Darf der Vermieter mehrere Kündigungen auf einmal aussprechen?

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Die fristlose Kündigung wäre nur haltbar wenn, fortgesetzter Zahlungsverzug eingetreten ist, oder 2 aufeinander folgende Monatsmieten Rückstand oder der Gesamtrückstand sich auf 2 Monatsmieten beläuft, aufgelaufen wären (nicht unerheblicher Mietrückstand). Abgewendet werden kann die fristl. Kündigung nur durch Begleichung der Gesamtsumme. Auch zur fristlosen Kündigung führt vertragswidriges Verhalten gem. § 543 Abs 2 Nr 2 BGB, sowie die Störung des Hausfriedens. Beide letzt genannten Gründe erfordern aber die vorherige Abmahnung. Der Vermieter hat Ihnen nun auch ersatzweise ordentlich gekündigt. Hier kann dann auch BGB 543 zur Anwendung kommen, wenn denn die Wohnung tatsächlich derart verwohnt ist. Immer unter dem Aspekt, dass rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört. Das Sie bei der ordentlichen Kündigung die Kündigungsfrist einhalten müssen, sollte klar sein. Hier steht aber in Abrede, ob die ordentl. Kündigung überhaupt gerechtfertigt ist. Sie sollten fachlichen Rat in Anspruch nehmen. MfG

XtraDry  06.03.2011, 20:28

TOP Antwort...

Er wird eine fristlose Kündigung ausgesprochen haben und hilfsweise fristgerecht kündigen. Das bedeutet, wenn er mit der fristlosen Kündigung keinen Erfolg hat, gilt die Kündigung zu der vereinbarten Kündigungsfrist. Nimm Dir einen Anwalt, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder werde schnell Mitglied im Mieterschutzbund. Nach Zahlung des ersten Beitrages bekommst Du dort eine Beratung und die dortigen Rechtsanwälte übernehmen es, in Deinem Namen an den Vermieter zu schreiben. Du must nur schnell handeln, sonst verpasst Du die Fristen.

Jeder darf dich beleidigen... wenn er die Konsequenzen verträgt. Und das sollte hier eine Strafanzeige wegen Beleidigung sein. Den Beweis habt ihr ja schriftlich.

Vielleicht ist die Kündigung unwirksam. Das kann aber nur ein Jurist feststellen.

Falls die Kündigung wirksam sein sollte, müssen sowohl von ihm, als auch von euch die Fristen eingehalten werden. Allerdings könnt ihr eventuell fristlos kündigen, wenn euch ein Anwalt bestätigt, dass ihr mit einer entsprechenden Klage wegen Unzumutbarkeit Erfolg hättet.

(Laienmeinung, wie immer.)

"Darf der Vermieter mehrere Kündigungen auf einmal aussprechen?"

Ja darf er. Eine fristlose und hilfsweise fristgerechte in einem Kündigungsschreiben.

"...wir aber zum 1.Mai eine neue Wohnung haben"

Wenn Ihr zum 30. April gekündigt habt vergeßt die Kündigung des Vermieters.

Wegen einer offenen Miete kann Euch der Vermieter nicht fristlos kündigen.

"Weil er besteht jetzt das wir in der Wohnung bleiben bis 1.Juni..."

Wenn Ihr korrekt/fristgerecht zum 30. April gekündigt habt gilt Eure Kündigung.


"Ich fand das Kündigungsschreiben eh zum lachen da er fast nur Grammatikfehler drin hat"

Aha, dann lies mal Deine Frage bezüglich Grammatik und Orthographie genauer.

heimwerker  06.03.2011, 20:26

Böse Zunge...;-))) MfG

anitari  06.03.2011, 22:04
@heimwerker

"Böse Zunge...;-)))"

Na ja wer im Glashaus sitzt ... ;-)))

Wie hier in einer Antwort zu lesen ist, hättet ihr ang. zum 30.04.gekündigt. Wenn diese Kündigung bis zum 3. Februar nachweislich dem V. zugestellt wurde, gilt für euch diese Kündigung als fristgerecht. Was der Vermieter schreibt, ist dann irrelevant. Ansonsten wäre weder seine fristgerechte oder fristlose Kündigung gerechtfertigt. Wenn ihr also fristgerecht gekündigt habt, bräuchtet ihr seiner Kündigung nicht mal widersprechen, falls doch nicht fristgerecht, dann sehr wohl. Was nun die Schönheitsrep. während und zum Ende der Mietzeit betrifft, bedarf es der exakten Wiedergabe der Klauseln, Wort für Wort, um richtig beraten zu können. Schreib's auf und dann zu diesem Teil deiner Frage mehr vom albatros. Allein aus dem Rauchen ergibt sich keine Verpflichtung, es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung.