterschiedliche Erhöhungen geben.